Beiträge für Krippenplätze

  • Hallo ihr Lieben, ich bräuchte mal ganz dringend Hilfe! Ich hoffe, ich schaffe es, das Thema übersichtlich zu schildern, steige leider selber zum Teil nicht mehr durch.


    Also, folgende Situation haben wir: Ich habe einen Sohn (2 Jahre) von meinem Ex und einen Sohn (10 Monate) mit meinem jetzigen Partner, mit dem ich auch zusammen wohne. Er hat aus seiner Ehe schon 3 Kinder, von denen 2 bei uns leben (12 und 14 Jahre) und 1 bei seiner Ex-Frau (7 Jahre). Mein Freund verdient zwar nicht schlecht, allerdings hat er immer noch Schulden durch die Scheidung und auch zum Teil noch Schulden, die seine Ex-Frau in der Ehe auf seinen Namen gemacht hat, dazu bezahlt er ihr und dem Kleinen Unterhalt, da sie aber noch eine Ausbildung angefangen hat, zahlt sie für die beiden natürlich keinen und für UV sind die beiden ja schon zu alt.


    Ich habe 6 Wochen nach der ersten Geburt meine Ausbildung beendet, somit ist das mit dem Elterngeld bei mir leider auch so eine Sache. Ich weiß, schön blöd von mir, aber ich hatte mit meinem Ex eigentlich ausgemacht, dass er nach der Geburt zu Hause bleibt, damit ich Vollzeit arbeiten gehen kann, nur leider hat er mich aus heiterem Himmel schwanger sitzen lassen. Die 2. Schwangerschaft war so gar nicht geplant und so glücklich ich über meine beiden Kleinen auch bin, finanziell hat das alles komplett durcheinander gebracht. Es ist inzwischen kaum noch auszuhalten, wir wissen nicht mehr, wie wir die Miete zusammen bekommen sollen und alles. Jetzt habe ich endlich 2 Krippenplätze in Aussicht, sodass ich wieder 30 Stunden arbeiten kann, irgendwie meine letzte Hoffnung weiter zusammen wohnen zu können, weil wir so langsam alle daran kaputt gehen. Nur, für 2 Kinder bezahlen wir ja schon 600€ für die Krippenplätze, da ich zurzeit schon auf 400€-Basis arbeiten gehe, würde sich unsere Situation also auch nur geringfügig verbessern.


    Meine Frage ist jetzt also, wie das funktioniert mit der Übernahme der Kosten. Wir wohnen in Hessen. Wenn ich mit den Babys ausziehe würde der Betrag glaube ich voll übernommen werden, wenn ich bei meinem Freund wohnen bleibe wäre sein Einkommen anscheinend zu hoch. Schulden werden ja glaube ich nicht mit angerechnet, oder? Diese sorgen aber dafür, dass mein Freund zwar sich und die beiden Großen irgendwie versorgen kann, aber eigentlich nicht den Betrag für uns mit tragen kann, den der Staat anscheinend verlangt, Sozialleistungen bekomme ich deswegen auch keine. Gibt es irgendeine Möglichkeit, dass ich bei meinem Freund wohnen bleiben kann, aber trotzdem den Antrag durch bekomme? Vielleicht eine getrennte Haushaltsführung auch bei einer gemeinsamen Wohnung, was mir momentan eh lieber wäre, ich verliere nämlich so langsam den Überblick und will auch nicht von meinem Freund abhängig sein. Ich kann so wirklich nicht mehr weiter machen, liebe aber meinen Freund und will auch die Kinder nicht auseinander reißen... Für ihn wäre das auch gleichzeitig die Trennung, und wahrscheinlich hat er damit auch Recht. :( Und gibt es einen Unterschied bei den Kindern, der 2-jährige hat ja einen anderen Vater, zählt da überhaupt das Einkommen von meinem Freund? Gibt es vielleicht auch eine andere Regelung bei 4 (bzw. 5) Kindern, als wenn es nur um 1 oder 2 Kinder im Haushalt geht?


    Sorry, alles etwas durcheinander, ihr könnt gerne nachfragen. Und danke fürs Lesen schon mal, vielleicht weiß ja jemand von euch etwas.

