ich sitze gerade vorm Formularberg der Rentenversicherung um mir die Erziehungszeit anrechnen zu lassen.
Jetzt wird hier ja auch nach dem Vater gefragt, ob die Erziehung gemeinsam erfolgte?
Unser KV hat 2 Monate Elternzeit genommen, die dann leider mitten in die Trennung gefallen sind :rolleyes2:
Muss ich das jetzt mit "Ja" ( also gemeinsame Zeit ) angeben ?
Außerdem wird eigentlich nach seinem Einverständnis und Unterschrift gefragt ... komm ich damit durch wenn ich einfach schreib das momentan kein Kontakt besteht ?