Situation:
Vater und Mutter leben seit über 3 Jahren in Scheidung.
Scheidungstermin steht wegen der Folgesache Sorgerecht noch nicht fest.
Kind (9) lebt bei der Mutter.
Umgänge zwischen Vater und Kind waren eine Zeit lang begleitet durch die Erziehungsberatungsstelle.
Da keine Umgangsvereinbarung für unbegleitete Umgänge wegen Uneinsichtigkeit des Vaters zu Stande kam hat die Erziehungsberatungsstelle ihre Arbeit niedergelegt.
Es erfolgte ein Gerichtstermin wegen weiteren Umgang. Der Richter, Pädagoge der ErzB sowie der zuständige Mitarbeiter des Jugendamtes sind eigentlich der Meinung, dass der Umgang zwischen Vater und Kind in Begleitung besser wäre, aber weil das kein Dauerzustand sein soll, der Pädagoge vor Gericht eine Wiederaufnahme seiner Zusammenarbeit ablehnte, da er keine Aussicht auf Erfolg für einen vernünftigen Umgang ohne Begleitung sieht einigten sich beide Parteien auf einen Umgang des Vaters mit Kind alle 2 Samstage 4 Stunden. Ein Verfahrensbeistand wurde bestellt, der das Kind zeitnah nach jedem Umgang befragt, wie es beim Umgang gelaufen ist.
Der Vater holt zum Umgang das Kind an einem öffentlichen Ort ab, bringt es zu seiner Lebensgefährtin, die das Kind während des Umgangs beschäftigen muss.
Er selbst kümmert sich während des Umgangs nicht, was das Kind auch bereits mehrmals dem Verfahrensbeistand mitgeteilt hat. Der Vater ließ außerdem bereits einen Umgangstermin unentschuldigt ausfallen und einen sagte er ab, obwohl der Richter deutlich sagte, dass es in dieser Überbrückungszeit nur Umgangsausfälle geben darf in schwerem Krankheitsfall und in dem Fall ein ärztliches Attest vorzulegen ist. Das war aber bei der Absage nicht der Fall.
Außerdem arbeitet der Vater massiv gegen die Mutter und hatte deswegen auch schon mehrere Gespräche mit Jugendamt und Verfahrensbeistand.
Es wurde ein Gutachter vom Gericht bestellt, der einen Bericht schreiben soll weil die Mutter das alleinige Sorgerecht eingeklagt hat als Folgesache der Scheidung.
Kind äußerte beim Gutachter, dass sie eigentlich nicht mehr zum Vater will.
Kind äußert der Mutter gegenüber und dem Verfahrensbeistand, dass es Angst hat, weil ihr Vater ihr droht. Der Vater habe ihr gesagt, dass sie noch große Probleme bekommen wird und dass ihre Mutter sie ins Kinderheim schicken will.
Der Mutter fällt auf, dass die schulischen Leistungen seit Umgang mit dem Vater stark nachlassen, was besonders tragisch ist, da das Kind jetzt in die 4. Klasse kommt in der sich die weitere Schullaufbahn entscheidet. Außerdem hat das Kind ein verändertes Essverhalten: Isst unkontrolliert viel und auch heimlich, knabbert an seinen Fingernägeln und ist besonders an Umgangstagen auch der Mutter gegenüber aggressiv und unter Strom.
Nächster Gerichtstermin wegen Sorgerecht, Umgang usw. wird erst erfolgen nachdem das Gutachten beim Richter auf dem Tisch liegt und das kann noch ewig dauern.
Was kann bzw. muss die Mutter tun?
Sie hält sich an das Urteil und ist scheinbar machtlos, dass das Kind psychisch vom Vater kaputt gespielt wird.
Es scheint als ob sich in der Überbrückungszeit keiner zuständig fühlt. Beistand und Jugendamt sagen, sie soll warten was beim nächsten Gerichtstermin beschlossen wird. Es plätschert alles so vor sich hin und wann der nächste Termin ist steht in den Sternen.
Die Mutter hat prinzipiell nichts gegen den Umgang zwischen Vater und Kind.
Was passiert, wenn die Mutter von sich aus jetzt sagt, dass sie das Kind nicht mehr zum Umgang bringt, wenn nicht eine Begleitung dabei ist?
Damit lehnt sie sich ja gegen das letzte Urteil.
Aber macht sie das nicht wird der Leidensdruck für das Kind immer größer und eigentlich ist doch eine Mutter auch da ihr Kind vor eben sowas zu schützen?!
Gibt es einen (schnellen) Weg etwas zu unternehmen?
Ich bin mir nicht sicher ab wann Kindeswohl gefährdet ist. Das Kind wird nicht physisch misshandelt, aber die Psyche leidet extrem und ich weiß nicht bis zu welchem Punkt ein Kind das ertragen muss.