Ist Unterhaltsrückstand nun weg?


  • Volleybap:


    Das systemimmantente Problem ist hierbei das rückständiger Unterhalt regelmässig nach 1-3 Jahren verjährt, wenn
    er nicht eingefordert wird. Was will man denn von einem Insolventen einfordern? Es herrscht doch Vollstreckungsverbot bei
    den Altschulden für die Dauer der Wohlverhaltensperiode. Da haben wir doch wieder schöne Passungsmängel zwischen
    Insolvenzrecht, Vollstreckungsrecht und bürgerlichem Recht. Man hätte eigentlich Jurist werden sollen.



    Grübel. Das hört sich jetzt aber schon anderes an als deine Aussage von eben. Keine Frage: Laufender Unterhalt muss bedient werden. Das trotz Leistungsfähigkeit nicht zutun, würde den Insolventen in Teufels Küche bringen. Klar.
    Meinen Anspruch auf die aufgelaufenen Unterhaltsschulden muss ich allerdings beim Gericht anmelden. Und da kenne ich keinen Passus, der diese Schulden nicht mit in die Insolvenz einfließen, sondern nach Abschluss der Insolvenz wieder aufleben lässt.


    Ich kann mich ja gegen eine Insolvenz als Gläubiger letztlich nicht mehr wehren. Wird die Insolvenz genehmigt und mein Geld ist drin, ist es nach der Wohlverhaltensfrist wech, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Ich glaube nicht, dass da ein Familienrichter anderes entscheidet ...


    Und MMM: Kindesunterhalt geht absolut vor allem anderen. (Es muss nur angemeldet werden, sonst ist ggfls. Geld weggepfändet, bevor man sich umguckt. Ist es erst einmal weg, dann ist es weg. )

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.


  • Die Wahrheit liegt zwischen "kann", "auf Antrag" und "vorsätzlich". Die Versagung der
    Restschuldbefreiung unterliegt keiner Automatik. Das müssen sich Leute bewegen. ;-)



    Und noch eine Frage: kann laufender Unterhalt gepfändet werde, wenn der Schuldner während der Inso den laufenden Unterhalt nicht zahlt? Geht laufender Unterhalt VOR Gläubigerbefriedigung?


    mmm


    Ja, laufender Unterhalt kann gepfändet werden. Unterhaltsverpflichtungen sind immer vorrangig zu bedienen. Das kann sogar dazu führen das die
    anderen Gläubiger (kreditgebende Banken etc.) dann nichts mehr aus den laufenden Einnahmen des Schuldners erhalten. Das geht dann (für die anderen Gläubiger) nach Pfändungstabelle, wobei
    der Pfändungsfreibetrag mit der Anzahl der Unterhaltsberechtigten steigt.

  • [quote='F4tH3R F16URE',index.php?page=Thread&postID=1885101#post1885101]


    Meinen Anspruch auf die aufgelaufenen Unterhaltsschulden muss ich allerdings beim Gericht anmelden. Und da kenne ich keinen Passus, der diese Schulden nicht mit in die Insolvenz einfließen, sondern nach Abschluss der Insolvenz wieder aufleben lässt.


    Gut, das ist natürlich theoretisch, weil es neu im Insolvenzrecht ist. Der Passus ist wie gesagt §302 Ab. 1 Inso i. V. m. §174 Abs. 2 Inso. Damit sind die Unterhaltsschulden auch
    für die Dauer der Insolvenz weiterhin zementiert. Die Juristen kennen das Prinzip des "Eventualvorsatzes". Das heißt, der Schuldner muß die Rechtsfolgen nicht einmal wollen, aber nimmt
    sie durch sein "Nichthandeln" (Nichtzahlen) in Kauf. Das wäre natürlich das Argument, das der Unterhaltsgläubiger bei der Anmeldung der Forderung zur Tabelle bringen muß.
    §302 Inso spricht von pflichtwidrigem Handeln als Tatbestand. Pflichtwidrig = gesetzl. Unterhalt nicht gezahlt.