  • In Hessen legt die jeweilige Gemeindeordnung fest, was die Krippenplätze kosten. Da gibt es ebenso unterschiedliche Regelungen, wie welche(s) Einkommen bei der Berechnung zugrunde gelegt werden/wird. Das kann mal das "Haushaltseinkommen" sein, mal das Einkommen der (leiblichen) Eltern, mal (im Trennungsfall) das Einkommen des leiblichen Elternteils, bei dem die Kinder wohnen. Ebenfalls gibt es manchmal "Kinderrabattstaffeln".
    Pauschal kann dir also da niemand eine Antwort geben, du musst in die Gemeindeordnung gucken, die meist auf der Gemeinde-Homepage zu finden ist.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ok, danke dir schon mal für die schnelle Antwort. So wie ich das bis jetzt verstanden habe, zählt wohl schon das Haushaltseinkommen, genauere Infos konnte ich noch nicht finden. Wegen dem "Großen" müsste ich vielleicht nochmal gezielt nachfragen, ich hab nur bisher eher die Aussage zu hören bekommen, dass die Behörden gerne Dinge verschweigen und es besser ist, vorher zu wissen, was einem zusteht und das dann durchzusetzen. Deshalb wollte ich erst mal hier fragen. Hauptsächlich ging es mir auch um die Frage, ob es möglich ist, die Finanzen von meinem Freund und mir zu trennen, auch wenn wir weiter zusammen wohnen. Ich kann natürlich verstehen, dass Schulden bei der Berechnung keine Berücksichtigung finden, ansonsten würde man die Leute ja quasi noch dafür belohnen, Schulden zu machen. So ist es aber so, dass ich das Gefühl bekomme, meine Babys und ich würden für die Schulden meines Freundes bestraft werden und er das Gefühl, wir sind "Schuld", dass er seine Schulden nicht mehr richtig decken kann. Die Situation momentan ist ja einfach: Ich habe nicht genug Geld, meine Babys und mich alleine zu versorgen (wenn ich wieder arbeiten gehe, brauche ich immer noch Unterstützung, um den Krippenplatz zahlen zu können). Der Staat unterstützt mich nicht, solange ich bei meinem Freund lebe, der kann mich aber nicht unterstützen, weil das Geld nicht da ist, also bleibt einer von uns auf der Strecke, bzw. momentan wir alle. Inzwischen häufen sich bei mir selber schon die ersten Schulden, obwohl ich vorher noch nie welche gemacht habe, weil eben erst Geld für die Miete oder dringende Schulden bei meinem Freund anfallen. Es bleibt eigentlich nur der Auszug, aber ich möchte halt so ungerne die Familie trennen...

  • Meine Frage ist jetzt also, wie das funktioniert mit der Übernahme der Kosten. Wir wohnen in Hessen. Wenn ich mit den Babys ausziehe würde der Betrag glaube ich voll übernommen werden, wenn ich bei meinem Freund wohnen bleibe wäre sein Einkommen anscheinend zu hoch. Schulden werden ja glaube ich nicht mit angerechnet, oder?


    Erst mal gibt es zwei verschiedene Schuhe


    a) die Gebührenordnung der Kita/Gemeinde/des Trägers - da kann alles drinstehen und du/er zahlst erstmal die Gebühr xxx


    b) die Kostenübernahme durch das Jugendamt.
    Da wird euer Haushaltseinkommen ermittelt (Kindergeld, Unterhalt, Gehälter usw) und es gibt eine Kostenpauschale pro Kopf plus Pauschalen für Versicherung und eure Kaltmiete - es hat also nicht zwingend etwas mit dem Einkommen/Wohnsitz deines Freundes zu tun . Man muss das Durchrechnen


    Einkommen (alle Altern)
    - Kopfpauschale
    - Versicherungspauschale
    - ggfls. Krankenversicherungen/Rentenbeiträge
    - Kaltmiete
    ===============================
    euer Netto Familieneinkommen - das muss über einem bestimmten
    Satz liegen, nur dann müßt ihr einen Eigenanteil zahlen, es kann also
    sein das ihr 100 % der Beiträge oder vielleicht nur 10/12 % zahlen müßt -
    kommt auf die Zahlen an


    Vielleicht hat euer Landkreis andere Zahlen - aber grob funktioniert das
    wie bei diesem Onlinerechner (wichtig unten auf Berechnen drücken nicht
    vergessen


    http://www.osnabrueck.de/13965.asp


    Das nennt sich Antrag auf Erstattung Kosten der Tagespflege Paragraph 90 Absatz 3 und 4 des Sozialgesetzbuches - Achtes Buch (SGB VIII).
    Gibt es auch in Hessen.