Kindesunterhalt - Neuregelung

  • Hallo miteinander,


    meine beiden Kinder (14 und 15 Jahre) leben bei mir. Bis jetzt musste die Kindsmutter monatlich 25 Euro pro Kind bezahlen.


    Da ab Oktober die neue Unterhaltsregelung ansteht, machte sie mir über Ihre Anwältin folgendes Angebot.


    Bruttolohn ca.: 2300 Euro – exam. Altenpflegerin


    Netto ca.: 1550 Euro

    Monatliche Abzüge, die meine Ex-Frau anbringt.


    Fahrkosten: 231 Euro – (22 Arbeitstage x 21km x 2x0,30 Euro):12= 231 Euro


    Unfallversicherung 60 Euro


    Riester Rente 41,29 Euro


    Allianz Privatrente 56,28 Euro


    Summe: 388,57 Euro

    Rest monatlich: 1161,43

    Monatlicher Unterhalt, was sie jetzt zahlen würde:


    Kind 1 105 Euro


    Kind 2 106 Euro

    Was mich jetzt interessieren würde:

    Wie weit muss ich auf die Verpflichtungen: Unfallversicherung – Riester-Rente – Allianz Privatrente und Fahrkosten Rücksicht nehmen?


    Was kann sie davon steuerlich, Riesterförderung geltend machen?


    Sie lebt mit ihrem neuen Partner in eine eingetragene Lebensgemeinschaft. Und hat somit keine Wohnung alleine zu unterhalten.

    Das ich den vollen gesetzlichen UN nicht fordern kann, ist mir klar und das will ich auch nicht.


    Was mich nur jetzt gerade stutzig macht, ist dass SIE kommt und das außergerichtlich lösen will und schon vor der Frist im Oktober geregelt haben will!

    Ich könnte mir an monatlicher UN-Leistung von 185 Euro pro Kind vorstellen, den so war auch die UVG-Leistung bis zum 12-Lebensjahr.

    MfG


    cswdlg

  • Auch hallo,
    wenn der Mindestunterhalt!! (334 € pro Kind) nicht erreicht wird , dann ist sowohl Unfallversicherung als auch Altersvorsorge wie Riester usw NICHT abzugsfähig.
    Auch bei Fahrtkosten werden dann oft nur die Kosten der Öffentlichen Verkehrsmittel anerkannt ( wenn deren Benutzung möglich ist, kann schwer werden bei Schichtdienst in der Altenpflege)
    Welches OLG ist denn für die Kinder bzw. Mutter zuständig?
    In den entsprechenden Leitlinien steht da sich so einiges....


    Verdient der Partner? Siehe Absenkung Selbstbehalt wegen Zusammenleben.
    Übrigens : eingetragene Lebensgemeinschaft? Gibt's eigentlich streng genommen nur bei gleichgeschlechtlichen Partnern :brille
    Und: UVG sind 180 €
    184 € ist Kindergeld, 185 gibt's gar nicht...

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

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  • Auch bei Fahrtkosten werden dann oft nur die Kosten der Öffentlichen Verkehrsmittel anerkannt ( wenn deren Benutzung möglich ist, kann schwer werden bei Schichtdienst in der Altenpflege)
    OT Frage: sind die Kosten für öffentlichen Verkehr nicht teuerer?

  • Wenn ihr euch einigen wollt, könnt ihr das so machen. Das steht euch frei. Aber die Berechnung ist so nicht richtig und sehr zum Vorteil deiner Ex.


    Fahrtkosten ist OK. Versicherungen sind nicht abzugsfähig, da Mindestunterhalt nicht erreicht wird.


    Der Selbstbehalt ist abzusenken, da sie mit ihrem Freund zusammenwohnt und so eine Haushaltsersparnis hat.


    Was auch nicht einberechnet wurde: Die Steuererstattung. Bei 1200€ Erstattung sind das dann schon 100€ pro Monat mehr Einkommen, das für den Unterhalt zur Verfügung steht.


    Das ist jetzt handeln wie auf dem Basar. Biete 200€ pro Kind an. Nimm als Argument, daß die Steuererstattung nicht eingerechnet ist, die Altersvorsorge nicht angerechnet werden darf und das eine Haushaltsersparnis anzusetzen wäre. Das liegt, denke ich, in einem realistischen Bereich, der durchsetzbar ist und im Bereich Leben und Leben lassen liegt. Wenn ihr euch später auf 180€ geeinigt kriegt, ist es dann ok. So würde ich vorgehen.


