unterhaltsvorschusskasse verlangt unterhalt zurück die die beistandschaft überwiesen hat

  • Hallo,


    Ich kann mich Volleybap größtenteils nur anschließen .


    Aber:
    Wenn du tatsächlich die 600 € an die UVK zurückzahlen musst ( und davon gehe ich fast aus) dann muss DIR das Jobcenter die auch nachzahlen!!
    Denn definitiv hast du sie ja dann nicht "erhalten " und die können sie dir ja nicht mehr als "Einkommen "anrechnen.


    Wärs damals richtig gelaufen und es wäre nicht an dich sondern an die UVK gegangen wäre es damals ja auch nicht angerechnet worden .
    Dir stehen eben für jeden der Monate 90 € extra zu !!

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

    Einmal editiert, zuletzt von AlwaysHope ()

  • Das ist hier der Punkt, der es für dich zum 0-Summen-Spiel werden läßt:


    Du hast 90 Euro von der Unterhaltsvorschusskasse zuviel erhalten. Da das JC dir die 90 Euro angerechnet hat, haben die 90 Euro zuwenig gezahlt. Der Vorschlag, hier zu erreichen, daß die Ämter sich untereinander ausgleichen wäre vieleicht ein gangbarer Weg.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • das wird nicht ganz so gerade funktionieren. das jc muss erstmal einen antrag auf überprüfung erhalten. so ohne weiteres wird nix verrechnet oder neu berechnet aus alten bescheiden. danach muss das jc erstmal auf die idee kommen das es stimmt und dann ist eine überprüfung nur noch 12 monate rückwirkend möglich.

  • Vielleicht sollte man die Beistandsschaft einfach in "Schaunwermal" oder "ABM in JÄ" umtaufen, weil wenn die wirklich nicht mehr machen als hier aufgeführt, ist die Bezeichnung irreführend. Mehr nicht.

    2 Mal editiert, zuletzt von butterblum ()