Unterhalt Unterhaltstitel KV zahlt nicht

  • Guten Abend, nunmehr eine erneute Frage bzgl. des Unterhaltes für meine ältere Tochter:


    Sie ist acht Jahre alt und der KV hat noch nie Unterhalt gezahlt. Es liegt ein Unterhaltstitel gegen ihn vor.
    Aufgrund dessen, dass ich über das ALGII unser Einkommen aufstocken muss, liegt der Titel bei der ARGE, die wohl lt. Mitarbeiterin der ARGE seit knapp sieben Jahren dabei ist, bei ihm Unterhalt zu pfänden.
    Sie sagte neulich in einem Telefonat, dass er nicht "auffindbar" ist. Er ist jedoch bei Facebook angemeldet und selbst für die Öffentlichkeit sind diverse Informationen sichtbar, so z.B., dass er in diesem August eine erneute Ausbildung (mittlerweile die dritte abgeschlossene Ausbildung) abgeschlossen hat. Er hat somit drei verschiedene Berufe, in denen er tätig sein kann.


    Ich habe das der ARGE mitgeteilt, die selbst noch nie auf die Idee gekommen ist, sich das Internet zu Nutze zu machen. Jetzt tun sie es, nach sieben Jahren!!! Das macht mich wütend!


    Da bereits ein Titel vorliegt, kann ich nicht einen eigenen Rechtsanwalt beauftragen, meiner Tochter zu helfen, damit ihr Vater ihren Unterhalt leistet. Ich würde keine Beratungshilfe erhalten, denke ich.


    Wie kann es sein, dass ein KV sich sieben Jahre lang seinen Verpflichtungen entziehen kann? Welche Möglichkeiten habe ich als KM, dem Anspruch meines Kindes gerecht zu werden? Wie gesagt, er hat drei verschiedene Berufsausbildungen!


    Ich bin sehr verärgert, denn wenn er Unterhalt zahlen würde, hätte ich das Aufstocken nicht mehr! Die jahrelangen Demütigungen des Jobcenter inclusive! Zudem, was die Bürokratie an Zeit auffrisst, ist der Wahnsinn!


    Was also kann ich tun, damit er endlich zahlt!?


    Vielen Dank für kompetente Antworten!

  • Da du mit Unterhalt aus dem SGB2-Bezug herausfallen würdest darfst du selber aktiv werden. Die Unterhaltsansprüche gehen nur bis zur Höhe der SGB2-Leistungen auf's JC über.


    Du hast also die Möglichkeiten selber den Unterhalt pfänden zu lassen, einen Anwalt zu beauftragen oder eine Beistandschaft beim Jugendamt einzurichten.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Hi,


    wenn du Aufstockerin bist solltest du auch Anspruch auf. Beratungsschein und PKV haben.
    Ich bin Wohngeldbezieherin und der Typ hat beim AG hat nicht lange gerechnet, wer Wohngeld bekommt, bekommt auch den Beratungsschein.


    mmm

    Egal, was passiert - weitertanzen!!! :tanz

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  • Ich befürchte, der Ex wohnt nicht bei Facebook und ist unter der Adresse von Mark Zuckerberg nicht zu erreichen.
    Und wenn es seine dritte Ausbildung ist, mag das zuviel sein und er sollte eigentlich sich um das Geld für den Unterhalt kümmern.
    Den dazu notwendigen Titel hast du bereits. Damit laufen Schulden beim Ex also auf. Ob er aber je zu arbeiten anfängt (irgendwann ist das allerdings bei jedem Durchschnittsbürger zu erwarten) weiß man nicht. Geld bekommst du nur, wenn er Geld verdient. Da macht, bei allem Ärger, die dritte Ausbildung Hoffnung: Vielleicht klappt es da mit dem Berufseinstieg.


    Ist er im Beruf und verdient (genug) Geld, kann über eine Lohnpfändung der Titel bedient werden. Vorher ist da in der Praxis wenig zu machen. Theoretisch könnte man ihn in der Endstufe wegen Unterhaltspflichtverletzung in den Knast bringen (was eh selten passiert), aber dadurch fließt ja auch kein Geld.
    Als AE komme ich letztlich meist nicht darum herum, selbst für den Unterhalt von mir und Kind(ern) zu sorgen. Bin ich von Dritten abhängig, dann bestimmen die leider den Takt und ich muss mehr oder weniger tanzen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.