Kündigung und neuer Job überschneiden sich

  • Hallo,



    ich habe ein Problem. Ich habe eine Stelle in Aussicht und müsste dort im Mai beginnen. Meine alte Arbeitsstelle wird mich aber erst zum Juni rauslassen. Ich habe noch 23 Urlaubstage aus dem alten Jahr und Überstunden. Ost es erlaubt noch bei A angestellt zu sein und bei B schon zu arbeiten..es überschneidet sich ja. Danke Gruß Verena

  • Ich glaube schon dass das geht. Allerdings hast du soweit ich weiß in dieser Zeit hohe Steuern zu zahlen(Steuerklasse 6, so war das bei mir mal).



    Falls ich mich irren sollte, bitte gerne korrigieren! :D:brille

  • jein
    erst mal müsste Dein alter AG einverstanden sein, Deinen Urlaub/Überstunden an das Vertragsende zu legen-
    dann könntest Du beim neuen AG (mit Steuerklasse VI) anfangen- wobei der alte AG dies genehmigen muss (insbesondere, da es sich ja vermutlich um eine Branchenähnliche Tätigkeit handelt)


    Ich würde auf jeden Fall versuchen, mit dem alten AG eine Einigung (Aufhebungsvertrag) zu erhalten-
    mit einen unzufriedenen AN ist er wesentlich schlechter dran, als diesen früher gehen zu lassen....
    Urlaub und Überstunden kann er ja auszahlen, und von daher wäre es eine Nullnummer für ihn :frag

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Danke für eure Tipps. warte mal Dienstag ab und suche dann bei Erfolg Mittwoch das Gespräch...also von mir aus zahlt der alte AG Urlaub und Überstunden aus, da wäre ja okay und ich fange normal bei AG 2 dann zum 1 Mai an...so wäre es gut und bos jetzt haben sie niemanden Steine in den Weg gelegt. Na hoffen wir mal es klappt.

  • Hallo,


    ich weiß jetzt nicht, um was für Beschäftigungsverhältnisse es geht, aber bei normaler, sozialversicherungspflichtiger Anstellung kannst Du meines Wissens nicht so einfach bei zwei Arbeitgebern gleichzeitig Vollzeit angestellt sein. Mit der Steuer hat das erstmal gar nichts zu tun, sondern man kann Dich insgesamt nicht mit mehr als 40 Std./Woche bei der Sozialversicherung melden, auch wenn Du den letzten Monat nur noch Urlaub hättest bei einem AG.
    (Wenn es jetzt um 2 halbe Stellen ginge, wäre das möglich und dann wäre ggf. tatsächlich nur die zweite LS-Karte fällig - und die Zustimmung des AG bzgl. Resturlaub.)


    Am sinnvollsten und saubersten ist sicher die Lösung mit dem Aufhebungsvertrag beim alten AG.

  • sondern man kann Dich insgesamt nicht mit mehr als 40 Std./Woche bei der Sozialversicherung melden


    natürlich ist das möglich-
    Ich hatte jahrelang neben meiner Vollzeittätigkeit (42 Stunden damals) noch eine zweite Tätigkeit mit 10 Stunden-und phasenweise dazu noch einen 400 Euro Job :frag
    Solange ich die gesetzliche Höchstarbeitszeit nicht überschreite (und selbst das müsste erst mal jemanden interessieren ;) ) wer sollte das verbieten? :hae:


    In diesem Fall ist es ja (nach dem Arbeitszeitgesetz) ja nicht so, dass sie die gesetzliche Höchstarbeitszeit überschreiten würde, da sie ja (alten!!) Urlaub und Überstunden abfeiern würde, und von daher (arbeitszeitrechtlich!) gar nicht in irgendein Problem käme :frag

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)


  • natürlich ist das möglich-
    Ich hatte jahrelang neben meiner Vollzeittätigkeit (42 Stunden damals) noch eine zweite Tätigkeit mit 10 Stunden-und phasenweise dazu noch einen 400 Euro Job :frag
    Solange ich die gesetzliche Höchstarbeitszeit nicht überschreite (und selbst das müsste erst mal jemanden interessieren ;) ) wer sollte das verbieten? :hae:


    In diesem Fall ist es ja (nach dem Arbeitszeitgesetz) ja nicht so, dass sie die gesetzliche Höchstarbeitszeit überschreiten würde, da sie ja (alten!!) Urlaub und Überstunden abfeiern würde, und von daher (arbeitszeitrechtlich!) gar nicht in irgendein Problem käme :frag


    Hm. Ich dachte immer das geht nicht. :frag


    Also, 450 EUR Job neben Vollzeit geht, ja, das ist klar. Aber mehrere sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen, die zusammengerechnet die gesetzliche Höchstarbeitszeit überschreiten, dürfte nicht gehen. (Hab aber gerade mal geschaut, anscheinend sind das 48 Std./Woche, weil der Samstag als Werktag zählt - das wusste ich nicht.)


    Interessierten wird das im Zweifel den Sozialversicherungsträger - denn da laufen ja die Meldungen zusammen. Die merken ja, wenn eine Person z.B. mit insgesamt 60 Wochenstunden gemeldet würde.


    Und ich meine auch, das ist dann egal, ob man beim alten Arbeitgeber Urlaub hat oder Überstunden abfeiert - würde so keinen Sinn machen im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. :hae:

  • wie gesagt- ist ein Grenzbereich...
    und, wo kein Kläger, da kein Richter- solange alle Seiten zufrieden sind :frag
    wobei ich ja oben geschrieben habe, dass ich darauf plädiere, den alten EU/ÜStdn auszuzahlen, um den neuen Job "sauber" zu beginnen-


    Nachtrag-
    Sorry, ich hatte falsch rum formuliert:

    Ich hatte jahrelang neben meiner Vollzeittätigkeit (42 Stunden damals) noch eine zweite Tätigkeit mit 10 Stunden-und phasenweise dazu noch einen 400 Euro Job


    ....jahrelang einen 400 Euro Job, und phasenweise eine zweite Tätigkeit mit 10 Stunden.... :brille
    (im Eifer des Tippens verdreht)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

    Einmal editiert, zuletzt von Luchsie ()

  • Probleem ist geklärt..ich bekomme Urlaubstage und Überstunden ausbezahlt und kann zum 1.5 wechseln ohne Probleme..und wie ich es mir gerade überlegt habe, mache ich sogar noch eine Woche Strandurlaub vorher. Also alles gut gegangen, auf in einen neuen Lebensabschnitt.

  • Herzlichen Glückwunsch. :party:daumen
    Dann kann es ja los gehen. Viel Spaß in Deinem neuen Job.