Aine Fragen.

  • Hallo ich habe eine Frage Ich lebe mit meiner Mutter 60 ich bin 39 und meiner 16-jährigen Sohn in zwei zimmer und Küche und Bad. Habe ich gearbeitet Für 450 € Minijobs (1 MONAT) haber ich wa nuer ain wertetung , und es war nur für einen Zeitraum habe ich habe aine Arbeitwertach bekkomen un Pratisch di firma kann mich wider anrufen wen ich gepraucht bin.. . Jetzt Ich meine wertetung ist behendet weil di Frau ist wider da fon ferien..ich Habe einen Brief an jobscenter Geschriben und sie wissen, dass mein wertetung behendet ist . jobscenter , kann sich aus diesem Grund das Geld nehmen? (Alles Speren)Wir leben in drei mit 750 € und nehmen hartz 4., und ohne Geld, das wir sind wirklich auf der Straße, weil di zhalen auch 221 euro Fur miete.Kan mich Iemand rat geben Bitte ich habe files in Kopf.


    Ich entschuldige mich für die Fehler :( :flenn

    :Flowers Ich Mache Was Ich Kann :Flowers

  • Ich bin mir nicht sicher ob ich dich richtig verstehe.
    Du denkst dass das Jobcenter dich sperrt weil du einen Monat den Minijob gemacht hast? Oder weil du dort nach einem Monat schon wieder aufhören musstest?


    Und lebt deine Mutter auch von Hartz IV? Daran darf sich eigentlich garnichts ändern.


    Normal musst du den Minijob beim Jobcenter anmelden, dann die Gehaltsabrechnung einreichen und dann bekommst du etwas weniger Hartz IV weil du ja Geld verdient hast, aber keine Sperre.
    So ist meine Info. Falls jemand andere Infos hat, korrigiert mich bitte.

    If life fucks you, just lean back and enjoy! :brille

  • ;( Hallo Das ist so..Ich Kan nichst Güt schreiben .Ich wersuche ja..


    Du denkst dass das Jobcenter dich sperrt weil du einen Monat den Minijob gemacht hast? Oder weil du dort nach einem Monat schon wieder aufhören musstest?




    Ich hatte einen Vertrag bis Dezember, aber jetzt Kann ich nichst Arbeiten Weil meine wetretung ist Fertige weil Di Frau Ist wider Fon Ferien Gekomen Ja Genau weil ich aufhören Musstest...haber ietz bekkome ich das geld nichst Oder?..Und wen ich Die sperung Bekomen wer zahlt di Zimmer? :-(Und meine mamma lebt mit witwe rente .760 euro Haber fon diese 730 euro mus aok 86 euro un dann 486 euro miete.un dann muss mann auch essen wen ich di sperung bekomen

    :Flowers Ich Mache Was Ich Kann :Flowers

    2 Mal editiert, zuletzt von Caterina ()

  • Hi Caterina,


    also du hattest einen befristeten Arbeitsvertrag als Urlaubsvertretung in einer Firma. Also ist der Befristungsgrund erfüllt und du wieder arbeitslos.


    So, du musst dir von der Firma bei der du gearbeitet hattest auf jeden Fall eine Verdienstbescheinigung ausstellen lassen sowie dir etwas schriftliches aushändigen lassen, woraus hervorgeht, dass dein befristeter Arbeitsvertrag ausgelaufen ist, da der hierfür vorgelegte Zweck erfüllt sei (Urlaubsvertretung) und dieser Arbeitsvertrag somit beendet ist und nicht mehr verlängert wird/werden konnte.


    Und du solltest morgen direkt beim JC vorstellig werden und denen mitteilen, das dein befristeter Arbeitsvertrag ausgelaufen wäre und nicht mehr verlängert worden ist.


    Somit darf das JC dir dann auch nicht mehr weiterhin ein Arbeitseinkommen aus deinem bisherigen Minijob (und nach Abzug der hierzu zu gewährenden Freibeträgen) auf deine Leistungen anrechnen. Wobei der letzte und wohl noch ausstehende Lohn durchaus noch angerechnet werden darf, sobald dieser auf deinem Konto gutgeschrieben worden ist und du darüber verfügen kannst.


    Da du ja hier nicht selber schuldhaft die Beendigung des Mini-Jobs verursacht hattest, sondern lediglich der zweckbefristete Arbeitsvertrag (Urlaubsvertretung) durch den Wegfall des Befristungsgrundes (Rückkehr der eigentliche Stamm-Mitarbeiter/in aus dem Urlaub) beendet worden und nicht mehr verlängert worden ist, dürfte man dir hier keine Sperre verhängen.


