Gutachter war da - bitte eure Erfahrungen dazu

  • Hallo Ihr Lieben,


    inzwischen war der Gutachter bei mir und meinem Sohn.
    Nach einem Kennenlerntermin gab es einen "Bindungsspiele-Termin", an dem der GA uns Spiele vorgab, die wir zwei Stunden zu spielen hatten:
    Puzzle, Memory, Freispiel mit vorgegebenen Figuren, 1 gemeinsames Bild malen und dann wurden wir noch auf der Couch fotografiert.
    Ich war sehr aufgeregt, Sohni nach 2 Stunden genervt und das Bild zusammen zu malen war fast nicht möglich, weil Sohni nichts passte, was ich dazu malen wollte und fing fast zu weinen an. Dazu muss ich sagen, dass Sohni zuvor 19 Tage beim Papa verbracht hatte (Pfingstferien) und gerade mal 4 tage bei mir wieder zuhause war.


    Am Termin danach wurde das ganze besprochen. GA meinte, es wäre auffällig gewesen, dass Sohni zu mir auf Abstand gegangen war, und beim Bild mehr Regeln aufgestellt hätte als ich.
    Zudem machte GA Vergleiche, dass Sohni beim Papa viel ausgeglichener gewesen wäre, das Spiel mit Halbbruder und Halbschwester und Papa lockerer.
    Papa hätte mehr vorgegebene Strukturen, dafür wären andere Dinge aufgefallen, die nicht so gut gewesen wären, GA hat immer wieder relativiert.
    Und natürlich hat GA auch verschiedene positive Aspekte bei mir gesehen.


    Ich war dann nur noch in Angst, "der KV könnte besser sein als ich" und weinte sogar vor dem GA. :wacko::flenn


    Danach meinte der GA, die Montessori-Schule wäre evtl. für meinen sohn nicht die beste Wahl, gerade weil mein Sohn evtl. mehr Grenzen bräuchte. Meine Einwände ließ er gar nicht gelten, teilweise ließ er mich gar nicht aussprechen.


    Ich bin jetzt so durcheinander - was ist "richtig", was "falsch", was hätte ich besser machen können?
    Und gleichzeitig wütend, wie ignorant der GA auftritt - vielleicht auch, um mich zu provozieren.


    Wie habt ihr das erlebt?


    Inwieweit kann GA die Schule entscheiden? Doch gar nicht, oder? Er kann eine Empfehlung abgeben, klar.
    Und ich bin verwirrt, wie ein GA nach 3 Terminen (bei jedem ET) solche Aussagen treffen kann. Das sind doch nur Momentaufnahmen und nicht 4 Jahre Leben und Erziehung... :flenn
    Ein Termin steht noch aus, bei dem ein Fragebogen verwendet wird, danach noch ein gemeinsamer Termin mit KV und mir. Dann möchte er fertig sein - einerseits gut - andrerseits stehen da viele Fragezeichen.


    Mit dem GA zusammenarbeiten - klar, wenn er das will. Wenn er sich aber abgrenzt, sich über mich stellt, bekomme ich entweder Angst oder geh grad in die Wut, inwieweit er dann Entscheidungen treffen kann.


    Damit ein Kind zum anderen ET wechseln muss, muss doch mehr vorfallen, als nur, dass in dem Moment der mächtige KV klarere Strukturen hat, oder?


    Sorry, aber ich bin echt durcheinander, bitte helft mir hier ein wenig, klarer zu werden,
    danke
    die blumenelfe :thanks:

  • Sachlich:


    - All diese projektiven "Bindungsspiele" sind nach weitgehend übereinstimmender Fachmeinung nutzlos für eine Begutachtung im Familienrecht. Sie sind für diese Situation nicht validiert und die Interpretation ist subjektiv und nicht objektiv. Was als Ergebnis "herausgelesen wird", entspricht in großen Teilen dem, was ein Gutachter als Ergebnis erwartet. Solche Tests können Sinn machen in der Beratungstätigkeit, wenn die eindeutig subjektiven Ergebnisse der Tests als Grundlage für ein Beratungsangebot dienen, das man annehmen kann oder nicht. Um Aussagen von wissenschaftlicher Qualität/Verlässlichkeit zu erhalten, sind sie alle wertlos. Hinweise für die zukünftige kindliche Entwicklung bei einem oder dem anderen Elternteil kann man den Tests nicht entnehmen.


    - Was das Foto sollte, ist mir schleierhaft. Der Gutachter hat nicht den Auftrag, die Familienmitglider zu fotografieren.


    - Ein Gutachter macht gravierende Fehler, wenn er während des Gutachtens mit einem Elternteil über die Ergebnisse beim anderen Elternteil spricht und die Ergebnisse während der Begutachtung diskutiert. Üblich ist ein Abschlussgespräch mit beiden Eltern gleichzeitig. Dieses kann je nach Reaktion der Eltern auch diagnostisch sein.


    - Es ist nicht im geringsten Aufgabe eines Gutachters, während des Gutachtens beratend tätig zu werden bezüglich der Schulform, des Verhaltens etc.. Die persönliche Präferenz des Gutachters für eine oder die andere Schulform ist unerheblich.



    Leider arbeiten viele Gutachter so. Was am Ende herauskommt, ist dann oft so fundiert wie wie ein Haus auf Treibsand. Vorhersagbar ist nicht, was er schreiben wird.

  • Kannst/willst du hier noch sagen, welche Aufgabenstellung der Gutachter vom Gericht bekommen hat?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo BAP,


    die Fragestellung ist :


    - Welche Regelung des SR entspricht dem Wohl von Sohn (6J.) am Besten?
    - Dabei soll insbes. auch auf das Recht zur Vertretung in gesundheitlichen Fragen und Schulfragen eingegangen werden.
    (ABR und Ges.fürsorge momentan bei der Mutter).
    - Auf welchen ET soll das ABR übertragen werden und bei welchem ET soll das Kind zukünftig aus Kindeswohlgründen seinen Aufenthalt nehmen?


    Falls der GA zu dem ERgebnis kommt, Kind soll seinen Aufenthalt weiter bei der Mutter haben, möge auch zu folgender Frage Stellung genommen werden:
    - Welche Regelung der Umgangskontakte zwischen Kind und seinem Vater entspricht dem Wohl des Kindes am besten?


    (Ich habe Umgangsverkürzung beantragt von 10 Tage monatlich auf 6 Tage monatlich, wegen ständigem Manipulieren, Aufhetzen und Druck ausüben vom KV aufs Kind. Und auch, um die Hausaufgaben der zukünftigen Schule besser überblicken zu können) - Eigentlich bereits letztes Jahr beschlossen, doch KV hat einen Monat später wieder das Streiten, Lügen und Hetzen begonnen.


    LG
    blumenelfe :blume

  • Also hast du beantragt, dem Vater das Recht zur Schulentscheidung zu entziehen, weil du die Montessorischule willst und er nicht, woraufhin er beantragt hat, das ABR auf ihn zu übertragen?


    Kombiniere ich das richtig?

  • Hallo Tüftels,


    naja, nicht ganz. Bitte such doch nach meinen Beiträgen und les dir das ganze mal durch. Ich will es nicht alles nochmal aufschreiben, ja?


    Eher war es so, dass KV nichts mit der Schule und Hausaufgaben mitbekommen wollte, deshalb hat er vorgeschlagen, die Umgangstage zu kürzen (Beschluss vom 1.8.13), d.h. von 5 auf 2 1/2 Tage 14tägig.


    1 Monat später wollte er es wieder anders und fing wieder zu streiten an, beschuldigte mich, alles falsch zu machen und jetzt alles ganz anders haben zu wollen.


    Auf meine Frage wegen Schule wollte er weder Gespräch noch Diskussion. Er wollte alles wieder mal vor Gericht klären.


    Die Richterin weiß nicht, was stimmt und wer jetzt lügt und zog einen GA hinzu.


    KV´s Hauptgrund gegen die Montessori-Schule ist: der längere Schulweg (den KV 14tägig 1x hätte bei Abholung) und dass die Schüler weniger den Gym-Abschluss schaffen würden als andere Hauptschüler (seine zwei größeren Kids gehen in die Hauptschule und REalschule...).
    Sonst hätte KV nichts mit Schule zu tun.


    Wenn Kind bei KV wohnen würde, müsste er in die schlechteste Schule im ganzen Landkreis gehen - ohne Freunde! Hauptsache, es ist für KV nah - praktisch, oder?


    die Blumenelfe :blume

  • ich finde es auch sehr befremdlich, dass der GA überhaupt über das andere ET, bzw. Ergebnisse redet :kopf
    das macht aus meiner Sicht das Ergebnis absolut angreifbar.... allerdings wäre ja das Ergebnis "nur", dass ein neues GA in Auftrag gegeben würde, welches dann
    inhaltlich zu welchem Ergebnis kommt?
    also nur Du kannst wirklich beurteilen, ob der GA mit den inhaltlichen Ergebnissen vielleicht gar nicht so falsch liegt und, ob ein anderer GA eventuell zu dem selben Ergebnis (welches ja noch gar nicht wirklich bekannt ist ;-) ) kommen würde-


    So ins blaue würde ich vermuten, dass der Richter versuchen wird, euch zu einem Vergleich zu bringen-
    - gemeinsames SR in allen Bereichen
    - ABR bleibt bei Dir
    - erweiteres Umgangsrecht für den Vater


    verdammt schwierig ist die Schulwahl- die Wahl einer Montessori Schule ist schon sehr aussergewöhnlich, und dies zu begründen kann wirklich schwierig werden, wenn die Eltern sich nicht einig sind. Insbesondere, wenn der GA nicht zu dem Ergebnis kommt, dass diese Schulform mehr im Sinne des Kindes ist, als die Reguläre (gibt es irgendwelche Empfehlungen von einen Kinderpsychologen, oder dem KiGa für diese Schulform?); bzw. was ist an einer Regelschule "kindswohlgefährdend" in diesem speziellen Fall? (und auch hier im Kopf behalten, ob Du Dir wirklich sicher bist, dass ein neuer Gutachter hier zu einem anderen Ergebnis käme)-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Jetzt muss ich leider noch einmal nachfragen, da der Gutachterauftrag teilweise speziell ist: Wer hat geklagt? Und auf was wurde geklagt? Und gibt es einen Antrag der Gegenseite?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Auf genau das, was Volleybap da formuliert hat, wollte ich hinaus, gar nicht so sehr auf die ganze Hintergrundgeschichte. ;)

  • Der KV hat auf alleiniges Sorgerecht geklagt. Er will, dass Sohn ganz bei ihm wohnt und ich 14tägigen Umgang bekomme - und dann geht er auch in keine der beiden vorgeschlagenen Schulen.


    Mein Antrag war, seinen Antrag abzuweisen, da es keine Vorteile fürs Kind gäbe, wenn er beim KV wohnen würde.
    Und ich beantragte die Schulentscheidung.

  • Okay. Da ist für dich schon einmal wichtig zu wissen: Vor dem alleinigen Sorgerecht würde erst einmal die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes stehen. Das kann nach einem Grundsatzurteil des OLG Hamm - dein Anwalt kennt das auswendig, der Richter eh - nur übertragben werden, wenn dadurch das Kindeswohl "erheblich" verbessert wwerden würde beim vater. Und diesen Nachweis müsste er erbringen.
    Dir müssten erhebliche defizite nachgewiesen werden in der Kindeserziehung, im Umfeld usw. Er müsste überdurchschnittlich toll sein. Sonst ist ein "erheblich" nicht zu erreichen.


    Alleiniges Sorgerecht kann auch erteilt werden, wenn die Eltern so zerstritten sind, dass ein gemeinsames Ausüben immer wieder scheitert. Das könnte hier der Fall sein. Dann allerdings würde das Sorgerecht - wegen siehe oben - wohl eher an dich fallen ...


    Die Gutachterfrage 1 und 2 ist die Standardformulierung. Das macht das Gericht, um für ein eventuellen OLG-Verfahren die Sache wasserdicht zu machen. Die 3. Frage zeigt bereits die Tendenz des Gerichts: Es wird um Hinweise für die Umgangsregelung und Verfahrensweise gebeten, wenn das Kind bei dir verbleibt.


    Wenn dir also nicht vom Gutachter starke Defizite ins Gutachten geschrieben werden, bist du eigentlich in einer starken Position. Selbst wenn der Gutachter in seinem Ergebnis sogar schreiben würde, er sähe das Kind beim Vater ein bisschen besser aufgeoben. (Denn das sind nur Erwartungen an die Zukunft. Und da Kids keine Versuchskaninchen sind, ist das nicht immer durchgeführt von den Gerichten. Es fehlt nämlich der Nachweis des "erheblich".)


    Du kannst also ruhig etwas geerdeter dich fühlen und vor allem dem Gutachter und Richter gegenüber auftreten. Du musst nur ein ganz normales "Durchschnittsergebnis" erzielen und so sein wie die Masse der Alleinerziehenden - und gut ist. Du und dein Anwalt sollten sich nicht in "Kleinigkeiten" verbeissen. Sondern. "Kind geht es gut. Antrag ist abzuweisen. Bitte Entscheidung, wer die Schule bestimmen darf."

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • dass ein neuer Gutachter hier zu einem anderen Ergebnis käme


    Ich werde erstmal nochmal mit dem GA sprechen. Nochein anderes Gutachten darüber setzen - ohje nein, das wäre bestimmt auch nicht besser. Außerdem ist das der Part des KV (wenns gegen ihn ausfällt, kommt das sicher auf mich zu, auf jeden Fall würde der GA als befangen erklärt werden).


    Mein Ziel ist es gerade, klar zu bleiben, klar zu reden und dennoch meine Stärken (und auch meine Schwächen ) darzustellen und zu akzeptieren. Puuhh, gerade echt nur mit psycholog. Hilfe möglich, aber gut, dass es so eine Hilfe für schwierige Situationen gibt.


    Danke,
    die blumenelfe :blume

  • Dir müssten erhebliche defizite nachgewiesen werden in der Kindeserziehung, im Umfeld usw. Er müsste überdurchschnittlich toll sein. Sonst ist ein "erheblich" nicht zu erreichen.


    Was bedeutet denn überdurchschnittlich toll? Geht es nicht eher darum, wo das Kind in seiner Entwicklung am besten gefördert werden kann, und zwar unter Berücksichtigung der derzeitigen Beziehung zu beiden Elternteilen?

    Einmal editiert, zuletzt von musicafides ()

  • Dir müssten erhebliche defizite nachgewiesen werden in der Kindeserziehung, im Umfeld usw. Er müsste überdurchschnittlich toll sein. Sonst ist ein "erheblich" nicht zu erreichen.


    Das ist interessant. Bei uns standen damals die Behauptungen beider Parteien im Raum, die Erziehungsfähigkeit des jeweils anderen Elternteils sei substanziell eingeschränkt, im Raum, das Gutachten sprach sich damals dafür aus, das Sorgerecht in allen Teilen auf den KV zu übertragen. Trotzdem hat das Gericht anders entschieden, nach meiner Erinnerung u. a. deswegen, weil durch meine Berufstätigkeit (wenn auch damals in Teilzeit) es erschwert wäre, dass der Sohn eine Bindung zum in diesem Fall betreuenden Elternteil aufbauen würde. Wenn das Gutachten da ist, wird der KV möglicherweise die Parteilichkeit des Gutachters zugunsten der KM behaupten. Du kannst gleichfalls die mangelnde Professionalität bei der Erstellung des Gutachtens kritisieren - berate Dich mit Deinem Anwalt darüber. Trotzdem solltest Du Dich nicht verunsichern lassen. Schon aus Gründen der maximalen Kontinuität für Dein Kind spricht mehr dafür als dagegen, das Aufenthaltsbestimmungsrecht Dir zu übertragen.

  • Hallo ihr lieben,


    heute war wieder ein Gutachter-Gespräch - mit Ruhe, Klarheit und ein Lächeln - habe ich es wunderbar hinbekommen.
    Wir haben die Fragen und Dinge geklärt bzw. besprochen, die mir noch am Herzen lagen.
    Achja - diese Fragebögen musste ich auch noch ausfüllen. Insgesamt ein 3Stunden-Termin - ächz.


    Grundsätzlich ist der GA seeeehr neutral, betont immer wieder, wie fähig er den KV sieht - mich natürlich auch. Tja, der KV gibt sich momentan natürlich seeehr ruhig, gelassen, ich bekomme keine einzige fordernde EMail mehr (zu vorher wöchentlich 2 Stück mit sms und Anrufen). Dass KV schon mehrmals vor meiner Tür stand und mich beleidigte, kann GA gar nicht glauben und das "passe ja gar nicht zu dem Bild, das er vom KV habe".
    Dass KV bisher keine Ruhe gegeben hat (und wahrscheinlich auch nicht geben wird, bis er hat was er will (Kind)), steht ja in den Gerichtsunterlagen, inkl. den grundlosen Anklagen gegen mich.


    Aber irgendwie glaubt der GA, dass sich KV "ja auch ändern kann" :wow wäre schön!


    Jetzt gibts noch einen gemeinsamen Termin mit Ex und mir, indem er uns sein Ergebnis mitteilt und uns dahin bringen will, eine gemeinsame Entscheidung fürs Wohl des Kindes zu machen und dann will GA das Gutachten dem Gericht vorlegen...


    Zumindest bin ich jetzt wieder etwas gelöster - endlich.


    Viele Grüße
    die blumenelfe :blume

  • Ui, kann verstehen, dass du angekratzt bis und geweint hast, da ich da (leider) auch immer viel zu emotional bin.
    Aber ich kann dich beruhigen, ich hab das GA trotzdem gewonnen.


    Über deine gerichtliche Fragestellung bin ich etwas verwundert.
    Meine lautet bzgl. Umgang einfach "und welche Regelung zum Umgang am besten ist...."


    Weder Mutter noch Vater.


    Erst gestern laß ich nen Bericht in dem 50 % der Gutachter zugaben einen Wink erhalten
    zu haben vom Gericht wie es ausgehen soll.
    Jetzt würde ich ja interpretieren, dass das bei dir mit der Mutter ein Wink ist, da das Gericht über EX Bescheid weiß, also was vorher war.


    Aaaaber das hilft dir nicht und ist nur Spekulation.
    Wollte dir bisi Mut machen.


    Die Arbeitsweise des GA finde ich auch nicht ganz okay!!


    Vor allem dir zu sagen, dass es lockerer beim EX ablief.


    Du Arme, ich kenne diese Gefühlsachterbahn!


    Viel Glück weiterhin

  • Danke Falbala,


    für deine Worte.
    Die Neutralität des GA ist mir nicht ganz sicher, der ist sooo begeistert vom KV, "wie der mit seinen Kindern umgeht, und denen geht es wirklich gut dort auf Umgang und Ferien.
    Und nein, ein Kind mit 6Jahren gehört nicht zwingend zur Mutter, da habe ich so viele Fälle, wo die Mütter unfähig sind und die Väter so gut,... bla bla bla..." Hier bin ich aber nicht unfähig - Hallo!


    Sorry, aber der GA schaut gerade nur den Schauspieler-KV an, der sich seit einigen Wochen zusammenreißt und den fürsorglichen Papa spielt, der besser ist als jede Mutter!
    Mehr will er anscheinend nicht sehen.


    Und wenn der GA eine Wink erhalten hat, dann lehnt er sich aber extrem in die andere Richtung.


    Das kann doch nicht sein, oder?


    Der GA erzählt nichts anderes als damals die Jugendamt-SB, die stets gewechselt haben, und daher auch nicht tiefer oder länger ins Detail schauen konnten.


    Und sowas kostet etliche Tausende von Euro - die wir hier zahlen!!!


    Ich packs nicht - echt.


    Jetzt wird demnächst seine Empfehlung ans Gericht - nur wegen der Schule - abgegeben. Wahrscheinlich wirklich nur die Regelschule und nicht die Montessori, weil GA da ein eigenes Bild von meinem Sohn hat - ja klar, er hat ihn ja auch schon 3 mal gesehen.. :kotz
    Da unsere Meinungen - wie immer - auseinandergehen, wird das Gericht entscheiden müssen. Ich hoffe, die Richterin hat schon mal was von Montessori gehört...


    Ich könnt grad explodieren ... :angry


    Danke für eure Augen und Aufmerksamkeit,
    die blumenelfe :blume