Sorgerecht - Noch Ehemann nicht biologischer Vater u im Ausland

  • Hallo,



    ich bin in einer sehr verzwickten Lage. Ich lebe schon seit 1,5 Jahren von meinem Mann getrennt. Die Scheidung ist bisher nicht eingereicht, da er seit jeher im Ausland lebt und es einfach sehr kompliziert und teuer ist. Dann habe ich einen neuen Mann kennengelernt und bin völlig überraschend schwanger geworden (Unfallkind ist so ein häßliches Wort). Dann war er auch schon weg und wollte damit nichts zu tun haben.


    Das Problem ist nun, dass mein Nochmann nach der Geburt das Sorgerecht mit mir teilt, obwohl er nicht einmal weiß, dass ich schwanger bin - einen Kontakt herzustellen ist seit längerer Zeit sehr schwierig. Man sagte mir, dass die einzige Möglichkeit ist die Vaterschaftsanfechtung von ihm persönlich in Deutschland. Dies wird nicht passieren, da er nicht einmal ein Visum hat, um in Deutschland einreisen zu dürfen. Eine schriftliche Bestätigung würde dem Amt nicht genügen. Ansonsten würde er das Sorgerecht behalten und ich für alles sein Einverständnis benötige.


    Weiß jemand einen Rat? Er ist ja nicht einmal der biologische Vater, hat dann aber aufgrund der Vorschriften das Sorgerecht?
    Der biologische Vater wird nichts beitragen, der hat sich nach seinen Überredungsversuchen zur Abtreibung nie mehr gemeldet.


    Vielen Dank!

    "Why see the world when you got the beach"

  • Ich vermute, Dein Problem geht noch viel weiter, denn - und ich hoffe ich bin da richtig informiert - solange Dein Ehemann die Vaterschaft nicht anfechtet, ist er auch rechtlicher Vater. Dh es geht da nicht "nur" ums Sorgerecht sondern vor allem um Unterhalt, Erbe usw. Dein Mann ist mit allem wenn und aber der Vater des Kindes, ausser genetisch.


    Ich würde vorschlagen, Du lässt Dich von einem Anwalt beraten und vereinbarst einen Termin beim JA.


    Alles Gute

  • Ja, das stimmt leider. Ich habe das Rundumpaket an Problemen abbekommen. Schwanger und allein ist schon schlimm, aber dann noch diese Probleme...



    Das Standesamt hat immerhin eingewilligt, die Geburtsurkunde auszustellen, auch wenn ich die Geburtsurkunde des rechtlichen Vaters nicht vorlegen kann. Ich soll einfach alles vorlegen, was ich hier habe (Heiratsurkunde, Schreiben der Ausländerbehörde, dass die Einreise meines Mannes abgelehnt wurde).


    Beim JA soll ich mich wieder melden. Erstmal soll ich meinen Nochmann kontaktieren, was leider nicht so einfach ist. Er lebt in Westafrika und reagiert auf meine Emails nicht mehr. Herkommen, um irgendwelche Erklärungen abzugeben (wenn er denn wollte), kann er auch nicht. Er hat kein Einreiserecht - das ist gekoppelt an eine funktionierende Ehe.


    Die Vaterschaft anfechten könnte ich nach der Geburt. Dafür müßte er aber wieder hier sein, um es durch einen Test nachzuweisen, was wiederum nicht geht.

    "Why see the world when you got the beach"

  • *hüstel* Rechtlich betrachtet liefert das Kind Deinem Mann ein Aufenthaltsrecht in Deutschland, da er ja rechtlich der Vater ist. Sollte er Interesse haben, könnte er also einreisen.


    Ich fürchte, ohne einen Anwalt wirst Du kaum weiter kommen. :troest Der leibliche Vater hat keinerlei Interesse und Du hast auch keine Möglichkeit, ihn als Vater feststellen zu lassen?


    Grß

  • Ja, deshalb werde ich mich mit der Ausländerbehörde und der Botschaft in Verbindung setzen und erklären, dass mein Mann nicht der biologische Vater ist.


    Der biologische Vater ist leider völlig verschwunden. Leider waren wir so frisch zusammen, dass ich ihn nicht gebeten habe, seinen Pass vorzulegen. ;-) Ich habe auch nicht mit einer Schwangerschaft gerechnet, da ich ohne Hilfsmittel eigentlich gar nicht schwanger werden kann (nach jahrelangen Versuchen aufgegeben und damit abgeschlossen). Und dann die Überraschung, die eigentlich toll ist, nur die Umstände katastrophal!