    Aber, wie gesagt, du musst sofort dieses persönlich mit deiner/m zuständige/n SB auf dem JC mitteilen. In diesen Fällen ist es wohl nicht ausreichend genug, das nur schriftlich denen mitzuteilen.


    Und versuche auch unbedingt schnellstmöglich von deinem ehemaligen AG die notwendigen Unterlagen - Kündigungsschreiben u. Verdienstbescheinigung - zu erhalten, den diese muss du auch dringend beim JC ebenfalls vorlegen.


    Bei was für eine Firma warst du eigentlich angestellt??? Zeitarbeitsfirma?????


    glg
    Pimpf

  • So, du musst dir von der Firma bei der du gearbeitet hattest auf jeden Fall eine Verdienstbescheinigung ausstellen lassen sowie dir etwas schriftliches aushändigen lassen, woraus hervorgeht, dass dein befristeter Arbeitsvertrag ausgelaufen ist, da der hierfür vorgelegte Zweck erfüllt sei (Urlaubsvertretung) und dieser Arbeitsvertrag somit beendet ist und nicht mehr verlängert wird/werden konnte.



    Di Firma ist eine Putz firma und di Lassen Mier keine hattest Leider..weil die sagen ich kann wider wen ich gebrauch wird wider Arbeiten...Haber wen ich di sperung Bekommen komm weck auch das Geld Für die Miete oder nur für das essen?

    :Flowers Ich Mache Was Ich Kann :Flowers

  • Hi Catherina,


    egal wie klein diese Putzfirma auch sein mag, auch diese müssen dann ihren Verwaltungskram ordentlich durchführen. Dazu gehört auch nun einmal auch bei einer "Nichtweiterbeschäftigung", auch wenn sie nur vorübergehend sein sollte und man gerne wieder bei Bedarf auf dich zurück kommen würde, das Ausfüllen einer Verdienstbescheinigung für eine andere Behörde (hier JC) und zum anderen die schriftliche Bestätigung darüber, dass dein zweckbefristeter Arbeitsvertrag als Urlaubsvertretung erfüllt ist und man momentan dich nicht weiterbeschäftigen könnte.


    Dieses ist sogar im SGB-II im § festgeschrieben.



    § 57 - Auskunftspflicht von Arbeitgebern

    Arbeitgeber haben der Agentur für Arbeit auf deren Verlangen Auskunft über solche Tatsachen zu geben, die für die Entscheidung über einen Anspruch auf Leistungen nach diesem Buch erheblich
    sein können; die Agentur für Arbeit kann hierfür die Benutzung eines Vordrucks verlangen. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf Angaben über das Ende und den Grund für die Beendigung des
    Beschäftigungsverhältnisses.



    1. Verwendung Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III


    (1) Die Vorschrift des § 57 berücksichtigt, dass bei Beendigung einer Beschäftigung üblicherweise eine Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III ausgestellt wird. Diese enthält auch die für die Leistungen nach dem SGB II erforderlichen Angaben.


    (3) Der Vordruck Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III dient in erster Linie zur Bescheinigung von Zeiträumen vor der Antragstelung von Leistungen nach dem SGB II. Die Arbeitsbescheinigung
    kann auch zur Feststellung von vorrangigen Arbeitslosengeldansprüchen dienen, wenn eine neben dem Bezug von Arbeitslosengeld II ausgeübte versicherungspflichtige Beschäftigung endet.



    2. Auskunftspflicht


    (1) Kann der Hilfebedürftige eine Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III nicht vorlegen oder beschaffen, ist diese von der Grundsicherungsstelle beim Arbeitgeber anzufordern.
    Die Bescheinigung nach § 57 SGB II ist nach Abstimmung mit dem BfDI nicht mehr zu verwenden (siehe Verfahrensinformation SGB II vom 06.03.2009).


    (2) Bei Zuwiderhandlung des Arbeitgebers kann nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 57 Satz 1 der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt sein.


    Auch hier nachzulesen: http://www.harald-thome.de/med…se/DA-57---20.04.2009.pdf



    (Dieser Link ist von Harald-Thomé zur Weitergabe erlaubt, nicht das ich erneut jetzt damit ins Fettnäpfchen getretten bin hier, denn das möchte ich wirklich nicht.)



