Wiederspruch u.Klage bei Hartz4 Bescheid

  • Hallo
    hat jemand von Euch Erfahrung was einen Wiederspruch u.Klage
    gegen einen Hartz 4 Bescheid angeht?
    Wie läuft das ganze ab wenn es zur Klage kommt?
    Brauch man dann einen Anwalt u.muss man dann ins Gericht?
    Oder schickt man die Klage per Post u.das weitere geht schriftlich?
    Wer hat Erfahrungen gemacht?
    Wie lange dauert es in der regel bis eine Klage durch ist?

  • Hallo Lilly-Greta,


    ich habe seit Anfang 2012 Klagen beim Sozialgericht laufen (wegen eines Mehrbedarfs), welche noch immer nicht entschieden sind (quasi immer fortlaufend mit den Halbjahresbescheiden/Widersprüchen) :rolleyes2: .
    Suche dir einen Anwalt (möglichts mit ALG2- Erfahrung), mache einen Termin aus und bringe alles notwendige an Papierkram (Bescheide, Widersprüche, usw.) mit.
    Alles weitere regelt der Anwalt (inkl. Prozesskostenbeihilfe... so ist es zumindest bei mir).


    Viele Grüße

  • am besten ist es du reichst widerspruch ein -fristwahrend und erklärst das die begründung in xx tagen nachgereicht wird. du holst dir einen beratungsschein beim gericht für einen anwalt und suchst dir einen anwalt für sozialrecht und nur einen solchen, der auch richtig gute bewertungen hat im internet. die meisten sozialrechtler kannst du in der pfeife rauchen -leider.

  • Hallo nochmal,


    ich hatte vergessen zu schreiben, dass du erst nachdem du einen Bescheid/Ablehnung (je nachdem) erhalten hast, Widerspruch (Bearbeitungszeit bis zu 3 Monate) einreichen musst. Erst wenn dann eine weitere Ablehnung kommt, kannst du Klage einreichen.
    Man kann aber auch Glück haben und zur Klage kommt es erst gar nicht, wenn man den Widerspruch gut genug begründet (vorher ausgiebig recherchieren!). Wenn man Pech hat, zieht es sich über Jahre hin (wie bei mir).


    Je nachdem worum es geht (Härtefall?), kann der Anwalt auch einstweiligen Rechtsschutz beantragen und das ganze Theater geht schneller "über die Bühne".



    VG

    Einmal editiert, zuletzt von Wintersonne79 ()

  • nachdem ein bescheid seitens des ts für fehlerhaft oder wie auch immer eingestuft wurde, geht sie in widerspruch. wird dem nicht stattgegeben geht es in klage.


    scheint sich die sache unnötig in die länge zu ziehen, dann legt man einstweiligen rechtsschutz ein beim sozialgericht um eine recht zügige entscheidung zu bekommen, meistens wenn es um geld geht, welches sonst existenzgefährdend fehlen würde.


    wenn man die fristen eines widerspruchs verpasst hat, dann kann man einen überprüfungsantrag stellen für ein jahr rückwirkend. auch dem kann widersprochen werden, wenn die entscheidung negativ ist etc.

  • nachdem ein bescheid seitens des ts für fehlerhaft oder wie auch immer eingestuft wurde, geht sie in widerspruch. wird dem nicht stattgegeben geht es in klage.


    Sag ich doch...


    Was den einstweiligen Rechtsschutz angeht, kommt es wohl immer auch auf den Fall an. Mir wurde davon abgeraten. Eistweiliger Rechtsschutz ist nicht in jedem Fall angebracht. Aber das weiß ein erfahrener Anwalt besser.



    VG

  • einstweiliger rechtsschutz ist immer dann sinnvoll, wenn es um gelder geht, die seitens der arge nicht ausgezahlt werden und es aber für den hilfeempfänger existenziell wichtig ist, dass er die gelder bekommt. sprich es wird beantragt das die leistungen vorläufig gezahlt werden müssen und wenn dem einstweiligem rechtsschutz statt gegeben wird, ist dies auch die richtung die der richter später einschlägt.


    anwalt ist immer wichtig bei solchen sachen gegen das jobcenter. leider gibt es nur sehr wenig gute sozialrechtler in deutschland.

  • Hallo,


    das ist ganz unterschiedlich - meine Klage läuft seit Anfang 2012 und nun geht es an die Bundesagentur ... :hae:


    Ich bin mit dem ganzen Papierkram zu meinem Anwalt, der hat durchgeschaut und das und jenes festgestellt, ich habe nur eine Vollmacht unterschrieben und er kümmert sich sehr gewissenhaft darum :)


    Ich habe einen Anwalt der auf dem Gebiet sehr erfahren ist und er hat mir gesagt gleich zu Anfang entweder wir sind in einem halben Jahr fertig oder erst in 2 Jahren ... :nixwieweg das kommt drauf an um was es geht und wie der Fall behandelt wird.


    Bisher wird nur hin und her geschrieben und die Bescheide von 2011 neu berechnet :bldgt::hae: Komische Vorgehensweise aber ich gehe von aus das es seine Richtigkeit hat :nixwieweg aber da unser Fall eh etwas kompliziert ist dauert das wohl bissel bis jemand überhaupt durchblickt.


    Achja ich habe Prozesskostenhilfe bewilligt bekommen, das macht der Anwalt auch


    Viel Glück

    Wir können unserem leben nicht mehr Zeit geben, aber unserer Zeit mehr leben :blume


    LG
    Finsche :Flowers

    2 Mal editiert, zuletzt von Finsche ()

  • Huhu,


    ich habe letztes Jahr gegen einen Bescheid fristgerecht Widerspruch eingelegt (per Einschreiben mit Rückschein).
    Als nach drei Monaten immer noch nicht über diesen entschieden war, bin ich zum Anwalt (habe allerdings Advocard), welcher dem Jobcenter eine Klage auf Untätigkeit angedroht hat.
    Innerhalb 2 Wochen war mein Bescheid neu berechnet, ich hatte mein Geld und die Sache war erledigt.

  • Als ich damals ALG II bekam musste ich 3x Widerspruch einlegen wegen fehlerhafter Berechnungen - und es hat immer funktioniert.
    Brauchst also nicht sofort einen Anwalt.
    Wichtig: Frist einhalten, Widerspruch gut begründen und klar formulieren.
    Viel Erfolg dabei!