Schwanger in Scheidung lebend

  • Hallo
    ich bin schwanger nicht vom Nochehemann
    Die Scheidung ist bisher noch nicht erfolgt
    Kann ich meinen Nochehemann als Vater austragen lassen?


    Versorgungsausgleich ist am Laufen ich hab schon den Antrag auf Kontenklärung gestellt
    Mein Ex jetzt wohl auch nach dem er sich hat bitten lassen durch das Gericht


    Hat jemand erfahrung wie lange das dann noch dauert bis die Scheidung durch ist?


    Habe Anfang August Entbindungstermin


    LG

  • Einfacher Weg: Alle drei Miteinander gehen vor der Geburt zum Jugendamt und geben eine Erklärung ab der Vater / nicht der Vater zu sein.


    Wenn das nicht passiert: Dein Mann ist der rechtliche Vater. Dann Vaterschaftsanfechtung, (eventuell Text & Gericht) Am Ende Ausstellung neuer Geburtsurkunde


    Da gibts das ganz noch als rechtliche Info (mit Paragraphen) http://www.familienrecht-heute…ftsrecht/vaterschaft.html

  • also, habe ich durch....


    kind kommt ehelich zur welt, dein Ehemann ist der rechtliche Vater.
    Der leibliche Vater macht eine Vaterschaftsanerkennung, dieser muss der rechtliche Vater zustimmen. bis zur vollzogenen Scheidung ist diese Vaterschaftsanerkennung schwebend unwirksam.
    Erst mit der Scheidung erhält dein Kind die Geburtsurkunde mit dem richtigen Vater...


    du solltest das Standesamt fragen, ie du das mit dem Nachnamen machen kannst...


    ich habe einen "Zwischenschritt" gemacht, wodurch der Nachname meiner Tochter der gleiche ist wie meiner, sollte sich meiner mal ändern, ändert er sich auch bei ihr...

    Wir Frauen sind Engel...


    ...Und wenn man uns die Flügel bricht, fliegen wir eben weiter...
    ...auf einem Besen!!! Wir sind ja schließlich flexibel...

  • Falls es knapp wird, kann man auch die Abtrennung des Scheidungsverfahrens vom Versorgungsausgleich machen. Dann wird das Kind erst gar nicht ehelich geboren. Ist der sauberste Weg.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • hat mein Richter damals abgelehnt, weil es ja zu ändern ist....
    und das obwohl menExmann die Scheidung durch nicht.abgabe vn Unterlagen verzögerte.


    Und bis der rechtliche Vater die Anerkennung -also das er NICHT der Vater ist- unterschrieben hat gingen wieder neun Monate ins Land....



    Richter trennen nicht gerne ab....

    Wir Frauen sind Engel...


    ...Und wenn man uns die Flügel bricht, fliegen wir eben weiter...
    ...auf einem Besen!!! Wir sind ja schließlich flexibel...

  • Bis August ist ja noch lange hin... Vielleicht "geht" bis dahin was bei Gericht.
    Ansonsten rate ich nach "ehelicher" Geburt, gar keine Geburtsurkunde zu beantragen (zu kaufen), solange die VS noch nicht "richtig" ist. Ansonsten zahlst du doppelt. Die Geburtsbescheinigungen, die du sonst so brauchst, gibt es kostenlos vom Standesamt (zwar mit den falschen Daten aber zum Beantragen/Taufen egal).


    Wichtig ist, dass vor Geburt des Kindes die Scheidung schon beantragt ist und die Vaterschaft durch den Richtigen anerkannt, von dir zugestimmt und vom Ehemann ebenfalls zugestimmt wurde. Dann die Rechtskraft der Scheidung abwarten. Mit dem Rechtskraftvermerk der Scheidung zum Standesamt gehen und dann die Geburtsurkunde beantragen.


    Versorgungsausgleich abtrennen lassen ist auch ein guter Rat, wenn das der Grund für Verzögerungen sein sollte (kann manchmal schon lange dauern!).