    "Why see the world when you got the beach"

  • Naja, aber einen Namen und ein bißchen was wissen wirst Du doch?


    Ich denke, zunächst mal, solange der Ehemann als Vater gilt, würde er auch einreisen dürfen. Wobei ich DIE Erklärung, wie die Schwangerschaft zustande gekommen sein soll, ja mal hören wollen würde. :lgh Nix Dorf, Lufthansa?


    Gruß

  • Haha ja, seinen Vornamen weiß ich natürlich. ;-) Die Baustelle kann ich aber sowieso erst anfangen, wenn die Vaterschaftsanfechtung durch ist.


    Auf die Erklärung bin ich auch gespannt. Postsendung? ;-) Wobei, mein Nochehemann ist kein schlechter Mensch und auch keiner von denen, die unbedingt nach Deutschland wollen. Er lebt immer wieder in den verschiedensten Ländern aufgrund seines Jobs. Die Situation ist halt nur sehr doof. Da wird man nie schwanger, leidet, schließt mit dem Kinderwunsch ab, lernt jemanden kennen, ist einmal unachtsam und schwups. Und zur Krönung ist der biologische Vater auch sofort weg. Herrlich!

    "Why see the world when you got the beach"

  • Haha ja, seinen Vornamen weiß ich natürlich. ;-) Die Baustelle kann ich aber sowieso erst anfangen, wenn die Vaterschaftsanfechtung durch ist.


    Auf die Erklärung bin ich auch gespannt. Postsendung? ;-) Wobei, mein Nochehemann ist kein schlechter Mensch und auch keiner von denen, die unbedingt nach Deutschland wollen. Er lebt immer wieder in den verschiedensten Ländern aufgrund seines Jobs. Die Situation ist halt nur sehr doof. Da wird man nie schwanger, leidet, schließt mit dem Kinderwunsch ab, lernt jemanden kennen, ist einmal unachtsam und schwups. Und zur Krönung ist der biologische Vater auch sofort weg. Herrlich!


    Ohne Dir jetzt zu nahe treten zu wollen: mit einer frischen Bekanntschaft, von der man gerade so den Vornamen zu kennen glaubt, verhütungsfreien Geschlechtsverkehr zu betreiben, ist auch aus verschiedenen anderen Gründen alles andere als ratsam. Vielleicht ein Tipp für die Zukunft?

  • Erstmal entspannen und zurücklehnen.
    Denke du bist nicht die aller erste Frau die verh. ein Kind von einem anderen bekommt.
    Sprech doch das JA an und frag was du machen kannst.
    Der biologische Vater ist eine ganz andere Kiste.
    Da wirst du wohl mehr Ärger haben denke ich.


    Viel Glück

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !

  • Hallo summa,


    Er hat kein Einreiserecht - das ist gekoppelt an eine funktionierende Ehe.


    Das hört sich aber sehr nach einer Scheinehe an, die aufgeflogen ist!


    Gruß Vater 1971

  • Recht auf Einreise hat er wohl nur wenn es - eine Ehe ist (Ausländerbehörde verlangt auch skype Verläufe etc. irgendwas nachweisbares)
    - sich um das Kind kümmern will (Vaterschaft nicht anzweifeln will/ wird)
    - auffindbar und einreisewillig ist

    Hier gab es einen Fall: Er hat sich anscheinend nicht um Papiere gekümmert und irgendwann illegal hier ( nach oder seit 14 Jahren) perfekte deutsch Kenntnisse
    Die haben 2 Kinder und er mußte in die Türkei (Beerdigung) dort gleich zur Armee (Wehrdienst nachholen) und durfte nicht mehr Einreisen.
    Es hat 8 Monate mit Anwalt gedauert bis er wieder einreisen durfte. Sie mußte die ganzen Skype Verläufe der Ausländerbehörde überlassen. Musste mit 2 kleinen Kindern
    wirklich ständig überall hin rennen …..
    Aber sie war schon entsetzt. Hat 2 Kinder mit ihm und mußte sich in der Ausländerbehörde praktisch "ausziehen" bekam geringe Fristen gesetzt irgendwelche Papiere einzureichen und wußte oft nicht was welches Formular eigentlich ist. Die beiden haben wirklich kämpfen müssen.

    Uralt Song
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    - egal ! einfach weitertanzen !

  • Eigentlich glaube ich nicht, dass ich Rechenschaft ablegen muß, aber:


    - Es war keine Scheinehe, wir waren jahrelang zusammen, nur dass er nie fest in Deutschland gelebt hat. Durch seinen Job hat er Auslandseinsätze über viele Monate. Da wir nun verheiratet sind, darf er mit einem Businessvisum nicht mehr einreichen, sondern muß das FZV nutzen. Dies ist gesetzlich so geregelt. Um dieses Visum zu bekommen, müssen beide Parteien das Fortsetzen der Ehe wollen, was hier halt nicht der Fall ist! Aber ich kenne es schon, dass binationale Ehen gleichen verurteilt werden. Wie gesagt, er hat gar kein Interesse mehr daran, einzureisen. Das hätte er nur wegen mir gemacht.


    - Ich bin immer sehr vorsichtig. Deshalb sagte ich auch anfangs, dass mein Baby ein "Überraschungsbaby" ist. Ihr könnt es auch Unfall nennen, was ich aber häßlich finde, denn ich freue mich jetzt auf mein Baby, trotz all der Umstände. Einfache S...bekanntschaften hatte ich noch nie!



    - Ich weiß schon noch mehr als den Vornamen, deshalb auch ein ;-) dahinter. Diese Baustelle kann ich aber momentan gar nicht antreten. Dafür muß erst die Vaterschaftsanfechtung durch sein, deshalb spielt dies für mich noch keine Rolle.



    Trotzdem vielen Dank für Eure Antworten. Vielleicht kann es nicht jeder nachvollziehen, aber es gibt tatsächlich Frauen, die 10 Jahre lang trotz Kinderwunsch nicht schwanger geworden sind und dann plötzlich doch und leider so.

    "Why see the world when you got the beach"

    Einmal editiert, zuletzt von summa ()


  • Trotzdem vielen Dank für Eure Antworten. Vielleicht kann es nicht jeder nachvollziehen, aber es gibt tatsächlich Frauen, die 10 Jahre lang trotz Kinderwunsch nicht schwanger geworden sind und dann plötzlich doch und leider so.


    doch ! Aber wann im Leben läuft es schonmal nach Plan !
    Ich bewundere immer diese Utopisten. Die erklären wie etwas zu sein hat. Denn da hält sich ja anscheinend das Leben an die Gesetze des Anstandes und der Moral.


    Ich bin erst von meinen Mann schwanger geworden als die Scheidung schon lief. Also doch ich versteh dich absolut !

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
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  • Hallo zusammen
    Also Vaterschaft anfechten kann nicht nur der Ehemann sondern auch Mutter oder Kind
    Für das Kind kann es kostenfrei das Jugendamt machen.
    Es muss dafür vom Familiengericht auf Antrag zum Ergänzungspfleger bestellt werden
    Das beantragt auch das Jugendamt.


    Soweit alles einfach nach der Geburt.
    Jetzt kommt aber das Problem:
    Wenn das Gericht doch einen Abstammungstest verlangt ( obwohl durch Aufenthalt in getrennte Kontinenten das Kind ja durch Luftbestäubung entstanden sein könnte :)):
    Wo gibt der Ehemann seine Proben für den Test sicher ab?
    Konsulat? Ortliche Gesundheitsbehörde?
    Alles weitere könnte im schriftlichen Verfahren geschehen.


    Aber es könnte auch sein, dass der Richter bei der klaren Sachlage ( natürlich eidesstattliche Versicherung von Mutter und Ehemann, dass in der Empfängniszeit kein sexueller Verkehr stattgefunden hat!) auf einen Test verzichtet.


    Ich rate daher es mit dem Jugendamt zu besprechen.
    Aber Abteilung Beistandschaften - die kennen sich auch mit Ergänzungspflegschaft und Anfechtung aus.
    andere Abteilungen im JA oft weniger...


    Nach erfolgreicher Anfechtung können die dort dann auch gleich die Feststellung des biologischen Vaters betreiben...wenn mehr als der Vorname doch bekannt wäre...


