Guten Morgen,
Ich wollte mich mal erkundigen wie lange die Dauer vom einreichen eines Eilantrages bis zur ersten Anhörung in etwa zu erwarten ist? Sicherlich kriegt die Gegenseite auch die Chance sich des Antrags bezüglich zu äußern? Eine Fristsetzung bis zur erhofften Entscheidung wäre wohl Oktober.
Und als zweite Frage wüsste ich gerne ob und wie ein 4 Jähriges Kind zu einem Verfahren befragt wird. Das Jugendamt bzw der Mediator hat bereits erklärt das er das Kind nicht befragen würde, weil es für zu Jung befunden wird.
Es geht übrigens um eine Klage wegen des Aufenthaltnestimmungsrechtes.
Danke schoneinmal