Sorgerecht - Noch Ehemann nicht biologischer Vater u im Ausland

  • Lass ihm mal von einem Anwalt ein Schreiben schicken, dass ihn über seine Unterhaltspflicht für Dich und das Kind informiert.
    Vielleicht unterschreibt er dann. ;-)


    Aus welchem Land kommt er denn?

  • Das Schreiben wird vor der Geburt nicht mehr ankommen. Er ist Westafrikaner (nein, kein Wirtschaftsflüchtling oder Betrüger).
    Einerseits war er schockiert, das verstehe ich auch. Wir haben uns seit 2012 nicht mehr gesehen und waren nur ganz, ganz kurz "verheiratet" (sind wir ja immer noch, aber eben getrennt lebend). Eine sehr traurige Geschichte, aber er meint, wir hätten nur ein Tief und alles würde sich regeln. Erst wollte er unterschreiben, aber da ich auf seine mindestens 40 und seitenlangen Emails voller Liebeskummer, Vorwürfe und verdrehter Tatsachen nicht reagiere, ist da nichts mehr zu erwarten. Antworten kann ich einfach nicht, da ich eh schon Wehen habe und dieser Stress einfach gerade nicht gut ist.


    Er hat mir ein Schreiben seiner Anwältin weitergeleitet, welche empfiehlt, das Jugendamt einzuschalten und mir das Kind wegnehmen zu lassen. Hintergrund: Alleinerziehend (wobei er nicht mal weiß, ob ich mit dem biologischen Vater zusammen bin oder nicht) und Ehebruch. So viel dazu!

    "Why see the world when you got the beach"

  • Er hat mir ein Schreiben seiner Anwältin weitergeleitet, welche empfiehlt, das Jugendamt einzuschalten und mir das Kind wegnehmen zu lassen. Hintergrund: Alleinerziehend (wobei er nicht mal weiß, ob ich mit dem biologischen Vater zusammen bin oder nicht) und Ehebruch.


    :wow unterirdischer gehts nicht mehr...!!!

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    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Er hat mir ein Schreiben seiner Anwältin weitergeleitet, welche empfiehlt, das Jugendamt einzuschalten und mir das Kind wegnehmen zu lassen. Hintergrund: Alleinerziehend (wobei er nicht mal weiß, ob ich mit dem biologischen Vater zusammen bin oder nicht) und Ehebruch. So viel dazu!


    Ich schätze mal seine Anwältin arbeitet nicht in Deutschland und kennt sich deshalb nicht mit der deutschen Gesetzgebung aus, oder die Anwältin sollte nur in seinem Auftrag, durch dieses Schreiben, seine persönliche Meinung zum Ausdruck bringen!


    In diesem Fall wäre ich als Mann glücklich, so schnell wie Möglich geschieden zu werden! Natürlich sollte es auch keinerlei Unterhaltsansprüchen geben und damit meine ich nicht nur den Kindesunterhalt.


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Guten Abend Summa-


    lass dich von der offensichtlich nicht guten Anwältin da bloss nicht verunsichern !!
    Afrikanische Verhältnisse haben wir hier nicht und ich möchte auch mal behaupten, dass auch in Westsfrika nicht allen alleinerziehenden Müttern die Kinder weggenommen werden...
    Wenns nicht so bedrückend für dich in der Schwangerschaft wäre könnte man darüber nur herzhaft lachen ...
    Einen Blödsinn verzapfen manche Leute, unglaublich!


    Den "Warnschuss" mit Unterhaltsforderungen finde ich gut - um ihn zu " bewegen".
    Muss ja nicht weiterverfolgt werden danach und nach dem Anfechtungsverfahren ist er ja sowieso dann raus aus der Verpflichtung.
    Mancher/manche brauchen aber vielleicht anfangs Druck um mal in Bewegung zu kommen :winken:


    Tu Dir und deinem Baby in dir die Emails wirklich nicht an.
    Grenzt ja schon an Psychoterror.
    Ich wünsche dir noch eine gute Restschwangerschaft und alles Gute für die :schwanger Geburt!


    Und dann :welcome Dem kleinen Spatz

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

    Einmal editiert, zuletzt von AlwaysHope ()

  • Die Anwältin war wohl aus Deutschland, aber darauf gebe ich nichts. Ich habe auf diese Art von Emails auch nicht geantwortet. Da sind so viele unglaubliche Dinge dabei, da fällt man vom Glauben ab! Seine Familie und er sind eigentlich sehr europäisch, wie man dann auf so einen Schrott kommt, weiß ich auch nicht.


    Ich wünschte, mein Baby würde unter "normalen Umständen" geboren werden, aber irgendwann ist auch dieses Kapitel abgeschlossen. Den Rest lasse ich meinen Anwalt klären.


    Ich danke Euch und freue mich, dieses Forum gefunden zu haben.

    "Why see the world when you got the beach"

  • Ich freue mich, auch wenn es nur ein kleiner Erfolg ist. Der Scheidungstermin wurde anberaumt. Er ist zwar erst in 11 Monaten, aber da es eine Auslandsscheidung ist mit öffentlicher Zustellung etc. bin ich froh, dass es nicht 3 Jahre sind. :-)


    Kennt sich auch jemand mit Verfahrenshilfe (früher PKH) aus?

    "Why see the world when you got the beach"

  • Hallo zusammen!
    Ich habe den Weg zurück in dieses Forum gefunden und wollte einfach mal erzählen, dass zwei Monate nach der Geburt in einem Eilverfahren das gemeinsame Sorgerecht anstandslos ruhend gestellt wurde, so dass ich das alleinige Sorgerecht habe. Sobald das Vaterschaftsanfechtungsverfahren beendet ist, wird das gemeinsame Sorgerecht dann ganz aufgehoben. :-)

    "Why see the world when you got the beach"

  • Vielen Dank für Deine Rückmeldung! Bisher sieht es trotz der Schwierigkeiten ja ganz gut aus.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern