Job Steuern finanzielle Unterstützung Festanstellung

  • Guten Abend, ich habe eine Festanstellung ab Oktober bekommen mit 30 h/Woche.


    Da ich seit der Geburt meiner Kinder nicht mehr in Festanstellung war, fühle ich mich etwas überfordert bei all den Fragen mit Steuerklasse, Vergünstigungen etc.:


    Meine Fragen:
    1. definitiv Steuerklasse 2 bei Alleinerziehung und Kind?
    2. beinhaltet die Steuerklasse 2 schon die Freibeträge?
    3. Wie mache ich Fahrtkosten geltend oder sind die auch schon abgegolten?
    4. Was sind Werbungskosten und wo fließen diese ein oder sind diese auch mit Angabe der Steuerklasse 2 abgegolten?
    5. Wie ist das mit den Wohngeld?
    6. Muss der KV auch eine Art Unterhalt an mich zahlen (Frage deshalb, weil Kind ist lernbehindert und ich muss in der Woche drei Termine wahrnehmen zur pädagogischen Frühförderung. Somit kann ich nur in Teilzeit arbeiten. Habe zwei Kinder).
    7. Wenn ich kein ALGII mehr bekomme, bekomme ich Hilfen zum Mittagessen der Kinder (aufgrund Wohngeldantrag)?
    8. Gibt es noch anderes Dinge zu berücksichtigen bzw. andere Hilfen und Unterstützungen?
    9. Darf ich die Tafel weiter nutzen (weniger Einkommen im Monat)
    10. Bekomme für mein zweites Kind keinen Unterhalt (UVG von 6 Jahren ist abgegolten). Wer hilft?


    Das wären erst einmal die für mich wichtigsten Fragen.


    Kurz noch zur Info: Mein Netto wird um ca. 50 Euro geringer sein als mein HarzIV-Satz. Ich will aber definitiv nicht mehr zum Jobcenter!!!


    Wie gesagt, fühle mich etwas überfordert, da diese Situation Neuland für mich ist. Habe bislang nur gejobbt bzw. 1 1/2 einen Bundesfreiwilligendienst ausgeübt. Da kamen diese Fragen nicht auf.


    Vielen lieben Dank für hilfreiche Antworten!

  • Zu 1: Wenn du alleine mit Kind wohnst StKl.2. Wenn eine weitere erwachsene Person mit im Haushalt lebt, dann Steuerklasse 1
    Zu 2: Die Steuerklasse beinhaltet zusätzlich den Alleinerziehendenentlastungsbetrag. Weiterhin wie in Steuerklasse 1 den Grundfreibetrag und über die eingetragenen Kinder den Kinderfreibetrag.
    Zu 3: Fahrtkosten sind Werbungskosten. Diese gibt man bei der Steuererklärung in der Anlage N mit an (einfacher Weg zur Arbeit und die Anzahl der Arbeitstage)
    Zu 4: Werbungskosten sind alle kosten, die in Verbindung mit der Arbeit auftreten. Dazu gehören: Weiterbildungskosten, Fachliteratur, Fahrtkosten, Kontoführungsgebühren, Waschkosten der Arbeitskleidung (Wenn du extra Arbeitskleidung hast, die man nicht privat verwenden kann) usw.
    Zu 5: Wohngeld hat nichts mit der Steuer zu tun.
    Zu 6: Wenn er denn Leistungsfähig ist kann man Betreuungsunterhalt fordern. Die Voraussetzungen wären hier ja gegeben, da das Kind die weitere Betreuung benötigt.
    Zu 7: Auch mit Wohngeld stehen dir die Leistungen nach dem BuT zu.
    Zu 8: Evtl. kannst du noch Kinderzuschlag kriegen. Das muss aber im Einzelfall errechnet werden.
    Zu 9: Keine Ahnung, denke aber nicht, da du ohne SGB2- oder SGB12Leistungen nicht als bedürftig gilst.
    Zu 10: Keiner mehr, evtl. das Jobcenter. Du kannst aber beim Lohnsteuerjahresausgleich mit der Anlage Kind den vollen Kinderfreitrag geltend machen, da du keinen Unterhalt erhälst (Voraussetzung ist weniger als 75% des Mindestunterhalts)

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • :Flowers:Flowers:Flowers Glückwunsch


    Die Fahrtkosten und Kinderbetreuungskosten kannst du dir als Freibetrag auf deine "Steuerkarte" eintragen lassen - das geht bei der Bürgerstunde im Finanzamt, dann hast du mehr Netto.
    Kinderbetreuungskosten kannst du bei Jugendamt einen Zuschuß nach Paragraph 90 Absatz 3 und 4 des Sozialgesetzbuches - Achtes Buch (SGB VIII) stellen - hier ein ganz guter Rechner -
    Achtung die Zahlen können aber in deinem Landkreis abweichen - aber der Rechner erklärt dir welche Kosten berücksichtigt werden können usw.