Anrechnung von Erziehungszeit bei der Rentenversicherung

  • ich sitze gerade vorm Formularberg der Rentenversicherung um mir die Erziehungszeit anrechnen zu lassen.


    Jetzt wird hier ja auch nach dem Vater gefragt, ob die Erziehung gemeinsam erfolgte?


    Unser KV hat 2 Monate Elternzeit genommen, die dann leider mitten in die Trennung gefallen sind :rolleyes2:
    Muss ich das jetzt mit "Ja" ( also gemeinsame Zeit ) angeben ?


    Außerdem wird eigentlich nach seinem Einverständnis und Unterschrift gefragt ... komm ich damit durch wenn ich einfach schreib das momentan kein Kontakt besteht ?

  • bei 10.2 die Erziehung erfolgte teilweise allein
    und dann bei 10.4 der Aufenthaltsort des anderen Elternteils ist unbekannt - oder sonstige Gründe - in denen würde ich dann die 2 Monate gemeinsame EZ mit Datum von bis benennen


    Ich würde die Meldebestätigungen beifügen.


    Bist du dir sicher, das der Antrag nicht längst gestellt wurde ?

  • komm ich damit durch wenn ich einfach schreib das momentan kein Kontakt besteht ?


    jeep-
    ich hab geschrieben, wenn sie ihn finden, wäre es nett, wenn Sie mir die Adresse mitteilen :tuedelue
    ansonsten meine ich, die zwei Monate werden ihm alleine angerechnet.... da hat er ja auch Unterlagen drüber-

    Lieber Gruss


    Luchsie


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