alleiniges Sorgerecht einklagen ?

  • im März


    Eure Trennung ist frisch, wahrscheinlich dauert es 6-12 Monate bis alle in ihrem neuen Leben angekommen sind.
    Dazu befindet sich dein Mann in einer Krise ggfls. ist er sogar krank (Depressionen ?) das dauert eine Weile. Ich hoffe das Finanzproblem läßt sich lösen - ggfls. müßt ihr auch das Thema gemeinsam angehen (Haftung/Schuldnerberatung).
    Genauso frisch ist diese Umgangsvereinbarung in diesem Chaos - gib ihm eine Weile Zeit sich an das neue Leben - neuer (?) Job zu gewöhnen - ich denke im Herbst sieht das schon besser aus.


    Von daher werde ich von ihm niemals einen ct sehen.


    Du solltest eine Beistandschaft beim Jugendamt für die Kinder für den Kindesunterhalt einrichten und die Adresse des Insolvenzberaters bekanntgeben - in der Regel läuft laufendes Kindesunterhalt vor Schulden - auch wenn es evtl. nicht für den Mindestunterhalt reicht. Die Zwischenzeit kannst du mit Unterhaltsvorschuss (wenn die Zwillis noch nicht 12 Jahre alt sind) überbrücken (133 Euro pro Kind/Monat bis 6 - dann 180 Euro).


    Das Sorgerecht braucht man in der Regel relativ selten - bei Schulanmeldungen oder bei Operationen - diesen neuen Kampf würde ich jetzt nicht aufmachen - da er dir im Alltag keinen wahrscheinlich 0 Vorteile verschafft.

  • Hi,

    Auch wenn die zahlungsunwilligen oder evtl.-fähigen Herren das nicht gern sehen, spüren und hören: Unterhalt zu zahlen ist immer ne gute Voraussetzung für weitere (hoffentlich) positive Vorgehensweisen.

    ob einer fähig ist sieht man/Richter an der Ekst.-Erklärung.
    Ist einer nicht fähig, so ist er der Böse und bekommt keinen Umgang :hm... ...so verstehe ich es.
    Stimmt aber schon, das mann dann ein Dududu bekommt, und ein fiktives Einkommen kann auch noch dazu kommen.



    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Die Umgangsvereinbarung wurde mit Hilfe des Jugendamtes abgeschlossen und selbst daran hält er sich nicht. Es kann doch nicht sein, dass ich mich nach ihm richten muss bzw er nach Belieben kommt oder geht.


    Wenn keine akute Kindeswohlgefährdung nachweisbar ist, wird kein Gericht dieser Welt einen Grund sehen, ihm das Sorgerecht ganz oder teilweise zu entziehen.


    Wenn Du jetzt alleiniges Sorgerecht beantragen würdest, dann hätten davon hauptsächlich die Anwälte etwas. Was in Gerichtsbeschlüssen erwirkt wird, steht auf dem Papier und ist etwas ganz anderes als das praktische Leben.


    Das Jugendamt kann Dich bzw. Euch bzgl. Umgang nur beraten. An das, was Ihr dort besprecht, muss sich niemand halten. Natürlich wäre es wichtig, dass die Kinder ihren Vater regelmäßig sehen, aber wer hätte denn etwas davon, wenn Du jetzt auf regelmäßigen Umgang klagst?


    Halte den Ball flach, konzentriere Dich auf das, was für die Kinder und Dich (in dieser Reihenfolge) am Wichtigsten ist. Versuche, die Trennung zu überwinden und an der Kommunikation mit dem KV zu arbeiten. Das braucht Zeit und Geduld.

  • Eure Trennung ist frisch, wahrscheinlich dauert es 6-12 Monate bis alle in ihrem neuen Leben angekommen sind.
    Dazu befindet sich dein Mann in einer Krise ggfls. ist er sogar krank (Depressionen ?) das dauert eine Weile. Ich hoffe das Finanzproblem läßt sich lösen - ggfls. müßt ihr auch das Thema gemeinsam angehen (Haftung/Schuldnerberatung).
    Genauso frisch ist diese Umgangsvereinbarung in diesem Chaos - gib ihm eine Weile Zeit sich an das neue Leben - neuer (?) Job zu gewöhnen - ich denke im Herbst sieht das schon besser aus.

    Das dachte ich erst auch. Aber er verweigert jegliche Hilfe in die Richtung und ich bin nicht länger gewillt, seine Probleme zu lösen. Das habe ich lange genug getan.


    Das Finanzproblem ist leider ganz allein meins, denn er weigert sich zur Begleichung der offenen Forderungen beizutragen. Hat angeblich kein Geld, will aber vollzeitbeschäftigt sein. Das finde ich persönlich unlogisch. Mich fragt auch keiner ob ich das ausgleichen kann. Die Zwerge sind gerade mal 2 Jahre alt, an eine Vollzeitstelle ist da nicht zu denken bzw habe ich bis jetzt nur Absagen bekommen.


    Du solltest eine Beistandschaft beim Jugendamt für die Kinder für den Kindesunterhalt einrichten und die Adresse des Insolvenzberaters bekanntgeben - in der Regel läuft laufendes Kindesunterhalt vor Schulden - auch wenn es evtl. nicht für den Mindestunterhalt reicht. Die Zwischenzeit kannst du mit Unterhaltsvorschuss (wenn die Zwillis noch nicht 12 Jahre alt sind) überbrücken (133 Euro pro Kind/Monat bis 6 - dann 180 Euro).

    Das mache ich. Danke!

    Das Sorgerecht braucht man in der Regel relativ selten - bei Schulanmeldungen oder bei Operationen - diesen neuen Kampf würde ich jetzt nicht aufmachen - da er dir im Alltag keinen wahrscheinlich 0 Vorteile verschafft.

    Es würde immerhin den Vorteil bringen, dass die beiden meinen Namen tragen könnten. Aber das ist eine andere Baustelle.

  • Die Namensgebung der Kinder - jetzt heißen sie mutmaßlich wie der Vater - ist auch losgelöst vom gemeinsamen Sorgerecht. Hierzu braucht es - neben anderen Voraussetzungen - immer die Zustimmung des anderen Elternteils.


    Die finanziellen Probleme solltest du schnellstmöglich angehen. Beistandschaft wäre wichtig, um Unterhalt beanspruchen zu können. Und wenn du in den Schulden mit drin hängst, musst du dir dringend einen Überblick verschaffen und eingehend prüfen, wo Forderungen an dich gestellt werden können und wo du das eventuell zurückweisen kannst. Das ist keine angenehme Sache, aber letztlich absolut wichtig. In der von dir beschriebenen Konstellation hast du gegebenenfalls Schulden einzig dadurch am Bein, dass du nicht rechtzeitig widersprichst.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Die Namensgebung der Kinder - jetzt heißen sie mutmaßlich wie der Vater - ist auch losgelöst vom gemeinsamen Sorgerecht. Hierzu braucht es - neben anderen Voraussetzungen - immer die Zustimmung des anderen Elternteils.

    Dass das eine fast unüberwindbare Hürde ist, habe ich schon gelesen ...

    Die finanziellen Probleme solltest du schnellstmöglich angehen. Beistandschaft wäre wichtig, um Unterhalt beanspruchen zu können. Und wenn du in den Schulden mit drin hängst, musst du dir dringend einen Überblick verschaffen und eingehend prüfen, wo Forderungen an dich gestellt werden können und wo du das eventuell zurückweisen kannst. Das ist keine angenehme Sache, aber letztlich absolut wichtig. In der von dir beschriebenen Konstellation hast du gegebenenfalls Schulden einzig dadurch am Bein, dass du nicht rechtzeitig widersprichst.

    Er hat zB über 1000 € Schulden beim Juendamt verursacht. Das sind nicht gezahlte Elternbeiträge. Die Schreiben dazu lies er verschwinden und ich wurde durch unsere Tagesmutter in Kenntnis gesetzt, dass die Plätze gekündigt sind. Die MA des Jugrndamtes teilte mir mit, dass er sagte, er kann das Geld nicht aufbringen und sie soll die Plätze kündigen. Nur durch die sofortige Zahlung eines größeren Betrages und Abschluss einer Ratenzahlung durfte ich dir Plätze behalten. Er ist damit fein raus obwohl er es verschuldet hat. Das Amt hilft mir nicht obwohl die Situation bekannt ist. Das ist m. E. mehr als ungerecht. Mich fragt ja auch keiner, ob ich das Geld übrig habe.

  • Das Kind ist im Brunnen - eine Zwangsräumung der Wohnung, das Finanzamt und auch die Elternbeiträge - das passiert alles nicht von heute auf morgen - das braucht min. ein halbes Jahr Kopf in den Sand - wenn nicht sogar ein Jahr. Ich weiß wovon ich rede und ich kenne auch den ein oder anderen Brief der mal verschwindet - sp. wenn aber die Postbote mit diesen gelben Briefen erscheint, läßt sich das Problem nicht verstecken.
    Ich denke du und dein Mann - ihr braucht professionelle Hilfe - welche Schulden sind da - nicht nur Briefe sondern auch alle anderen Verträge durchgehen - ggfls. hilft nur wenn ihr beide in die Privatinsolvenz geht - dann mußt du nicht alleine für alle Verbindlichkeiten haften - denn wenn dein Mann die Finger gehoben hat, dann werden sich alle an dich wenden.
    Diese Probleme würde angehen, das wird eine Menge Kraft, Zeit und Nerven kosten - dagegen sind Nachname und Sorgerecht zu vernachlässigen.

  • Hallo :-)
    Das schlimmste was du jetzt machen kannst ist den Kopf in den Sand zu stecken. Es sollte dir erstmal egal sein wer wann wieviel Schulden gemacht hat. Am wichtigsten ist jetzt aufzustehen und die Sache anzupacken. Meine Empfehlung ist, schlage die örtliche Schuldenberatungsstelle nach und mache einen ersten Termin. Die helfen dir erstmal das du einen Überblick bekommst und vor allem können die mit einer vorläufigen Nachricht an die Gläubiger dir erstmal die Vollstreckung weitgehend vom Hals halten.


    Das Verhalten deines Ex Mannes klingt mir sehr bekannt. So ein bissel wie das Vogel Strauß Syndrom. Ich Stimme meinen vorrednern jedoch zu das das nicht reicht für eine Sorgerechtsübertragung.
    LG pamasojo