Hilfe Sorgercht bei umzug

  • Wir haben einen ganz ähnlichen Fall gerade.
    Ich bin schwanger und will mit meiner Tochter zu meinem Freund ziehen (20KM).
    Allerdings hat mein Ex genügend Geld und auch einen Firmenwagen. Trotzdem wollte er auf keinen Fall, dass wir wegziehen, so dass er mit dem Gegenargument kam, ich sei gewaltätig.
    Das Gericht wird wollen, dass ihr euch irgendwie einigt. Ansonsten bestimmt das Gericht für euch.
    Ich warte noch auf der schriftl. Urteil aber wahrscheinlich bekomme ich das ABR.
    Alles Gute!

  • Hallo hype,


    den Umzug wird niemand verbieten können, da würden auch sicherlich verfassungsrechtliche Bedenken gegen bestehen.


    Das Einzige, was der Vater machen kann, ist, einen eigenen Antrag auf das ABR zu stellen.


    Wichtig ist es immer, einen geplanten Umzug rechtzeitig anzukündigen, damit der andere Elternteil genug Zeit hat, rechtlich dagegen (also auf Klage ABR) vorzugehen.


    Wenn Deine Freundin zu Dir zieht (hier Schwangerschaft von Dir) hat sie ja mehr als gute Gründe für einen Umzug.


    Der Vater hat nur realistische Chancen, wenn er nachweisen kann, dass das Kind bei ihm besser aufgehoben ist.


    Also .... Siehe es sportlich. Der Vater nimmt sein Recht wahr und das war´s.


    :brille

  • ALso bei mir wurde festgelegt. dass ich (BET) die Umgangskosten (Zugfahrkarte) zahle. Weil die Mutter (UET) kein Geld hat und ansonsten den Umgang verweigern wollte. Die Entfernung habe nicht ich geschaffen,
    Alles ist möglich.
    Und dass, obwohl die Kindesmutter bei der Verhandlung ins Protokoll nehmen ließ, dass sie nicht bereit ist, Unterhalt zu zahlen.

  • Wenn Deine Freundin zu Dir zieht (hier Schwangerschaft von Dir) hat sie ja mehr als gute Gründe für einen Umzug.


    Es sagt doch niemand, die schwangere Freundin kann nicht zum TS ziehen, es geht nur darum sie ihr Kind mitnehmen darf, oder nicht?


    Der Vater hat nur realistische Chancen, wenn er nachweisen kann, dass das Kind bei ihm besser aufgehoben ist.


    Deine Meinung hört sich so an: „Du hast zwar das GSR, aber ich kann trotzdem umziehen, weil mein neuer Freud, von dem ich ein Kind erwarte, ein schönes großes Haus hat und mehr Geld im Monat verdient, als du jemals im Monat verdienen könntest“


    Also .... Siehe es sportlich. Der Vater nimmt sein Recht wahr und das war´s.


    Wer soll so etwas denn Sportlich sehen, der leibliche Vater vielleicht?


    Bei so eine Frage:


    "Und wie beläuft sich das sorgerecht wenn wir heiraten.
    wird mir automatisch das sorgerecht für ihre tochter zugesprochen und dem vater genommen?
    "


    denke ich mir, wie kommt der TS auf so eine Wahnwitzige Frage! Es gibt das Internet nicht erst seit Gestern und wir haben das Jahr 2014!


    Selbst wenn mir mein logisches Denkvermögen, auf diese Frage keine Antwort geben würde und mir auch noch 9 Finger fehlen würden, könnte ich aber die Richtige Antwort bei Google finden, oder nicht?


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • ALso bei mir wurde festgelegt. dass ich (BET) die Umgangskosten (Zugfahrkarte) zahle. Weil die Mutter (UET) kein Geld hat und ansonsten den Umgang verweigern wollte. Die Entfernung habe nicht ich geschaffen,
    Alles ist möglich.
    Und dass, obwohl die Kindesmutter bei der Verhandlung ins Protokoll nehmen ließ, dass sie nicht bereit ist, Unterhalt zu zahlen.


    Hätte dass ein bestimmter User, aus diesem Forum ins Protokoll nehmen lassen, wäre er nicht nur zu einem Fiktiven Einkommen von Brutto 2257 Euro verdonnert worden!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Es war der "Preis" fürs kind. Tochter wollte zu mir, sollte auch laut jugendamt. und die mutter sagte vor gericht, sie stimmt dem zu, wenn diese sachen ins protokoll kommen. Sie wollte nicht das gsr verlieren.
    Und ruhe war mir und auch fürs kind wichtiger als alles geld der welt.
    P.s.: GSR hat sie trotzdem jetzt verloren.


    Ich habe mehrfach den job gewechselt, um in der nähe vom kind sein zu können und unterhalt zahlen zu können, als ich noch UET war. Hab alles getan, fürs kind, und verdammt oft zurückgesteckt,viel geschluckt und stolz abgelegt.
    Immer unser Kind im Fokus. Versucht, der Mutter zu helfen, als wieder mal was schief lief. Trotz streit.
    Und nun lebt sie bei mir,macht sich prächtig und ist glücklich.
    Aber mit Zorn und Verbitterung und Rechthaberei (auch wenn ich im recht war manchmal) wäre es nie so gekommen.

    Einmal editiert, zuletzt von pappi ()

  • Das war dann aber ein Vergleich oder hat ein Richter so beschlossen?
    In einen Vergleich kann ich auch aufnehmen lassen, dass ich meine Tochter in einem rosa TüTü oder wie das heisst abhole.

  • Jo, vor dem Familiengericht. War mir lieber als ein Urteil zu meinen Gunsten. Für diesen Fall hatte die Mutter schon den Gang zur nächsten Instanz angekündigt.
    Nen Vergleich läßt sich schwerer anfechten, wurde mir gesagt.

    Einmal editiert, zuletzt von pappi ()


  • Bei so eine Frage:


    "Und wie beläuft sich das sorgerecht wenn wir heiraten.
    wird mir automatisch das sorgerecht für ihre tochter zugesprochen und dem vater genommen?"


    denke ich mir, wie kommt der TS auf so eine Wahnwitzige Frage!


    Der Themenstarter hat eine Frage gestellt. Ich habe ihm die nicht beantwortet.
    Vielleicht kannst Du ja antworten? Und wenn die Antwort dann noch freundlich und zugewandt ist, kann er sie vielleicht noch annehmen.


    :brille