Hallo, ich bräuchte mal ein paar Meinungen von außen.
Zur Situation: ein Kind lebt beim Vater, eines bei der Mutter. Soweit so hebt bislang eine Unterhaltszahlung die andere auf. Nun beginnt eines der Kinder eine Ausbildung. Nach den Richtlinien der DDT bleiben 90€ anrechnungsfrei. Der darüber hinaus gehende Teil wird hälftig auf beide Elternteile verteilt und mindert die Unterhaltspflicht für das Kind in Ausbildung. Was der betreuende ET mit seinem Anteil macht bleibt ihm überlassen.
Jetzt zur Frage: ist es rechtens das der Elternteil bei dem das Kind in Ausbildung lebt sich den Anteil um den der andere Elternteil seinen Unterhalt kürzt vom Kind geben lässt? Immerhin bedeutet ja die Möglichkeit der Anrechnung der Ausbildungsvergütung, dass davon ausgegangen wird, dass das Kind damit zum Lebensunterhalt beiträgt. Wozu gibt es die Anrechnung sonst?
Meine persönliche Meinung dazu: warum kann es nicht so einfach sein... Jeder ET hat ein Kind zu versorgen. Die Ausbildungsvergütung wird gespart für Auto, Führerschein, eigene Wohnung... Zumal in unserem Fall das zweite Kind welches noch zur Schule geht und nebenbei jobbt (ca. 300-400€mtl.) sein Einkommen ohne Anrechnung komplett behalten darf da überobligatorisch.
Aber das wäre wahrscheinlich zu einfach :ohnmacht: