Wie immer Fehlinformationen ohne ende.
Das ABR ist Teil des Sorgerechtes und wir nicht automatisch nach 6 Monaten übertragen. Solange ein Gericht nicht anderes bestimmt müssen Eltern sich immer über den Aufenthalt einigen.
Zieht also die Mutter nach 9 Monaten um braucht sie die Zustimmung des Vaters für den Umzug des Kindes. Nicht anderes besagt das ABR.
Dieses Recht verliert man auch nicht nach 6 Monaten.
Auch hat die Alltagssorge nicht mit den 6 Monaten zu tun.
Altagssorge haben beide ET egal ob Sorgerecht oder nicht denn diesen Begriff gibt es nur im Volksmund.
Der ET bei dem das Kind wohnt darf Angelegenheiten des täglichen Lebens selbst regel.
Der UET darf Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung selbst erledigen wenn Kind beim UET ist.
Die Unterschiede sind maginal.
@TS: Eure Tochter könnte bei Gericht durchaus Gehör finden. Möchte sie beim Vater leben dann verlierst Du vermutlich ABR.