Dauer bis zum gerichtlichen Vaterschaftstest :-/

  • ich verstehe diese hin und her Schreiberei nicht, ist für mich völliger Blödsinn. Kein Wunder das die Gerichte überlastet sind, wenn sie sich so schwer tun.....


    Da bist du nicht die Einzige, die das nicht versteht. Ich habe auch das Gefühl, indirekter 'Arbeitgeber' für Richter, Anwalt, Beistand, Übersetzer...zu sein, da werden tausend Schriftsätze hin und her geschoben, die Zeit vergeht... aber es gibt kein Ergebnis (in meinem Fall Unterhalt). Unglaublich, dass das sogar bei einem eigentlich simplen Vaterschaftsfeststellungsverfahren sooo lange dauert. Dabei wäre doch gerade DAS ganz leicht und schnell geklärt.


    Die schriftliche Auseinandersetzung der Anwälte zeigt ja, dass die bisher noch nicht alle Fakten und Fragen geklärt haben, sondern deutlich noch Dinge gesagt werden müssen. Setzt ein Richter die Verhandlung zu früh an, muss für die Verhandlung vielleicht ein zweiter oder dritter Termin angesetzt werden, weil die Parteien Aussagen belegen wollen und müssen, Beweise anführen wollen etc.


    Naja, es werden vielleicht Dinge abgefragt, die absolut nichts zur Sache beitragen und einfach nur Zeit verplempern. Warum in Gottes Namen soll hier der KV eine Stellungnahme zum VKH der Ex abgeben?
    Und warum man für eine Antwort eine Frist von drei Wochen bekommt, und dann womöglich wegen Urlaubszeit eine Verlängerung von zwei Wochen... Also mein Ordner hier ist voll von diesem Schwachsinn. VolleyBap sorry, mein Glaube an Gerichte und das Recht ist definitiv dahin.

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    keks3


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    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

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  • VKH bezahlt die Allgemeinheit. Und da VKH nur bei Erfolgsaussicht genehmigt wird, ist es schon richtig, die Gegenpartei zu hören, wenn der Richter sich nicht sicher ist, ob eine Erfolgsaussicht besteht. Hier ist mutmaßlich die Beweisführung bei der Klage so unsicher, dass der Richter da mal lieber nachhört. Um nicht im Vaterschaftsprozess zu hören: Der Beklagte war während der fraglichen Zeit auf der Raumstation ISS im Orbit. Das ist für einen Kläger, der genau weiß, dass er im Recht ist, sicherlich manchmal schwer zu verstehen. Aber unser Recht ist darauf aufgebaut, dass Dinge bewiesen werden müssen. Würde die Behauptung eines Sachverhaltes reichen, um ein Urteil herbei zu führen, wäre wohl niemand damit glücklich.


    Und es ist eine Frage der Rechtsstaatlichkeit, dass einem Verfahrensbeteiligten ausreichend Zeit zu einer Stellungnahme gegeben wird. Die üblichen 14 Tage - also vom Diktieren des Briefes durch den Richter, Postlaufzeit, ggfls. Einschaltung eines eigenen Anwalts, Beischaffung von Belegen/Beweisen/Nachweisen bis zur Antwort mit Postlaufzeit - das ist schon oft eine verflixt knappe Zeit.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ja danke schön für eure zahlreichen Antworten :thanks: Also das erste schreiben hat er am 13. Februar bekommen darin hat meine Anwältin schon mal mitgeteilt das er ja 6 Wochen vor und 8 Wochen danach schon mal leistungen erbringen müsste und wieviel unterhalt er Zahlen soll was den betreuungsunterhalt angeht. Am 8. April dann die Antwort von seiner Anwältin in der er mitteilen lies das er nicht unterhaltsfähig sein, wenn dann überhaupt nur fürs Kind und das doch ne förmliche vaterschaftsstellung abgewartet werden sollte. Achja und 2 wochen nach der geburt kam er einmal unangemeldet vorbei und brachte auch sachen von seiner schwester für die kleine, da fragte ich ihn ja nach dem einfachen test den er ablehnte, seit dem keinen kontakt ausser mit seiner Familie die sich auf die kleine freuen und auch hinter mir stehen und wir haben schriftlichen kontakt, was ja schön ist und ich glaube das sie das auch nicht so toll finden wie er das handhabt und uns gegenüber sich verhält. Am 14.5. Hat meine Anwältin dann der Gegenseite mit Kopie der Urkunde mitgeteilt das meine kleine da wäre und ob er die Vaterschaft anerkennt , dies ist ja nicht geschehen und wir haben das verfahren eingeleitet und am 22.5. Den Antrag auf Bewilligung der verfahrenskostenbeihilfe beantragt. Daraufhin hat er diesen Antrag in Kopie am 26.5. Bekommen und sollte sich dazu äußern, das hat er dann ohne sein Anwalt mit einem lügenschreiben am 10.6. Getan . Dazu haben wir uns wiederum bis zum 4.7. Geäußert und nun darf er sich bis zum 31.7. Wiederum äußern.... Soweit der aktuelle stand :rolleyes: