Unterhalt

  • Wir sind vor ca. 3 Wochen ausgezogen. Er hat mir anfang letzten Monats das Konte gesperrt, so das ich nur für die Kinder und mich einkaufen war. Hat mir im laufe des Monats erst etwas "Haushaltsgeld" überwiesen. Mein Anwalt hat noch das Kindergeld bei ihm eingefordert. Wo er argumentirt wir wären erst mitte des Monats ausgezogen und er hätte Naturalunterhalt erbracht,und mir nur einen teil des Kindergeldes am 29. des Monats Überwiesen. Sein Anwalt hat eine Berechnung gemacht und meiner ebenfalls. Wie hoch der Unterhalt ausfällt ist somit noch nicht geklärt. Jetzt meine frage muss er solange nicht zahlen bis das geklärt ist? Wenn doch zum wievielten des Monats? Ich muss auch Miete zahlen und die Kinder versorgen.

    Lebe das Leben, dass es sich innerlich schön anfühlt...


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    sich oft die waren Werte des Lebens

  • Guten Morgen,


    ich kann Dir nur empfehlen,umgehend einen ALG2 Antrag zu stellen.
    Je nach Leistungsfähigkeit hat dein Ex Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt zu leisten.
    Nur kann die Berechnung der Anwälte lange dauern,denn jeder versucht natürlich das beste für seinen Klienten rauszuholen.
    Das Kindergeld ist bei der Familienkasse auf dein Konto umzuleiten.
    Nicht zögern bis die Anwälte sich irgendwann einig sind.Miete und laufende Kosten und Versorgung von euch müssen sicher gestellt sein.


    LG


    axellino

  • Was ist eine ALG2? Das Kindergeld habe ich schon beantragt, wieß halt nicht wie lange es dauert bis das durch ist.

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  • AG 2 ist ehemaliges Hartz vier.


    Solange Dein Unterhalt nicht geklärt ist, hast du womöglich zu wenig Geld.


    Beantragen kannst Du das bei deinem nächsten Jobcenter.
    Bitte so schnell als möglich.
    Die Berechnung basiert auf der Berechnung, was du aktuell , diesen Monat auf dem Konto hast.


    Weise darauf hin, dass Du wahrscheinlich noch kein U bekommen wirst, weil die Berechnungen laufen.
    Das Amt darf nur das Geld berechnen, was Du wirklich bekommst.


    Kommst Du unter einen bestimmten Satz , so steht dir AG 2 zu.


    DAs Amt übernimmt dann die Miete und Du bekommst einen bestimmten Betrag für den Lebenunterhalt. Evtl. bekommst du auch nur aufstockend AG 2.


    LG janias

    Ich lebe in der Gegenwart,
    das Verweilen in der Vergangenheit verbaut mir nur die Zukunft. :tuedelue

  • Auf meinem Konto hätte ich ja noch Geld. Wo ich mir eigentlich ein Auto kaufen müsste. Noch fahre ich das Familienauto was ich aber abgeben muss wiel er so teuer im Unterhalt ist und ich mir das nicht leisten könnte. Er soll verkauft werden weil er für uns beide zu teuer ist. Nur leider ist er nicht so leicht zu verkaufen. da es doch ein großer wagen ist. Von daher denke ich mal würde ich kein SH 2 Bekommen würde.

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  • Hallo Lilly,


    wie meine Vorschreiber schon gesagt haben - ab zum Jobcenter und ALG2 beantragen.


    War bei uns damals auch so, dass der Unterhalt nicht geregelt war und bis zur finalen Festsetzung dessen bekam ich aufstockende Leistungen durch das Amt. Bei uns brauchten die Anwälte ca. 2 - 3 Monate...
    Ich stand aber damals auch nahezu täglich beim zuständigen Sachbearbeiter mit Baby auf dem Arm und habe Druck gemacht, damit die in die Pötte kommen - dadurch ging das dann recht schnell durch mit dem Antrag.


    Alles Gute!

  • Auf meinem Konto hätte ich ja noch Geld. Wo ich mir eigentlich ein Auto kaufen müsste. Noch fahre ich das Familienauto was ich aber abgeben muss wiel er so teuer im Unterhalt ist und ich mir das nicht leisten könnte. Er soll verkauft werden weil er für uns beide zu teuer ist. Nur leider ist er nicht so leicht zu verkaufen. da es doch ein großer wagen ist. Von daher denke ich mal würde ich kein SH 2 Bekommen würde.


    In wie weit das Auto reinberechnet wird, das hängt vom Wert bzw. Alter des Autos ab.


    Grundsätzlich darf man auch als AG 2 Bezieher ein Auto haben.
    Ein gewisser Freibetrag auf Deinem Konto steht Dir zu .Ansonsten musst Du erstmal von Deinen Reserven leben.
    LG janias

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    Einmal editiert, zuletzt von janias 69 ()

  • Das Auto ist noch nicht so alt, und vom Wert her sind es schon ein paar Euro die wir dafür bekommen würde was dann halt geteilt werden soll. Aber er muss erstmal verkauft sein was halt nicht so einfach ist. Er will das ich das Auto abmelde oder halt die Unkosten tragen soll, was ich halt nicht kann.

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  • Was Ihr auf jeden Fall zusteht ist der UHV (Unterhaltsvorschuss). Der ist in jedem Fall zu leisten. Beantrage ihn beim Jugendamt. Die schreiben deinen Ex dann an, sein Anwalt wird ihm dann raten, den sofort zu bezahlen.


    Dies ist auch eine vorrangige Leistung vor ALG2 und muss eh vorher beantragt werden. Dann ist die Frage, wovon lebst du gerade? Hast du eigenes Einkommen? Wenn nicht, dann ist anschließend der Gang zum JC erforderlich.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


    2 Mal editiert, zuletzt von Hucky ()

  • Im moment habe ich kein Einkommen. Bin noch im Erziehungsurlaub für ein Jahr. Wir haben ein Sparbuch aufgelöst womit ich die Wohnung einrichten musste. Von dem rest müsste ich mir halt ein Auto kaufen, was ich halt nicht kann weil ich nicht weiß wie lange ich noch davon leben muss. Zusätzlich kommen noch die Kosten der Konfermation der großen dazu, wo er will das wir sie uns teilen.

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  • Wer ist offizieller Eigentümer des Autos?? Wenn Du ist es natürlich als Vermögen mit anzugeben.


    Was Du auf deinen Konto hast. Es gibt bei ALG 2 ein sogenanntes Schonvermögen für dich und deine Kinder.


    Lebensjahr x 150 Euro + 750 Euro


    ich würde nicht lange zögern einen Antrag zu stellen,der gilt dann ab 01.05.


    Was der Ex will soll er Dir oder deinen Anwalt schriftlich geben zukünftig.

  • Der Eigentümer ist er, habe mir nur auf anraten meines Anwaltes den Fahrzeugbrief mitgenommen, damit er das das Auto nicht für ein Appel und Ei verkauft.Mit dem Schonvermögen läge ich trüber.Jedenfalls noch ich weiß ja nicht wie lange sich die ganze sache hinzieht.

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  • Na dann ist das mit den Auto ja geklärt. Offiziell nicht dein Vermögen.


    Schonvermögen betrifft auch die Kinder. Und was drüber ist,heisst nicht das es voll und ganz vorher zu verbrauchen ist.


    Es ist je nach höhe auf Monate zu verteilen.

  • ich bin offiziell schon geschieden,aber von unterhalt war überhaupt nicht die rede ...weder in Gericht noch von Anwalt,muss aber dazu sagen das ich mir keine Anwalt genommen habe,sie hat die Scheidung eingereicht und ich zugestimmt und Anwalt kosten geteilt ...ich verstehe es auch nicht...
    ich meine sie ist weg das Kind bei mir...

  • ich bin offiziell schon geschieden,aber von unterhalt war überhaupt nicht die rede ...weder in Gericht noch von Anwalt,muss aber dazu sagen das ich mir keine Anwalt genommen habe,sie hat die Scheidung eingereicht und ich zugestimmt und Anwalt kosten geteilt ...ich verstehe es auch nicht...
    ich meine sie ist weg das Kind bei mir...


    Bist Du im richtigen Thread oder hast dich vertan????

  • Muss ich zum Jobcenter oder JA ist mir noch nicht so ganz klar.

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  • Ich würde einfach mal deinen Anspruch beim Jobcenter p4üfen lassen.
    Wenn Du kein AG 2 bekommst, dann vielleicht Wohngeld? ( Wohngeldstelle).
    Der Anwalt regelt nur Deine Ansprüche gegenüber deinem Ex und was Du erreichen kannst oder willst.
    Wenn die Kinder bei Dir leben kann auch das JA den Unterhalt berechnen und setzt sich mit Deinem Ex auseinander.


    LG janias

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    Einmal editiert, zuletzt von janias 69 ()