Noch ein Neuzugang!

  • Hallöchen! Ach, ist das alles zur Zeit schwer! Letzte Woche wurde ich geschieden und das Aufenthaltsbestimmungsrecht gekriegt! Nichtsdestotrotz will mein Ex jetzt Umgang mit seinem


    Sohn haben(auf ein Mal!!). Ich erhielt heute einen Anruf vom JA damit wir uns treffen und über den Umgang reden. Ich will aber, dass er überhaupt keinen Umgang mit unserem Sohn hat.


    Mein Ex ist Kriminell, Alkoholabhängig und hat sich gaaaanz lange nicht um unseren Sohn gekümmert! Seine Süchte waren und sind viel wichtiger! Was kann ich tun?? :( :( :(

  • Herzlich Willkommen.


    Erst einmal ist es schwer, weil bei euch wohl doch so einiges im Argen liegt.
    Euer Kind hat anrecht auf Mutter und Kind. Auch wenn er Alkoholsüchtig und Kriminell ist (Solange er ggegenüber des Kindes nicht Gewaltätig wurde/ist), ist es kein Auschlussverfahren das er keinen Umgang bekommt.
    Du solltest dich mit dem Jugendamt in Verbindungssetzen (wenn nicht schon getan) und mit dem JA und dem KV betreuten Umgang abklären.
    Wenn er sich wirklich nicht für das Kind Interessiert, wird er eh schnell die Lust verlieren und die Sach hat sich erledigt.

  • Hallo :winken:


    Herzlich :welcome bei uns im Forum. Ich hoffe, Du fühlst Dich wohl bei uns :-) .


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    Genauere Infos darüber findest Du hier .


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    ich werde mich dann um alles weitere kümmern.


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    Viele liebe Grüße


    *Viele Grüße Susayk*



    _____


    * Lass los, dass Du nicht ändern kannst*


    *Träume sind wichtig, sie gestalten Dein Leben u. Dein Handeln*


  • Ich will aber, dass er überhaupt keinen Umgang mit unserem Sohn hat.


    Hallo erstmal und herzlich Willkommen.


    Wenn es um Umgang geht, wird dein Wille nicht zählen. Es ist das Recht des Kindes, Umgang mit dem Vater zu haben (so steht es im Gesetz). Es ist deine Pflicht dieses zuzulassen und zu fördern. Das Umgangsrecht kann nur ein Gericht einschränken oder untersagen, wenn der Umgang das Kindeswohl gefährdet. Aber auch da ist es wieder nicht dein Recht darüber zu entscheiden, wenn das der Fall ist.


    Wenn er alkohlabhängig ist, so kannst du dieses natürlich als Sorge beim JA anbringen. Evtl. gibt es dann erstmal begleiteten Umgang, wobei eine neutrale Person dann beobachtet, ob er in der Lage ist, vernünftig mit dem Kind umzugehen. Auch gibt diese Person dann Hilfestellungen. Aber wenn er dann vernünftig und verläßlich ist, spricht nichts gegen den Umgang.


    Verhindern wirst du das also nicht können. Du kannst zwar komplett blockieren, aber damit setzt du, auf lange Sicht gesehen, dein Sorgerecht auf's Spiel...jetzt keine Angst...so schnell geht das nicht...aber dies wird die extremste Konsequenz später sein können.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller