Hallo Ihr Lieben....
Ich hab mal ne Frage an die Profis im Unterhaltsrecht. :winken:
Gesetzt den Fall, das unterhaltsberechtigte Kind beendet den Schulweg mit 17 Jahren und geht dann in die Ausbildung.
Wie wird dann die Ausbildungsvergütung vs Unterhalt fürs Kind verrechnet?
:thanks: für die Antworten
Lg Cleo