AE- Mutter im Krankenhaus. Wie war das mit der Kinderbetreuung?

  • Hallo,


    ich muss mal nachfragen.....bekomm das irgendwie nicht mehr auf die Reihe, wie das war.


    Eine AE- Mutter musste gestern überraschend ins Krankenhaus. Wie lange sie dort bleiben muss,
    ist noch ungewiss.
    Der KV hat sich sofort frei nehmen können um sein Kind (5) zu betreuen.


    Jetzt gab es ja irgendwie die Möglichkeit für den Vater sich "freistellen" zu lassen für die Dauer des
    Krankenhausaufenthalts, wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit vorhanden ist.


    Aber wie ging das? Zu welchem Arzt muss er? Kinderarzt? Der Arzt der Mutter?


    Ich bin mir sicher jemand von euch weiß das noch ^^


    Lg :)

  • Die Mutter muss eine Haushaltshilfe verschrieben bekommen.
    Dann kann der Vater seinen Lohnausfall bei der Krankenkasse wiederbekommen.
    Haben wir auch gemacht als meine Frau Kind 3 per Kaiserschnitt bekam.

  • Jetzt gab es ja irgendwie die Möglichkeit für den Vater sich "freistellen" zu lassen für die Dauer des
    Krankenhausaufenthalts, wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit vorhanden ist.


    gegenüber dem AG hat der Vater keinen Anspruch auf bezahlten, oder auch unbezahlten Sonderurlaub-
    eine Ausnahme gibt es, wenn die Mutter auch Vollzeitberufstätig ist... ich gehe mal davon aus, das ist hier nicht der Fall-


    Hier würde ich insbesondere auf die Dauer des KH Aufenthaltes abstellen....


    Bei einem (relativ) kurzen Aufenthalt würde ich dem Vater empfehlen, mit seinen AG regulären Urlaub, oder Überstundenabbau zu besprechen-
    ist vorherzusehen, dass es langfristig wird, dann kann er Urlaub ohne Lohn beantragen- ein angenehmer AG wird dies gewähren.... es bestehen allerdings einige Fallstricke (eigene Krankenversicherung z.B) und somit SGB 5 § 38 Haushaltshilfe. Wobei die Krankenkasse hier das Recht hat, selber eine Haushaltshilfe zu stellen (manche Krankenkassen machen das insbesondere in Grossstädten oft- andere fast gar nicht);
    Fallstrick ist hier oft die Formulierung "...Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad werden keine Kosten erstattet; die Krankenkasse kann jedoch die erforderlichen Fahrkosten und den Verdienstausfall erstatten, wenn die Erstattung in einem angemessenen Verhältnis zu den sonst für eine Ersatzkraft entstehenden Kosten steht...."

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Also bisher hat sich das jetzt so geklärt, das der Hausarzt eine "Kinderkrankmeldung" ausgefüllt hat.
    Die hat der KV seinem Chef gebracht, der meinte, die Tage bekommt er nicht bezahlt. Das bezahlt dann
    wohl die Krankenkasse (welche? :hae: )


    Naja, fast egal. Der KV ist noch in der Ausbildung und es bleibt wohl bei 2,5 Tagen. Die KM kommt wohl
    morgen oder übermorgen aus dem Krankenhaus raus.


    :thanks: für die Erklärung :)

  • Als ich letztes Jahr ins KH musste wegen der Schulter-OP, hatte ich bei der KK nachgefragt (da war ich noch familienversichert) wie das ist im Falle einer Kinderbetreuung. Es war da noch nicht klar ob die OP in die gemeinsame Urlaubszeit von Kind und Vater fällt oder nicht. In meinem Fall war es so, dass die KK dem Vater, wäre er eingesprungen, maximal 8,- € die Stunde hätte bezahlen können/wollen und das auch nur für die Dauer des KH-Aufenthaltes.

  • Also bisher hat sich das jetzt so geklärt, das der Hausarzt eine "Kinderkrankmeldung" ausgefüllt hat.


    ist aber streng genommen nur dann möglich, wenn die KM ebenfalls VZ arbeitet, und das Kind auch krank sein-
    aber, der EKVerlust beim Vater wird ja nicht so hoch sein, sollte die KK diese paar Tage nicht bezahlen-

    Lieber Gruss


    Luchsie


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    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)


  • ist aber streng genommen nur dann möglich, wenn die KM ebenfalls VZ arbeitet, und das Kind auch krank sein-
    aber, der EKVerlust beim Vater wird ja nicht so hoch sein, sollte die KK diese paar Tage nicht bezahlen-



    Jup, hätte eigentlich anders laufen sollen :S Naja, der Kv versteht sich mit seinem
    Chef auch sehr gut, evtl können sie dann doch was über unbezahlten Urlaub klären.