Herrabstufung Unterhalt !?

  • Mitarbeiterin

    hust, wenn ich mich recht erinnere stand da nicht "Mitarbeiterin" ;-) . Und die Kombi war schon übel, du hast es ja selbst durchgestrichen, also kann es so wichtig nicht gewesen sein ;-) . Ich denke wir müssen das nicht weiter diskutieren :blume !

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Wieso sind das zwei unterschiedliche Sachverhalte

    Weil ich als UET zum Jugendamt gehen kann und dort freiwillig einen Titel über Betrag x (Betrag x lege ich fest, und x kann auch 10 oder 5 oder 1 Euro sein) beurkunden lassen kann.


    Die Beistandschaft kann mich wahrscheinlich auch (per Gerichtsverfahren) dazu zwingen, einen Titel zu unterschreiben, da ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht, dann ;-) muss sie aber auch richtig rechnen.


    Und das war ja die eigentliche Frage. :-)
    Ich denke die orientieren sich da stark an der Rechtspraxis.Sprich - Unterhaltsrechtliche Leitlinien des jeweiligen OLG. Woran auch sonst.



    Scolar
    Also geht es jetzt lediglich um die 5% Differenz, oder ?


    In dem Fall wäre es ja eine einfache betriebswirtschaftliche Kosten/Nutzen Rechnung. Mit der Einschränkung, die hier genannt wurde (dass man auf den Kosten des Verfahrens mangels Leistungsfähigkeit des/der Beklagten komplett allein sitzen bleibt :winken: )


    Tut mir leid, ich verstehe es nicht...


    Ich denke aber, die Mitarbeiter der Beistandschaften sind nicht so unerfahren oder unwissend, wie hier dar gestellt wird.


    LG

  • Yogi,


    klar kann ich das machen. Aber wenn ein Titel existiert ist der bindend und ich kann den nicht einseitig aufheben lassen.


    mmm

    Egal, was passiert - weitertanzen!!! :tanz

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  • Es schenkt niemand irgendwem etwas.


    Solange ich den Anspruch auf 110% habe verzichte ich nicht einfach und stimme einer Herabsetzung zu.
    Auch wenn es "nur" 5% sind.
    Würd keiner machen

    Zuhause ist wo die Liebe wohnt
    Erinnerungen geboren werden

    wo das Leben tanzen lernt
    Träume zu den Sternen führen
    Herzen füreinander schlagen
    und jederzeit ein Lächeln auf dich wartet

  • Aber wenn ein Titel existiert ist der bindend und ich kann den nicht einseitig aufheben lassen.

    Das ist gar nicht die Frage, denn das ist so. Sicherlich.
    Und was macht man jetzt mit den 5%? Vollstrecken lassen?

    Auch wenn es "nur" 5% sind.
    Würd keiner machen


    Doch ich :D , aber ich bin auch zu blöd, offensichtlich, die Frage :) auf meine Antwort zu finden.
    Oder denke ich zu kompliziert?


    LG

  • Hier vielleicht ein paar Dinge zur Erläuterung, da mir scheint, es gibt ein paar irrige Annahmen:


    Der Beistand arbeitet WEISUNGSFREI:
    Das bedeutet, dass er als rechtlicher Verteter des Kindes neben der Mutter für den Kindesunterhalt nach seiner Rechtskenntnis handeln und entscheiden muss.


    Er hat sich nicht an die Vorgaben oder "Wünsche" der Mutter zu halten bzw. darf es gar nicht, wenn er die Rechtslage anders einschätzt.
    Das unterscheidet ihn auch vom Anwalt, der seinem Mandant ( Mutter) verpflichtet ist/wäre!


    Dass der BEISTAND anders handelt, als die Mutter es will, kann diese nur "stoppen", wenn sie die Beistandschaft beendet.


    Das ist vollkommen richtig. Also hat der/die Beistand hier genau das Richtige gesagt und getan.

    Wenn du also nicht einverstanden bist, musst du die Beistandschaft beenden.

    Sonst kann/darf/muss er eigenständig entscheiden- auch gegen deine "Forderungen" als Mutter.


    Jetzt schauen wir uns mal die aktuelle Sachlage an.
    Was hat der Beistand gemacht?
    Es gibt einen Titel, der gilt. Richtig.


    Der Vater hat aber wohl mit Belegen dem JA/Beistand nachgewiesen, dass er weniger zahlen kann/muss/will.
    Dies hat er dem Beistand geschickt und dadurch um Reduzierung beantragt/gebeten . Dieses "Ansinnen" steht damit im Raum.
    So wird bisher außergerichtlich versucht, den Unterhalt zu verändern.


    Stimmt der Beistand wegen unzweifelhafter(?) Belege einer Reduzierung des Unterhaltes zu, dann erklärt man einen Zwangsvollstreckungsverzicht auf die bestehende Urkunde, nur noch 105 % zu fordern.


    Lehnt man dies ab, dann gibt man dem Vater eine Steilvorlage, ein Herabsetzungsverfahren ( hieß früher:Klage)vor Gericht! zu führen, die er vielleicht sogar mit hoher Wahrscheinlichkeit gewinnt!?
    .
    Und dann?
    Hat die "störrische" Mutter sowohl einen niedrigeren endgültigen neuen Titel=Beschluss ( 105%) und die Gerichtskosten und die gegnerischen Anwaltskosten ( Vater hat Anwaltspflicht) , weil sie ja verloren hat, bzw. das Kind. Sie bezahlt aber...


    Danach hat der Beistand derzeit doch eher den friedlicheren kostengünstigen Weg für das Kind (das er damit vor unnötigen Kosten schützt ! ) gefunden ....und damit auch für die Mutter...


    Da wundert mich doch, dass man das bemängelt. Und die Person, die offensichtlich über die notwendige Rechtskenntnis verfügt
    ( könnte tatsächlich der Beistand sein *Ironie off*) - im Gegensatz zu anderen...-auch noch hier verbal so beleidigt?


    Man kann eben nicht auf Teufel komm raus einen bestehenden Titel bis zur Ewigkeit weiterfordern, wenn die Gegebenheiten sich verändert haben.
    Oder man möchte halt gerne sinnlos vor Gericht und gerne vielleicht verlieren und viele Kosten haben???


    DAS würde ich mir wegen 5% !!! reichlich überlegen......

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

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  • FraumitKind
    auf welche Rechtsgrundlage/aktuellerRechtsprechung/ Urteile-Beschlüsse oder neuere persönliche Gerichtserfahrungen beziehst du deine Vermutung, dass ein Gericht es nicht annimmt ?


    Lerne gerne dazu...


    Das hieße ja, dass jede Veränderung im Unterhalt, die nur um eine Einkommensstufe nach Düsseldorger Tabelle geht, von vornherein nicht gerichtlich geklärt werden kann (weil abgelehnt wird?)


    Erscheint mir nicht realitätsnah und ist mir insoweit neu - aber wie gesagt, lerne ich gerne dazu- bei fundierten Nachweisen...

    ^^
    Viele Grüße
    AH


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  • Bei der Mutter von der Halbschwester meines Sohnes wurde die Klage wegen weniger Prozente nicht angenommen. Unser gemeinsamer KV konnte seinerseits eine Änderungsklage gegen uns nicht einfordern da zu geringer Wert. Daher bekommen jetzt die beiden Kinder unterschiedliche Prozente.



    :hae:
    Konnte man das verstehen?



    Kiki



    Edit meint die lange Version ist verständlicher:


    Die beiden Kinder bekamen beide 100 Prozent. Dann kam der KV und meinte er könne nur weniger zahlen. 75 % hat er „angeboten“
    Meine RAin (die ich mir Jahre vorher ja schon wegen der oben genannten Sache genommen hatte) hat mal müde gelächelt, die Beistandschaft der anderen Mutter wollte annehmen. Nach einem langem beharrlichen Gespräch der KM lehnte dann auch das JA ab.


    Die neue Berechnung auf irgendwas in den 80ern nahm das JA aber an. Mit den Worten: seien sie doch froh, dass er überhaupt was zahlen will.
    Meine Rain lächelte immer noch nur müde und fragte mal nach weiteren Einkommensnachweisen sowie Bewerbungsbemühungen.


    Das Ende vom Lied: Das andere Kind bekommt weniger, weil die Beistandschaft angenommen hat und nun die Mutter klagen müsste. Das wird wegen des geringen Betrages aber nicht angenommen.
    Mein Sohn bekommt weiterhin die 100% und da müsste der KV klagen, weil er ja weniger zahlen möchte. Das wird aber auch nicht angenommen, weil der Betrag zu gering ist.

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!

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  • Beitrag zu Fraumit Kind gelöscht
    (hatte den Rest des Beitrags irgendwie nicht gesehen bzw.gelesen..) :rotwerd
    ganz klar ist es mir aber immer noch nicht und vergleichbar mit der Ss..sehe ich nicht so.
    Und die 80er?? seitdem hat sich aber viel geändert im Unterhaltsrecht...

