Dauer vom Eilantrag zur Anhörung und Befragung von 4 jährigen Kind?

  • Guten Morgen,
    Ich wollte mich mal erkundigen wie lange die Dauer vom einreichen eines Eilantrages bis zur ersten Anhörung in etwa zu erwarten ist? Sicherlich kriegt die Gegenseite auch die Chance sich des Antrags bezüglich zu äußern? Eine Fristsetzung bis zur erhofften Entscheidung wäre wohl Oktober.
    Und als zweite Frage wüsste ich gerne ob und wie ein 4 Jähriges Kind zu einem Verfahren befragt wird. Das Jugendamt bzw der Mediator hat bereits erklärt das er das Kind nicht befragen würde, weil es für zu Jung befunden wird.
    Es geht übrigens um eine Klage wegen des Aufenthaltnestimmungsrechtes.


    Danke schoneinmal

  • kommt ein wenig darauf an, als wie eilig der Richter den Antrag aus seiner Sicht einschätzt-


    Bei einem entzogenen Kind (mein Ex hat sich damals mit einem der Kinder einfach abgesetzt, und ist 100 km weit weg gezogen) war der Termin innerhalb von zwei Wochen ab Antragstellung....
    Bei einem anderen Verfahren hat der Richter sich trotz Eilantrag mehrere Monate Zeit gelassen, da er es wohl als nicht so "eilig" angesehen hat, wie mein Ex :brille

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Nachtrag:


    mein Sohn war damals vier, und ist "befragt" worden (allerdings nicht im Eilverfahren, sondern in dem auf das Eilverfahren folgende Verfahren)-
    Ich denke, es ging nicht um ein "wo willst Du Leben" oder so was, sondern mehr um die allgemeine Beziehung zu den Eltern und vor allen Dingen, weil die Richterin sich ein Bild von den Kindern machen wollte, über deren Leben sie nicht unerheblich mitenscheiden muss, weil die Eltern sich nicht einig werden-


    Grds. finde ich das sehr positiv, und nix, wovor man Bedenken, oder Angst haben sollte :daumen

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Vielen Dank für die Antworten erstmal!
    Also ist ein Eilverfahren trotzdem ein wenig Willkür des Richters, dachte evt gäbe es da Richtlinien wie lange das max dauert etc.
    Das so kleine Kinder befragt werden finde ich interessant, Vorallem da der Mediator davon abgeraten hat, aber gut was können sie so kleine Kinder schon fragen. Ich schätze das wird mehr ein kennenlernen sein? So klang es zumindest bei die Luchsie. Stören täte es mich nicht, glaube da können Eltern schon mehr "schaden" anrichten wenn sie fragen "wo willst du lieber sein?", die Leute sind ja wahrscheinlich zumindest etwas geschult.


    Zum Verständnis, ein Eilantrag würde nur die Dauer des Vorlaufes (also antragseingang, Bearbeitung) beschleunigen und danach ginge alles den normalen trott eines Hauptverfahrens?
    Lg

  • Zum Verständnis, ein Eilantrag würde nur die Dauer des Vorlaufes (also antragseingang, Bearbeitung) beschleunigen und danach ginge alles den normalen trott eines Hauptverfahrens?
    Lg


    so in etwa ist das richtig- die meisten Richter entscheiden nur vorläufig-
    meist, weil Unterlagen fehlen, oder noch Gutachten eingeholt werden sollen, oder einfach nur um zu sehen, wie es läuft, und vor allem in der Hoffnung, dass die Elternteile vielleicht nach einiger Zeit kompromissbereiter sind (oder z.B. die Auferlegte Mediation o.ä. etwas gebracht hat)

    Lieber Gruss


    Luchsie


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    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)