    Viel Glück!
    AH

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

    Einmal editiert, zuletzt von AlwaysHope ()

  • Ich hatte nun einen Termin mit dem Jugendamt, Abteilung Beistandschaften. Dort kann man mir leider nicht helfen. Die Dame gab mir den Rat, einen RA aufzusuchen (der Termin steht bereits) und die Scheidung noch vor der Geburt einzureichen. Weiterhin ist das Jugendamt auch bei Beantragung des alleinigen Sorgerechtes nicht behilflich. Das muß ich gleich mit dem Scheidungsantrag einreichen. Ganz eventuell würden sie bei der Vaterschaftsanfechtung helfen.


    Auch bei Durchsetzung des Unterhaltes bzw. des Unterhaltsvorschusses ist das Jugendamt nicht behilflich. Ich soll mich an die Familienkasse wenden.


    Die Dame war zwar nett, aber ich dachte immer, dass das Jugendamt doch irgendwie "zuständiger" ist.


    Dies nur zur Info für Euch :-)

    "Why see the world when you got the beach"

  • Hallo,


    das tut mir jetzt sehr leid für Dich.
    Vielleicht war es eine nicht gut geschulte oder erfahrene Mitarbeiterin in der Abteilung Beistandschaft
    Denn definitiv! kann das Jugendamt in diesem Bereich DAS machen/ unterstützen , von dem ich gesprochen hatte.
    ( Scheidung und das Beantragen von Sorgerecht natürlich nicht aber: Anfechtung und Vaterschaftsfeststellung ganz sicher .
    Unterhaltsvorschuss natürlich nur die Unterhaltsvorschusskasse, dafür ist der Beistand auch nicht der Richtige!)
    Nach was genau hattest Du dort denn gefragt???



    Fragende Grüsse ?(
    AH


    @Profiler und andere Wissende: was meint ihr dazu?

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • Danke, ich wurschtel mich weiter durch. Die Dame war eigentlich sehr nett. Natürlich mache ich die Scheidung und den Sorgerechtsantrag über den RA. Gefragt hatte ich dann nochmal und nochmal nach der Vaterschaftsanfechtung. Ich war sehr hartnäckig und wir waren so verblieben, dass ich mich melde, wenn das Baby auf der Welt ist. Ich laß da auch nicht locker, da ich ja weiß, dass das JA einem in der Sache behilflich ist.


    Wichtig ist jetzt erstmal, dass die Scheidung noch vor der Geburt anhängig gemacht wird.


    Ich freue mich einfach, wenn ich jemanden habe, mit dem ich mich austauschen kann. :-)

    "Why see the world when you got the beach"

  • Guten Abend Summa-


    gerne versuche ich auch - soweit ich kann- dich da mit Rat und ein wenig Erfahrung zu unterstützen!


    Jetzt bekomme erstmal glücklich und in Ruhe Dein Baby- das Wichtigste für Euch 2 ( Mama+ Kindchen)überhaupt derzeit, oder?
    Jedes Kind ist ein Wunder und dass es Deines geben wird ja sowieso!! :schnuller:thumbsup:


    Grüsse von Mama zu "Bald"Mama
    :wink
    AH

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • Hallo zusammen,


    die Scheidung ist nun seit knapp einem Monat bei Gericht anhängig und auf dem Weg zum rechtlichen Vater. Da dieser ja im Ausland lebt, ist es mit der Zustellung etwas kompliziert, aber wir warten hier mal ab. Er hat sich in der Zwischenzeit endlich bei mir zurückgemeldet, so dass ich ihm erzählen konnte, dass ich schwanger bin. Ich habe ihn freundlich gebeten, die Erklärung (die das Standesamt und die Elterngeldstelle gern haben möchten), zu unterschreiben. Darin ist festgehalten, dass er bestätigt, nicht der biologische Vater zu sein und keinerlei Rechte geltend zu machen. Natürlich kann dieses Dokument keine Vaterschaftsanfechtung ersetzen, aber die Behörden wollten es gern haben.


    Das Ende vom Lied ist, dass er meint, ich wolle ihn reinlegen und die Erklärung nicht unterschreiben wird (er hat wohl nicht verstanden, dass es auch gut für ihn ist - dazu täglich tonnenweise Emails voller Vorwürfe, Betteln, Liebeskummer, so dass ich das alles leider nicht mehr lesen kann, darf und schon gar nicht antworte, da es ein ewiges ping-pong ist). Ich muß den Kontakt abbrechen und einfach alles über den Anwalt laufen lassen.


    Ich bin gespannt, wie es weitergeht. Dies nur mal als Zwischenstand für den ein oder anderen, den es interessiert. ;-)

    "Why see the world when you got the beach"