Muss der Kindesvater den Sommerurlaub der Tochter zahlen?

  • Hallo Engel 77,


    wenn ich Deinen Beitrag so lese, bekomme ich "Bauchweh". Bei meinem Exfreund war es ähnlich von der Konstellation her. Ich habe mich viel zu viel reingehängt in die Angelegenheiten zwischen der KM und meinem Exfreund. Als Dank haben dann meine Tochter und ich einen Arxxxtritt bekommen. :(


    Was ist damit eigentlich nur schreiben will, oft ist eine gewisse Zurückhaltung angebracht; denn immerhin ist es nicht deine "Baustelle". Unter Umständen wirst Du zwischen den Fronten "zerrieben"... :nanana


    Ich jedenfalls würde das so nie wieder machen.

    Alles, was Ihr also von anderen erwartet, dass tut auch Ihnen! Darin besteht das Gesetz und die Propheten Mt 7,12

  • Ich habe mir nochmal hier Gedanken zu dem Thema gemacht. Eigentlich dachte ich am Anfang das richtige wäre schon zu Anfang geschrieben worden. Aber der Gedanke, daß man Geld und Umgang trennen muss hat mich dann doch beschäftigt. Erst dachte ich, daß es eigentlich in der Sache zu spät ist, diese Themen hier trennen zu können. Aber ich habe eine andere Formulierung für eine Antwort gefunden, die dies doch beherzigt:


    Liebe Tochter,


    meinen Anteil an deiner gewünschten Urlaubsreise, habe ich bereits in Form von Unterhalt bezahlt. Wenn du einen also dafür verklagen möchtest, dann bitte die Person, die das Geld für dich verwaltet. Eine darüber hinausgehende Beteilung könnte ich machen, jedoch aufgrund deiner unverschämten, drohenden Wortwahl bei der Formulierung deines Anliegens werde ich dies nicht tun. Evtl. können wir ja uns bei einem gemeinsamen Eis nochmal vernünftig darüber unterhalten.


    Alles Liebe,


    dein Vater.


    Was haltet ihr davon??

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Ich habe mir nochmal hier Gedanken zu dem Thema gemacht. Eigentlich dachte ich am Anfang das richtige wäre schon zu Anfang geschrieben worden. Aber der Gedanke, daß man Geld und Umgang trennen muss hat mich dann doch beschäftigt. Erst dachte ich, daß es eigentlich in der Sache zu spät ist, diese Themen hier trennen zu können. Aber ich habe eine andere Formulierung für eine Antwort gefunden, die dies doch beherzigt:

    Ich würde es noch kürzer formulieren. Es klingt für mich ein bisschen nach Spott und Häme, wenn man an das Alter der Adressatin denkt. Die Aufforderung,
    die Mutter zu verklagen, ist auch nicht wirklich konstruktiv.


    "Über eine Beteiligung meinerseits an deinem Urlaub würde ich gerne mit dir in einem persönlichen Gespräch unterhalten. Komm doch mal in den nächsten Tagen zum Essen (oder auf ein Eis) vorbei und wir reden darüber."


    Das wäre vielleicht meine Formulierung. "Unverschämt und drohend" ist in der Sache zwar richtig, würde m. E. aber gegenüber dem Teenie wieder "oberlehrerhaft" wirken. Das der Ton die Musik macht, kann man dann während des Treffens mit der richtigen Mimik und Gestik anbringen (sofern denn eines stattfinden sollte).
    Diese wichtigen Komponenten fehlen sonst bei einer schriftlichen Mitteilung und das Kind kann es ggf. nicht richtig einordnen, bzw. würde bei der ausgesprochenen Einladung möglicherweise ein ablehnendes Verhalten bei dem Kind bestärken.