Beiträge von Lumine

    "Geringwertige Abschreibungsgüter" (150€ bis 1000€ Nettopreis) werden auf max. 5 Jahre linear abgeschrieben, da braucht es keiner AfA-Tabelle. Die ist nur für Güter über einen Wert von 1000€ netto. Ab dann kann man erst degressiv abschreiben.


    Hier wird also fiktiv über 5 Jahre abgeschrieben, sprich das BS und der Monitor verlieren pro Jahr 1/5 des Ursprungswertes.


    Wie man abscchreibt hängt nicht von dem Wert des Wirtschaftsgutes ab, sondern wann man es angeschaft hat. Seit 2011 darf nichts degressiv abgeschriebn werden, nur linear. Die ND eines Bildschirmes, Pc´s beträgt 3 Jahre.


    Gruß


    Lumine


    Ich bin die ganze Zeit am überlegen, ob ich vorbei kommen soll. Geplant haber wir für heute noch nichts. Naja vielleicht bis später.


    Gruß


    Lumine

    Magst du mir das vielleicht in fiktiven Zahlen mal genauer aufschlüsseln?


    Wie ist die Summe der Werbungskosten? Und wie kommst du auf 30% Versicherungen?


    Also bei den WK ist es so, dass nur deine tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt werden. D.h du kannst deine Fahrtkosten zwischen Whg und Arbeitsstädte auf ein Jahr angeben. Wenn du mit dem Bus zur Arbeit fährst so setzt du deine Monatsfahrkarte x 12 an oder eben die Km Pauschale. Musst du gucken was für dich besser lohnt.


    Also praktisch die WK die du in der Steuererklärung einträgst, machst du hier auch. Der einzige Unterschied hier ist, dass du beim Wohngeld deine Aufwendungen alle genau aufzählen muss ( alles 1 J. Prognose ) während bei der Steuererklärung geprüft wird ob für dich 1000 € Pauschale oder tatsächlichen Kosten günstiger sind.


    Das bei den Versicherungen ist es so, dass die 30 % vom Einkommen abziehen, weil die bei der Berechnung erst vom Brutto Einkommen ausgehen und da sind SV Beiträge noch nicht abgezogen. Warum dass 30 % sind keine Ahnung, ich denke RV, PV, KV und alle anderen die man noch hat.


    Und der Freibetrag für alleinerziehenden wird erst bei dem Gesamteinkommen abgezogen. Anschließend wird alles durch 12 geteilt um auf einen Monatseinkommen zu kommen.


    Gruß

    Dein Einkommen abzgl Werbungskosten ( das was du in der Steuererklärung ansetzen kannst ) und 30 % Pauschale für Renten, Kranken, - und Pflegeversicherung= Dein Einkommen


    Kindesunterhalt abzgl 6 v.H= Kindes Einkommen


    Gruß

    Hallo,


    beim Arbeitnehmer werden die Werbungskosten ( Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten, Fachliteratur etc) berücksichtigt sowie alleinerziehenden Freibetrag, pro Kind und pro Monat 50 €.


    Gruß

    Nein. Es war ja auch erst gar nicht angedacht sie zu befragen. Als ich sagte, dass der Grosse mir gesagt hat, dass er gemeinsames SR nicht.will und das am besten alles so bleibt wie es ist, meinte die Richterin, nun muesse sie ihn- und nur den Grossen- wohl dazu selbst befragen. Dass sie den Kleinen auch sehen will weiss ich seit gestern abend 22 uhr. Da hat mir der grosse die Ladung die der Rechtsanwalt seines Vaters bekommen hat per whats app geschickt...ich habe bis jetzt keine Ladung, aber meiner Rechtsanwaeltin ist die HEUTE zugegangen...
    Deshalb bin ich auch leicht panisch, weil ich immer denke wir haben das nicht so besprochen..warum macht die Richterin das jetzt so...


    das mit der Zustellung vom Gericht kenne ich auch. Aber mach dich nicht verrückt. Mein Großer ( 7) ist sehr kommunikativ, hat aber beim Richter versucht das Thema zu wechseln und hat nicht viel gesagt. Die Kleine hat fast gar nix erzählt. Lediglich beim Verfahrenspfleger ( Anwalt der Kinder ) haben die gesagt, dass die Mama über die bestimmen oder entscheiden soll.


    alles Gute


    Lumine

    Danke fuer deine Antwort und den Versuch much zu beruhigen...Ich hab halt nur n bisschen Angst vor der Befragung des Kleinen...weil.der sichanchmal- ohne sich dsr Tragweite bewusst zu sein- die schawrfsten Geschichten ausdenkt....Je.nachdem wie er gefragt wird..also nur mal als Beispiel..wenn die Richterin fragt...haut dich die Mama manchmal oder ...fühlst du dich bei Mama wohl...oder so..dann kann es durchaus sein, dass er sonstwas fuer Geschichten erfindet...Wr geht gerade eine Woche zur Schule..und weil.er mir nicht erzählen wollte, dass seine Lehrerun ihn wegen schwatzens ermahnt hat hat er mir eine Räuberpistole von einem Drittklässler erzählt der einen anderen gehauen hat und ihm die Schuld in die Schuhe schieben wollte und er hätte deshalb Ärger..ich wollte es dann genauer wissen und erst als ich gesagt habe, dass ich da mit der Lehrerin drüber sprechen und sie gleich anrufen will ( einfach weil ich nur die Hälfte von dem was er erzšählt hat überhaupt richtig verstanden hatte), hat er gesagt dass das so gar nicht war..
    Was nun wenn er sich dort auch zu solchen Storys animiert fuehlt...


    Als bei mir um das AS ging waren meine Kinder 4 und 7 Jahre alt. Die hatten einen Verfahrenspfleger bekommen und wurden von ihm nach dem Motto " wer soll für euch entscheiden? " gefragt.
    Beim Gericht wurden die erneut befragt, wobei die Fragen eher allgemein gehalten worden sind. Über Freizeit etc. Haben deine Kinder keinen Verfahrenspfleger gestellt bekommen?


    Gruß


    Lumine

    Es gibt ja noch Ausnahmen, aber denen ist es lieber, dass alles elektronisch läuft. Weiß der Teufel warum, aber es geht jedenfalls schneller mit der Bearbeitung. :brille


    Und die Steuerberater müssen alle elektronisch Erklärungen übermitteln.


    das stimmt so nicht. Nur Gewinneinkünfte müssen elektronisch übermittelt werden, die Überschusseinkünfte können weiterhin in Papierform eingereicht werden. Das gilt auch für den Steuerberater.


    Hallo,
    das Haus kenne ich nicht, aber wir haben letztes Jahr im Obermaiselstein unsre Urlaub gemacht. Die Umgebung ist wunderschön.


    Gruß