Hallo miteinander,
meine beiden Kinder (14 und 15 Jahre) leben bei mir. Bis jetzt musste die Kindsmutter monatlich 25 Euro pro Kind bezahlen.
Da ab Oktober die neue Unterhaltsregelung ansteht, machte sie mir über Ihre Anwältin folgendes Angebot.
Bruttolohn ca.: 2300 Euro – exam. Altenpflegerin
Netto ca.: 1550 Euro
Monatliche Abzüge, die meine Ex-Frau anbringt.
Fahrkosten: 231 Euro – (22 Arbeitstage x 21km x 2x0,30 Euro):12= 231 Euro
Unfallversicherung 60 Euro
Riester Rente 41,29 Euro
Allianz Privatrente 56,28 Euro
Summe: 388,57 Euro
Rest monatlich: 1161,43
Monatlicher Unterhalt, was sie jetzt zahlen würde:
Kind 1 105 Euro
Kind 2 106 Euro
Was mich jetzt interessieren würde:
Wie weit muss ich auf die Verpflichtungen: Unfallversicherung – Riester-Rente – Allianz Privatrente und Fahrkosten Rücksicht nehmen?
Was kann sie davon steuerlich, Riesterförderung geltend machen?
Sie lebt mit ihrem neuen Partner in eine eingetragene Lebensgemeinschaft. Und hat somit keine Wohnung alleine zu unterhalten.
Das ich den vollen gesetzlichen UN nicht fordern kann, ist mir klar und das will ich auch nicht.
Was mich nur jetzt gerade stutzig macht, ist dass SIE kommt und das außergerichtlich lösen will und schon vor der Frist im Oktober geregelt haben will!
Ich könnte mir an monatlicher UN-Leistung von 185 Euro pro Kind vorstellen, den so war auch die UVG-Leistung bis zum 12-Lebensjahr.
MfG
cswdlg