    Daher ist dein AG, auch wenn es sich dabei noch um so eine kleine Firma handelt, verpflichtet dir zum einen eine Verdienstbescheinigung auszuhändigen und dir diese Kündigung, die ja durch die Firma aufgrund des Sachverhaltes, dass dein zweckbefrister Arbeitsvertrag als Urlaubsvertretung durch die Rückkehr der Stamm-Mitarbeiterin erfüllt war, erfolgte, kurz dir schriftlich zu bestätigen.


    Und wie man weiterhin aus dem o.g. bzw. dem Link entnehmen kann, ist sogar der AG gesetzlich dazu verpflichtet. Hier kann sogar das JC, wenn der AG sich weiterhin weigern sollte diese notwendigen Unterlagen dir auszuhändigen, dieses sogar selber dort anfordern und gleichzeitig auf den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit und dessen Folgen für den AG hinweisen, die dann bei weiterer Weigerung des AG dann auch umgesetzt werden können.



    Um aber das alles geklärt zu bekommen, solltest du unbedingt persönlich bei deinem SB vom JC vorstellig werden und dies nicht nur auf deine schriftliche Mitteilung beruhen lassen. Wer weiß wann der oder die SB von deinem JC dieses dann auch zum lesen erhält????? Oftmals geht auf dem Postweg, auch auf dem internen Postweg von Poststelle des JC bis zum zuständigen SB, einiges an wichtigen Postsendungen verloren oder landen erst einmal an einer ganz anderen Stelle als dort wo sie eigentlich hin sollten. :-(


    Zudem kannst du dann demjenigen auch erklären das dein AG sich weigern würde dir diese Verdienstbescheinigung sowie eine Kündigungsbestätigung wegen Beendigung/Ablauf des befristeten zweckgebundenen Arbeitsvertrages als Urlaubsvertretung auszuhändigen.



    Ich vermute aber stark das du aufgrund dessen eigentlich KEINE Sanktion vom JC zu befürchten hast. Denn du hast ja nicht selber dort gekündigt oder eine Kündigung mutwillig herbei geführt, sondern es wurde lediglich dein Vertrag nicht mehr verlängert von der Firma.


    Aber trotzdem beantworte ich dir gerne die Frage ob die ganze RL incl. KdU von einer Kürzung betroffen wäre.


    Ja, wenn man eine Sanktion verhängt bekommt wird dies auf die gesamte Leistung bezogen, also der BG-Gesamt-Regelleistung incl. der KdU-Zahlung. Zudem beträgt die Sanktionsdauer 3 Monate und während dieser Zeit hat man auch keinerlei SGB-XII Leistungsansprüche sowie auch keine Ansprüche auf Wohngeld.



    Aber aufgrund deines Sachverhaltes dürfte hier keine Sanktion erfolgen.


    glg
    Pimpf

  • Ich empfehle auch, nicht allein zum JC zu gehen, allein schon wegen der sprachlichen Hürde, sonst können die Sachbearbeiter viel erzählen erstmal ...


    Es gibt Erwerbslosen-Initiativen und ähnliche Anlaufstellen, von denen bekommt man ohne Termin und ohne etwas bezahlen zu müssen kurzfristig Hilfe. Einfach zu den Öffnungszeiten mal hingehen.
    Ich habe das selbst schon einmal in Anspruch genommen. :daumen

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • Mal nur so nebenbei erwähnt.
    Gibt es bei Euch die Caritas oder Diakonie?
    Dort kannst Du Unterstützung bekommen, um Dein Problem zu beheben.
    Gehe mit deinen Fragen dorthin und sie werden dich bei Behördenangelegenheiten unterstützen.
    Genauso kann ich nicht ganz nachvollziehen, dass ihr zu 3. in der kleinen Wohnung lebst.
    Normalerweise steht Dir mit Deiner Tochter eine eigene Wohnung zu, die dann vom JC bezahlt wird. Genauso sorgt das Jobcenter dafür, dass ihr genug Geld für Lebensmittel habt.
    Entweder voll oder aufstockend ( wenn Du was dazuverdienst).


    LG janias

    Ich lebe in der Gegenwart,
    das Verweilen in der Vergangenheit verbaut mir nur die Zukunft. :tuedelue

  • Hallo Dancke an Alle die Mich Antworten Habe .Ich Habe In Moment Keine sperungen . Und Habe ich Eine Andare Jobs Gefunden :) :blume :blume

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