    Vor Gericht wäre es für sie schlimmer, da das Gericht noch durch die erhöhte Erwerbsobliegenheit ihr noch fiktives Einkommen draufdrücken könnte.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Ihr neuer Lebenspartner geht auch Vollzeit in die Arbeit. Sie leben in einem Haus, wo schuldenfrei ist, somit monatlich keine Belastung da ist.


    Mir liegt sehr viel dran, dieses außergerichtlich abzuwickeln, denn die ganze Streiterei stresst einfach nur. Kinder kosten Geld und in dem alter sind die Wünsche auch groß.


    Wenn wir uns zwischen 150 und 180 Euro einigen könnte wäre ich zufrieden. Damals hat das OLG München sie zu 25 Euro Pro Kind verurteilt und das hat sie dann 8 Jahre Bezahlt.


    Wie man geschrieben hat Leben und Leben lassen, auch wenn sie sich seit 6-Jahren kein Kontakt zu den Kinder mehr sucht.

  • Sie leben in einem Haus, wo schuldenfrei ist, somit monatlich keine Belastung da ist.


    Jetzt wird es interessant. Dann kommt noch der Wohnwertvorteil hinzu. Noch ein Argument mehr. Dann sollten die 200€ durchzusetzen sein. Dann kann man schon fast 250€ am Anfang fordern.

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    Friedrich Schiller


  • wenn der Mindestunterhalt!! (334 € pro Kind)

    Waren das nicht 225/275€ weil das Kindergeld abgezogen wird.

    Deshalb verweisen ja die meisten OLG auf die "Monatskarte"= ÖPNV ....

    Jein. Wenn die reine Fahrtzeit zu groß ist wird darüber nicht diskutiert. Auch kann das manchmal ja zu höheren Kosten führen. Eine KVB Monatskarte kostet 240€ und wenn dann noch ein paar KM dazu kommen war das ein Schuß in den Ofen.


    Ihr neuer Lebenspartner geht auch Vollzeit in die Arbeit. Sie leben in einem Haus, wo schuldenfrei ist, somit monatlich keine Belastung da ist.

    Zack ist Sie Mieter und hat einen Mietvertrag über 300€ kalt.

    Mir liegt sehr viel dran, dieses außergerichtlich abzuwickeln, denn die ganze Streiterei stresst einfach nur. Kinder kosten Geld und in dem alter sind die Wünsche auch groß.


    Entweder Du bekommst den max. möglichen Betrag => Anwalt und Gericht
    oder Du gehst auf das Angebot ein.


    Mal im Ernst wenn Du alle Register ziehst und das Gericht alles hier anerkennt was vorgeschlagen wird was kommt dabei raus. Sicher nicht 275€ pro Kind. Wenn das Netto nur um die Fahrtkosten bereinigt wird sind zu 1000€ nur noch 2-300€ übrig. Das würde mich wundern wenn da noch viel drin steckt.


    Wünsche Dir die Weisheit um die richtige Entscheidung zu treffen.

  • Edit nach dem Duschen: Das mit dem Wohnwertvorteil ist so nicht richtig. Wohnwertvorteil gibt es nur bei Eigentum, aber das Haus wird ihr vermutlich nicht gehören.


    Die richtige Argumentation ist, daß der Mietanteil im Selbstbehalt 390€ beträgt. Um diesen Betrag kann der gesetzliche Selbstbehalt dann herabgesetzt werden....


    Wenn man das alles berücksichtigt wäre der Mindestunterhalt ja schon soweit abgedeckt.


    Was in der Berechnung der Anwältin auch noch fehlt: Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld (Wenn es dieses dann in der Firma gibt). Das kann man aber nur richtig beurteilen, wenn man die Abrechnungen von vollen 12 Monaten einfordert.

    Nicht Fleisch und Blut,

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    Friedrich Schiller


  • Der SB kann m.W. bis auf den Satz der Sozialhilfe gesenkt werden, darin sind immer 360 Wohnkosten enthalten.
    Und Mindestunterhaltbei der Altersstufe sind 334 Euro (Zahlbetrag).


    @TE
    Lass dich bloss
    nicht mit 105 Euro abspeisen. :tuschel
    Das Geld steht den Kindern zu.


    Zum Vergleich: Ich zahle bei etwa vergleichbarem Einkommen 650 Euro ...


