Meine psychisch Kranke Ex hat unsere Tochter

  • Hallo zusammen,


    der Text könnte jetzt lang werden.
    Meine Exfreundin und ich haben eine 2jährige Tochter. Seit der Geburt und davor auch schon hat sie unsere Tochter immer als Druckmittel verwendet. So z.B. wenn ich das oder jenes nicht tue, dann wird sie mir und das Leben unserer Tochter zur Hölle machen. Und das tat sie auch fast zwei Jahre. Sie hat unsere Tochter im Alter von drei Monaten geschlagen und ich habe es damals aufgezeichnet. Die Polizei und das Jugendamt waren auch tätig aber die Beweise zählen nicht. Wir hatten jeden Tag Streit wegen unserer Tochter. Sie nannte sie ständig "Stück Scheiße", "Hure", "Fotze" usw. Ich habe sehr viele Tonbandaufnahmen, die das belegen. Sie hatte unsere Tochter über ein halbes Jahr nicht gesehen, mied absolut jeden Kontakt zu ihr. Das war auch gut so, denn wenn sie in Rage ist (und das war sie ständig) wurde sie sogar mir gegenüber handgreiflich. Sie drohte mir auch ständig mit Selbstmord usw. Im Januar habe ich das alleinige Sorgerecht beantragt, nachdem mir alles zuviel wurde. Als sie das Schreiben vom Amtsgericht bekommen hatte, hat sie am nächsten Tag unsere Tochter geschnappt und ist zu ihrem neuen Freund gezogen (ja, damals wusste ich noch nicht mal, dass sie zweigleisig fährt). Dazu muss ich sagen, dass sie das alleinige Sorgerecht hat. Ich wollte stets das geteilte, aber die Drohungen, die sie dann aussprach, machten mir angst, weil sie sie immer in die Tat umgesetzt hat.
    Das Jugendamt war kurze Zeit drauf bei ihr und hat alles für gut befunden. Wobei die Frau vom Jugendamt nach dem ersten Gerichtstermin zu mir kam und meinte, dass die Kleine total verstört wäre. Sie wollen meine Tonbandaufnahmen sowie meine Videos einfach nicht sehen, denn sie ist ja jetzt angeblich die perfekte Mutter. Ich hab auch mitbekommen, dass sie unsere Tochter "abschiebt", z.B. zu ihren Eltern. Dazu muss ich sagen, dass bei ihren Eltern um die 40 Katzen hausen, die die Wohnung auch gern als Katzenklo verwenden. Meine Anwältin ist auch so langsam hilflos. Und mir will irgendwie keiner von den Ämtern Glauben schenken, weil sie einem schon alles glaubhaft vorlügen kann.


    Hat jemand von euch einen Rat?


    So langsam bin ich echt Hilflos


    Dankeschön.


    LG

  • Hei


    Fuer mich ist das sehr schwer verstaendlich.
    Bei einer solchen konstelation und problemstellung hat deine ex das alleinige sorgerecht?


    Das jugendamt stellt fest das das kind verstoert ist und tut nichts?
    Ein anwalt ist ratlos obwohl physische gewalt gegen ein kind herscht?


    Es ist immer schwer jemanden einen rat zu geben wenn gegebenheiten so einseitig dargestellt werden. Es muss schon einiges vorfallen das einem elternteil das gemeinsame sorgerecht entzogen wird, zudm noch in einer solch geschilderten situation.
    Harrypalle, evt gehst du noch mal ein wenig in dich. Wenn du hier wirklich rat moechtest der dir weiterhelfen kann dann musst du schon gegebenheiten so darstellen wie sie auch sind.
    Ansonnsten wirst du anfeindungen oder auch symphatie bekundungen bekommen, je nach ansichtsweise.
    Aber helfen wird dir das dann sicher nicht, weder das eine noch das andere


    Johann

  • 1.) - private Tonbandaufnahmen sind nicht relevant, weil die Entstehungsgeschichte nicht nachvollzogen werden kann, weil Aufnahmen zusammengeschnitten werden können, weil heimliche Aufnahmen gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen u.a.


    2.) - Strategisch kann man dir nur raten, bei Gericht, gegenüber Jugendamt etc. niemals zu sagen, dass deine Ex psychisch krank sei. Selbst wenn eine Diagnose von Fachleuten gestellt worden ist, wird es immer noch gegen dich verwendet, wenn du das dann nennst ("der will die Mutter schlecht machen"). Ausnahme sind vielleicht schwere psychiatrische Diagnosen mit stationären Behandlungen etc. Die darf man als Vater nennen, aber nur mit Respekt.


    - Psychische Krankheiten schließen nicht automatisch aus, dass jemand das Sorgerecht hat/behält.


    3.) Wie oft ist das Kind jetzt bei dir? Wie stellst du es dir in zukunft vor mit dem Aufenthalt des Kindes. Wie oft bei dir, wie oft bei der Mutter?


    4.) Wichtig bei allen Darstellungen (Jugendamt, Gericht etc.): Im Vordergrund steht deine Beziehung zum Kind, nicht die Problematik der Mutter
    - Wie hast du das Kind versorgt, als die Mutter 1/2 Jahr weg war. Wie hast du das Kind erlebt. Was ist es für ein Kind? Erzählungen, Details etc.


    Statt Diagnosen zu stellen ("niemals eine Diagnose nennen!"), kannst und solltest du aber Erlebnisse erzählen/schreiben, wie die Mutter in deiner Gegenwart mit dem Kind umgegangen ist. Genau, knapp aber detailliert, sachlich.
    - Wie ist es dazu gekommen, dass die Mutter das Kind1/2 Jahr nicht gesehen hat. Wann hast du gesehen, dass sie das Kind geshlagen hat. Wie oft war das. Gibt es Dokumentationen von Verletzungen? Fotos, Arztbesuche etc.
    - Du darfst das, was du hier schreibst, auch knapp schildern, wie sie das Kind beschimpft hat, etc. aber immer steht deine Sorge um das Kind im Vordergrund, niemals willst du die Mutter schlecht machen.


    Es ist eine Gradwanderung.

  • vermutlich, weil sie nicht verheiratet sind.

    Dann erst mal das gemeinsame Sorgerecht beantragen - das sollte ja recht einfach durchgewunken werden.


    Falls KM sich quer stellt, dann muss sie belegen, was dagegen spricht.

  • Strategisch kann man dir nur raten, bei Gericht, gegenüber Jugendamt etc. niemals zu sagen, dass deine Ex psychisch krank sei. Selbst wenn eine Diagnose von Fachleuten gestellt worden ist, wird es immer noch gegen dich verwendet, wenn du das dann nennst ("der will die Mutter schlecht machen"). Ausnahme sind vielleicht schwere psychiatrische Diagnosen mit stationären Behandlungen etc. Die darf man als Vater nennen, aber nur mit Respekt.


    Das kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen. Selbst bei einer psychiatrischen stationären Aufnahme aufgrund einer Psychose werden die Ärzte im Zweifelsfall attestieren, die Psychose sei nach Abklingen ausgeheilt. Das kann dann unterschiedlich verstanden werden - ob die KM gesund ist oder nicht, spielt keine Rolle.


    Relevant werden könnten die bisherige Bindung zum Kind sowie die Bindungstoleranz der beiden Elternteile. Aber auch auf evtl. psychiatrische Gutachten würde ich nicht allzuviel geben.


    Selbst wenn Du nach erfolgreicher Beantragung das Sorgerecht hast, ist die Wahrscheinlichkeit eher groß, dass es dann gemeinsam bleiben wird und der KM höchstens per Gerichtsbeschluss in einem Sorgerechtsverfahren aufgetragen wird, sich in eine Mutter-Kind-Einrichtung zu begeben, um dem Kind einen Beziehungsabbruch zur Mutter nicht zuzumuten.


    Bevor Du also vor Gericht gehst, versuche mit dem Jugendamt gut zusammenzuarbeiten. Da dieses nur beratende Funktion hat, kann die KM trotzdem tun und lassen, was sie will.


    Viel Glück und gutes Gelingen wünscht Dir
    musicafides

  • Strategisch kann man dir nur raten, bei Gericht, gegenüber Jugendamt etc. niemals zu sagen, dass deine Ex psychisch krank sei. Selbst wenn eine Diagnose von Fachleuten gestellt worden ist, wird es immer noch gegen dich verwendet, wenn du das dann nennst ("der will die Mutter schlecht machen"). Ausnahme sind vielleicht schwere psychiatrische Diagnosen mit stationären Behandlungen etc. Die darf man als Vater nennen, aber nur mit Respekt.


    Wenn die KM alleiniges Sorgerecht hat, dann auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ob gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht Euer bzw. Dein Problem lösen würde, wage ich zu bezweifeln, denn es gibt hier ganz massive praktische Schwierigkeiten. Wende Dich an das Jugendamt bzw. an den Kinderschutzbund, wenn Du das nicht sowieso schon getan hast.

    Einmal editiert, zuletzt von musicafides ()

  • Kann mich den anderen nur anschließen....


    Bewegung reinbringen!
    wieder und wieder Kontakt zum JA suchen und Dich mit denen gutstellen; immer zum Wohl des Kindes und nicht gegen Frau Mama...
    GSR beantragen (ganz kurzer, knapper Antragstext ohne Begründungen nicht Du musst belegen was dafür spricht, sondern die Km was gegen das Kindeswohl bei GSr spricht) und auf keinen Fall gleichzeitig eine Umgangsklage starten; das würde sich gegenseitig behindern...


    Wenn es wirklich mal vor Gericht um die Übertragung des ABR geht, hast Du da mit bestehendem GSR wesentlich bessere Chancen.
    Und die Möglichkeit zumindest das jetzt mal zu bekommen ist eher sehr groß!


    Besser als Ton-, Videoaufnahmen sind Tagebuchnotizen über Verhalten der KM, Aussagen, Drohungen, etc...
    Immer mit Vermerk wann, wo, wie und wer dabei war. Kurz, Knapp, Sachlich aber bestimmt. Aber heb Dir das alles für den "Ernstfall" auf. Hat in nem GSR-, oder Umgangsverfahren nix verloren...


    Ich habe auch fast jedesmal neutrale Zeugen bei den Umgängen dabei, um evtl. Anschuldigungen der KM (die sicher noch kommen werden) entgegenhalten zu können...


    Wichtig ist auch ein guter RA für Familienrecht. War bei 3 verschiedenen, bis ich jetzt einen gefunden hab der für mich passt.


    Und der Kinderschutzbund konnte zwar bis jetzt nichts für Töchterlein tun, die SB hat mir selbst aber sehr gut zur Seite gestanden bis jetzt und mich in vielem bekräftigt und ermutigt.
    Vielleicht ja über den KSB mal die KM zu ner Mediation laden lassen... wenn Sie da dann nicht hingeht ; umso besser für Dich! zumindest wieder ein kleiner Tropfen....


    Und lass Dich von den Drohungen der Km nicht zu sehr einschüchtern... wer Angst hat wird gefressen! Vorbereiten, Absichern, Augen zu und Durch!
    Ansonsten Dranbleiben und für Töchterlein eine wichtige Bezugsperson bleiben! Auch wenn das Nerven und einige schlaflose Nächte kostet!


    Lg

    let your smile change the world, don`t the the world change your smile

    Einmal editiert, zuletzt von FeelSoSad ()

  • Also ich habe teilweise die Geschichte von Musicfedes mitverfolgt. Ich denke er kann dir noch am ehesten helfen.
    Aber prinzipiell bin ich bei solchen Fällen IMMER für einen GUTEN Anwalt
    ( Großschreibung als Betonung verwendet und NICHT als schreien :anbet )

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !