Aufenthalt bei Kur der Mutter

  • Hallo,
    ich habe mich am 27.06.2014 von meiner Lebenspartnerin nach 16Jahren getrennt. Das gemeinsame Sorgerecht wurde am 09.09.2014 gemeinsam beurkundet. Wir waren nicht verheiratet und haben zwei Töchter 2 und 8 Jahre alt.
    Im Januar 2015 soll die Mutter mit der 2jährigen eine ca. 3wöchige Kur antreten da die Lütte Neurodermitis hat. Nun wurde von ihrer Seite bereits festgelegt, dass die große die Zeit bei ihrer Oma verbringen soll. Ich bin wie vor den Kopf gestossen, dachte ich doch, dass die grosse die Zeit dann bei mir verbringt und nicht bei Oma. Wie ist das die Rechtslage? DAs Kind möchte gern bei mir sein während des Kuraufenthaltes.
    Gibt es da nicht sowas wie eine "Rangfolge"?


    Wir haben ein angespanntes Verhältnis zueinander, so denke ich, dass gutes Reden nicht wirklich hilfreich sein wird.



    Wenn ich richtig gelesen habe, haben wir zur zeit auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht, da dieses nicht vom Jugendamt oder gerichtlich bestimmt wurde.



    Danke für Eure antworten
    Gruss Lars

  • grds. denke ich, das wird unter die Alltagssorge fallen, wer das Kind in der Zeit der Abwesenheit der Mutter betreut, solange Du Dein Besuchsrecht wie vereinbart wahrnehmen kannst-


    Du kannst nur versuchen, die Mutter zu überzeugen, dass es Eurer Vater-Kind Beziehung gut tun würde, wenn sie mal in den Genuss eines Einzelelternteil kommt-
    ähnlich wie die Kleine, die in den drei Wochen die Mutter alleine für sich hat-


    es ist sehr ungewöhnlich, dass die Mutter nur ein Kind mitnimmt.... von daher würde ich es über die Exklusivzeit versuchen (also zu überzeugen)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

    Einmal editiert, zuletzt von Luchsie ()

  • Wie Luchsie geschrieben hat - es fällt unter die Alltagssorge. Damit bestimmt der, bei dem das Kind sich vereinbarungsgemäß aufhält.
    Allerdings seit ihr so knapp getrennt, dass du juristisch jederzeit noch das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen kannst -ohne den Nachweis zu führen, es wäre eine erhebliche Verbesserung fürs Kind. Es müsste nur genauso gut sein ...


    Eigentlich spricht alles dafür, dass hier eine einvernehmliche Lösung gefunden wird - im Sinne des Kindes.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Die Mutter fährt in die Kur (die sie sicherlich dringend nötig hat) und da sind Auseinandersetzungen über den Aufenthalt des Kindes während der Kur, bzw. überhaupt das allerletzte was sie benötigt.


    Die angeführten juristischen Tipps würde ich da eher in Frage stellen. Es ist doch einfach unglaubwürdig, wenn man das Aufenthaltsbestimmungsrecht wenige Tage nach einer gemeinsamen Entscheidung (durch Sorgeerklärung) erlangen möche. Da hätte man dann schon vorher aktiv werden müssen, indem man z.B. das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Entzstehen gemeinsamer elterlicher Sorge beantragt.


    :brille

  • Grinsekatze, ich lese aus den Angaben des Threadstarters weder heraus, dass die Mutter furchtbar belastet ist, noch dass es eine gemeinsame Entscheidung über das ABR gegeben hat.


    Vielmehr geht die jüngere Schwester wegen Neurodermitis in Kur und die Mutter ist dann Begleitperson. Eine Erklärung über das ABR ist mit der Sorgerechtserklärung nicht verbunden. - Erstaunlich ist vielmehr, dass die Mutter den Vater nicht in die entsprechenden Absprachen mit einbezieht, sondern das Mädchen statt zum Vater,mit dem sie seit ihrer Geburt acht Jahre bis auf die letzten Monate zusammengelebt hat, zur Großmutter schickt.
    Der Knüller für das Mädel muss das nicht unbedingt sein ...


    Ansonsten, Grinsekatze, der Vater fragt ausdrücklich nach der Rechtslage und hat eine entsprechende Antwort auf seine Frage erhalten.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • In dem Beitrag steht, dass die gemeinsame elterliche Sorge seit dem 09.09. besteht und da finde ich es einfach unglaublich, wenige Tage nach dieser gemeinsamen Entscheidung das Gericht bemühen zu wollen.


    :brille


    P.S.: Das gemeinsame Sorgerecht mit ABR wäre nur im Klageweg (wie erwähnt) möglich

  • Ich wiederum finde es unglaublich, dass so wenige Tage nach dem gemeinsamen Sorgerecht die Mutter in Eigenentscheidung so eine Situation schafft. - So unterschiedlich kann die Weltsicht sein ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Dazu fällt mir eine Geschichte ein - vielleicht OT (Pardon)
    Bei einer Beratungsstelle ging es so gar nicht weiter und der Psychologe sage irgendwann etwas genervt zu mir:
    "Herr Löwe - ich weiß gar nicht was sie eigentlich wollen. Ich war immer ganz froh wenn ich meine Kinder ein paar Wochen nicht sehen musste."


    In dem Moment wusste ich, warum wir keinen Konsens finden konnten ...

  • Hi Lars,


    Wie ist denn die Betreuungsform der Kinder geregelt? In die drei Wochen fällt doch sicher Zeit des Vaters, der diese nicht wahrnehmen kann, da KM das Kind zur Oma gibt, ihm also vorenthält. Das ist für mich ein triftiger Grund, Tacheles zu reden und auch den Kindeswillen der KM gegenüber noch einmal klar zu machen.


    ABR wegen dieser Sache zu beantragen wäre wie mit Kanonen auf Spatzen schießen. Hierfür müsste man doch die bisherige Betreuungsform der Kinder kennen und die Regelung nach der Trennung..



    PS: sind wir nicht alle etwas überlastet gewesen nach einer Trennung? Ich habe auch gelesen, dass die Kur wegen Neurodermitis der Kleinen stattfinden soll. Müßig also, hier wieder die Mutter besonders herauszustellen..

  • Auch wenn euer Verhältniss angespannt ist... vielleicht einfach mal nachfragen wieso sie so und nicht anders entschieden hat?
    Vielleicht war sie einfach gedankenlos oder denkt dass du garnicht die Zeit hast um das Kind so umpfangreich zu betreuen?
    Natürlich sollte sie dich das gefragt haben anstatt sich selber zu denken wie es vielleicht ist, aber das tut man nunmal nicht immer.
    Ich würde also einfach nachfragen und dann klar machen, dass du euer Kind in der Zeit zu dir nehmen möchtest.


    Gerade wenn das Verhältniss angespannt ist, ist es gut wenn man, soweit man das kann, dem Gegenüber immer mal wieder zeigt, dass man doch eigentlich einen normalen Umgang miteinander möchte. Und manchmal klappt es auch, wenn man dem anderen die Hand reicht.... vielleicht nicht beim ersten mal, aber irgendwann.
    Trotzdem solltest du aber natürlich sehr deutlich vertreten was du möchtest. Aber ich denke das eine schließt das andere nicht aus.

    If life fucks you, just lean back and enjoy! :brille