    ^^
    Viele Grüße
    AH


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  • Wieviel genau weiß ich nicht mehr. Ist schon lange her, müsste ich nachsehen. :frag


    Aber bei den 75%, die das JA so einfach annehmen wollte hatte er von seinem Nettolohn doch glatt Schulden, die er Neu gemacht hatte als abzuziehenden Betrag angegeben :D Soviel zu den Personen, die man nicht beleidigen darf, weil sie doch das nötige Rechtswissen haben ;-)



    Kiki

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!

  • ...Schulden sind auch bei Kindesunterhalt teilweise durchaus anzuerkennen...siehe aktuelle OLG Richtlinien und Rechtsprechung...
    Also was du den Beiständen immer als angeblich falsch unterstellst kann ich nicht nachvollziehen...zumindest nicht nach aktueller Rechtslage!


    Woher nimmst du deine Rechtskenntnis aktuell?
    Nimms mir nicht übel, aber deine Aussagen deuten eher auf Rechtsstand vor ca 10 Jahren hin...

    ^^
    Viele Grüße
    AH


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  • Ich lehne mich mal ganz weit aus dem Fenster,
    Jemand, der nicht zahlen will, den/die :winken: wird auch der (welt) ;-) beste Anwalt nicht dazu bringen. Und auch die beste Beistandschaft nicht :lgh Und dann, ja nüscht. :ohnmacht:


    Es gibt Mittel und Wege.


    So, und wieder zurück. In 99% der Fälle machen die eine gute Arbeit. Und die meisten sind willig und bezahlen.


    FraumitKind


    Dein Privatkrieg mit UET/Beistandschaft in allen Ehren,
    hier geht es um die TE.


    LG

  • Nö, nehm ich dir nicht übel. Ich weiß inzwischen, dass Recht nicht gleich Recht ist ,jedes Bundesland es anders auslegt, innerhalb einer Behörde von Büro zu Büro unterschiedlich entschieden wird und sogar Richter in ähnlichen Fällen total anders richten. :rolleyes2:



    Meine Geschichte liegt ca 2 Jahre zurück. Und diese Schulden waren nun wirklich NICHT abzugsberechtigt.


    Kiki

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!

  • Yogi, die Themenstarterin hat gefragt, ob es richtig ist was der Beistand gemacht hat und ob sie zum Anwalt gehen sollte.


    Einige meinten: ja


    einige meinten: nein


    Ich habe meine Meinung nur genauer erklärt. Übrigens auch einmal auf eine direkte Frage von DIR ;-)



    Kiki



    P.S. und die Themenstarterin ist wohl an das 1% gekommen und hat einen von den gaaaaaaaaaaaaaaanz wenigen Männern, die nicht gerne voll bezahlen möchten.

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!

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  • Ich habe meine Meinung nur genauer erklärt. Übrigens auch einmal auf eine direkte Frage von DIR

    Und ich einmal auf Nachfrage von Dir. ;-) Das wollen wir mal nicht vergessen.
    Und ich habe auch gesagt, dass das eine wirtschaftliche Erwägung ist. Oder? Du hast hier mehr oder weniger Deinen Einzelfall zur Disposition gegeben, den eh keiner beurteilen kann. Und hast daraus Schlussfolgerungen gezogen.


    Wir haben nun gegensätzliche Meinungen, das ist so. Tut mir leid, aber mir ist ein UET, der 105 statt 110 % zahlt, lieber, also jemand, der gar nicht zahlt, nun bin ich einer, der zahlt, es fällt mir nicht leicht (übrigens auch ohne Titel, und auch ohne Bitten und Betteln). Was :Hm soll ich sagen. Lucky Ex-Frau :-D


    LG


    p.s.

    Zitat

    P.S. und die Themenstarterin ist wohl an das 1% gekommen und hat einen von den gaaaaaaaaaaaaaaanz wenigen Männern, die nicht gerne voll bezahlen möchten.



    Laut meiner (laienhaften) Kenntnis, bezahlen ca. 50% der UET voll, ein Teil ist Mangelfall und ein geringerer Teil ist Totalausfall. Wie weit sich das in m/w aufsplitten lässt, entzieht sich meiner Kenntnis. :Hm


    Wenn ich jetzt, wie Du es tust, nur von mir selbst ausgehe, zahlen 100% der UET voll Unterhalt :winken: :ohnmacht:

    p.p.s.
    Ich halte es für eine Mär, dass man erst Kinder in die Welt setzen muss, nur um - grundsätzlich, und nur, weil man keinen Unterhalt zahlen möchte - in bessere Viertel der Stadt umzuziehen, nur noch Marken Klamotten zu kaufen, 3 x im Jahr in Urlaub zu fahren. Und Frauen / Kerle ohne Ende :D zu haben


    In diesem Sinne :drink

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