    LG

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  • @ Sarek -= 334,- Zahlbetrag in der Altersgruppe



    Versuch dich zu eingien ohne groß Anwälte einzuschalten, kostet nur Geld
    Du weisst, was du haben willst, also setz erstmal mehr an

  • Bin zu spät zum antworten für Sayek auf meine Zitate gekommen :frag
    Aber Hucky und Yogi und Hexenmama haben's ja wunderbar gemacht :anbet
    :thumbsup:

    ^^
    Viele Grüße
    AH


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  • Sarek

    Zitat

    Eine KVB Monatskarte kostet 240€


    von ;-) ... bis 240
    Ist ja hier auch so.
    Würde ich einen Ort weiter weg wohnen, wären es hier 160 glaub ich, einen Ort näher zur Arbeitsstelle, nur 90
    Im Zweifel muss halt dargelegt werden - und zwar vom Unterhaltschuldner - warum das Auto günstiger sein soll.


    Nochmal @TE
    Das Angebot von 105/106 ist lächerlich niedrig, < 30% des Mindestunterhalts ,weißt Du, hätte sie kein Geld trotz Vz Arbeit , kein Thema...
    Zumal 8 Jahre lang 25 Euro/ Kind ... wow und dafür musste ein OLG bemüht werden.
    Es geht um's Prinzip hier. Seltsam, dass hier - fast :thumbsup:  AlwaysHope & Hexenmama :kicher nur Kerle antworten, ach, die üblichen Verdächtigen schreiben woanders...Da geht es um Mehrbedarf, oder Betreuungsunterhalt, oder oder. Jedenfalls um viel mehr als bei Dir hier.

    Wir hatten hier vor Kurzem den Fall, da wurde einer ratz fatz zur Zahlung von Mindestunterhalt verurteilt, wie er das macht - sein Problem.


    Zitat

    Mir liegt sehr viel dran, dieses außergerichtlich abzuwickeln, denn die ganze Streiterei stresst einfach nur.


    Das glaube ich Dir. Und dennoch, es liegt an Dir. :daumen für die Kinder das beste rauszuholen.


    Zitat

    Kinder kosten Geld und in dem alter sind die Wünsche auch groß.


    Und das weiß ich aber auch. Also mach das beste draus. Für die Kids. Es ist ihr Recht.


    LG

    Einmal editiert, zuletzt von Yogi ()

  • Ich würde das von Fachleuten prüfen lassen. Jugendamt oder RA.


    Es gibt sehr wohl eingetragene Lebensgemeinschaften unter heterosexuellen. Das ist vor allem für die Steuer wichtig ( weißt Du in welcher StKl. sie ist?). Das bezahlte Haus auch. Ein Wohnwert Vorteil ist wahrscheinlich. Im Zweifelsfall, sofern das Haus beiden gehört, wird der tatsächliche Wohnwert der Mietpauschale gegenübergestellt.


    Das ganze ist für Laien meiner Ansicht nach zu kompliziert.



    L.G. Tani

  • weißt Du in welcher StKl. sie ist?


    Sie hat Steuerklasse 1 mit 1 Kind Freibetrag. Ganz einfach über einen Brutto-Netto-Rechner zu ermitteln, da Brutto- und Netto-Lohn hier bekannt sind.

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  • Zack ist Sie Mieter und hat einen Mietvertrag über 300€ kalt.


    Dann kann man nur hoffen, daß es auch so nachher beim Finanzamt angeben wird und von den Einkünften aus Vermietung auch Steuern bezahlt werden.

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    Friedrich Schiller


  • Eingetragene Lebensgemeinschaften für Heteros?
    Da lernt man doch ständig dazu...
    Kannst du ein Beispiel nennen oder erklärende Fundstellen nennen, Tani?
    Ich finde nur eingetragene Lebenspartnerschaften nach dem LPartG :hae: :frag[quote='Tani','index.php?page=Thread&postID=1873972#post1873972']Es gibt sehr wohl eingetragene Lebensgemeinschaften unter heterosexuellen.

    ^^
    Viele Grüße
    AH


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  • Interessant!
    Da wird geklagt?
    Dass Heteros außer Ehepartner auch " eingetragene" werden können?
    Ich gockel mal ... Danke für Hinweis Tani :wink

    ^^
    Viele Grüße
    AH


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  • Sorry, Du hast recht, es handelt sich da um noch nicht entschiedene Klagen.


    Bist du dir sicher, daß es dazu klagen gibt? Ich halte es für unwahrscheinlich, da das Recht bei verheirateten Heteros und homosexuellen Lebenspartnerschaften (und damit auch für evtl. heterosexuelle) so weit wie möglich angepasst wurde.


    Was noch nicht angeglichen worden ist, sind soweit nur Nachteile für Lebenspartnerschaften.


    Was man nur als Vorteil sehen könnte: Wenn man es schafft mehrere Lebenspartnerschaften abzuschliessen, dann steht das nicht unter Strafe. Mehrere Ehen zu führen wird in Deutschland strafrechtlich geahndet.

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