Mein Text war weg, also auf ein neues:
Zitat
Begleiteter Umgang alle zwei Samstage für je 4 Stunden
Er hat im Moment UNbegleiteten Umgang alle 2 Samstage für 4 Stunden. Trotz dass der Päd von der ErzBSt seine Zweifel vor Gericht ausgesprochen hat, ob das denn gut geht, zumal das Kind bei jedem Einzelgespräch gesagt hat, dass es Angst hat den Vater allein zu sehen.
Zitat
Darf ich fragen, wie es dazu gekommen ist? War der Vater während eurer
Ehe auch schon so geringer Teil im Leben der Tochter? Oder ist etwas
vorgefallen? Geht der doch sehr geringe Umfang des Umgangs auf deine
Initiative zurück? (Antrag auf ASR in Folge der Scheidung) Du
schreibst, dass die schulischen Leistungen der Tochter seit dem Umgang
mit dem Vater schlechter werden. Gab es eine Zeit nach der Trennung, in
der die Tochter den Vater nicht gesehen hat?
Kinder reagieren auf Trennung. Die Reaktion eurer Tochter kennst du. Die
Reaktionen des Vaters auf die Trennung sind nicht schön. Wie schätzt du
dein Verhalten dem Vater gegenüber ein?
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Er hat sich nie gekümmert. Das Kind kennt ihn nur aggressiv und schreiend.
Sie ist auch vom Richter angehört worden und hat bei manchen Fragen gesagt: "Das möchte ich nicht sagen, weil ich Angst habe, dass der Papa dann wieder schreit."
Nach der Trennung gab es keinen Umgang. Er hat sich auch nicht um Kontakt bemüht bis zu dem Tag als er seinen Aufenthaltstitel verlängern musste. Da er wegen Drogenhandels in nicht geringem Umfang eine knackige Bewährungsstrafe bekommen hat kann ihn auch nur sein deutsches Kind zu einem weiteren Aufenthaltstitel verhelfen.
ASR ist beantragt worden, da kein Informationsaustausch zwischen Mutter und Vater möglich ist.
Ein gemeinsames Gespräch im Beisein des Päd der ErzBst musste abgebrochen werden, da der Vater nach 5 Minuten aggressiv der Mutter und dem Pädagogen gegenüber geworden ist. Es sei sein Kind und er kann mit seinem Kind machen was er will und wann er will und wo er will und er sieht es nicht ein sein Kind nur unter Aufsicht sehen zu dürfen.
Verhalten der Mutter gegenüber dem Vater ist schwer. Wenn sie das Kind zum Umgang bringt verabschiedet sie sich schon, wenn sie den Vater von weitem sieht und schickt das Kind los, um Streitigkeiten vor den Augen des Kindes aus dem Weg zu gehen.
Gesprochen wird über den Vater seitens der Mutter gar nicht. Kommt das Thema "Vater" auf verweist die Mutter das Kind an Ansprechpartner wie den Verfahrensbeistand, der regelmäßig kommt und den zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes zu dem das Kind einen guten Draht hat. Diese Personen sind neutral.
Für die Mutter ist dies momentan die einzige Möglichkeit ihren Missmut nicht auf das Kind zu übertragen ohne dem Kind etwas vorzuheucheln.
Natürlich gab es ein klarstellendes Gespräch von Mutter zu Kind, als dieses vom Umgang kam mit den Worten: "Der Papa sagt, dass du mich ins Kinderheim schicken willst"
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Weißt du, was mit dem Gutachten geklärt werden soll?
Es soll geklärt werden, welche der 3 folgenden Optionen dem Wohl des Kindes entspricht:
(1) gemeinsames Sorgerecht
(2) gemeinsames Sorgerecht mit Übertragung von Teilbereichen auf die Mutter
(3) alleiniges Sorgerecht für die Mutter
Die Mutter möchte, dass Umgang stattfindet, damit sich das Kind selbst ein Bild vom Vater machen kann, aber eben nicht, wenn dieser dem Kind nur zusetzt.
Das Verhalten des Vaters hat auch nichts mehr mit Manipulation zu tun, sondern macht das Kind kaputt.
Die Verhaltensauffälligkeiten zeigt das Kind tatsächlich erst seit Umgang mit dem Vater.
Nach der Trennung sagte es zu Bekannten, dass sie froh sei, dass der Vater endlich weg ist, weil er nur rumgebrüllt hat.
Das Kind schien damals eher erleichtert.