Unterhaltsvorschuss- Hilfe!

  • Zu meinem Fall:


    Ich habe vier Kinder, mit einem Mann. Wir sind seid Aug ´12 getrennt lebend, bekomme seit dem Unterhaltsvorschuss.


    Habe ab und zu auf ihn als "Babysitter" zurückgegriffen, weil ich denke es wäre besser er, als jemand Fremdes.
    Nun wird mir unterstellt, dass mein "nochmann" in meinem Haushalt lebt, und ich daher keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistung habe.
    Die Zahlung wurde nun eingestellt...und ich steh da, mit wirrem Haar. :frag


    Kann mir jemand sagen, gegen welches Gesetz ich verstoßen habe? oder wie ich das wieder hinbekomme?

  • Nun wird mir unterstellt, dass mein "nochmann" in meinem Haushalt lebt, und ich daher keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistung habe.
    Die Zahlung wurde nun eingestellt...und ich steh da, mit wirrem Haar.

    Wenn er woanders wohnt, Meldebescheinigung und ab zum JA und zeigen, fertig. Wie kommt das Jugendamt überhaupt darauf?

    Wenn es eine Unterstellung ist erst mal Widerspruch einlegen gibt da bestimmt auch eine Frist.


    Und dann zu den Unterstellungen Stellung nehmen.

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • ja er hat seine eigene Wohnung.


    Laut aussage des amtes wurden kontrollen durchgeführt. Zu dieser zeit war ich nicht im haus, da ich arbeiten war. der kv war anwesend, aber nicht an der tür, er hat auch mit niemanden gesprochen.


    widerspruch werde ich auf jeden fall einlegen, auch meine stellungnahme zu den vorwürfen, ist in arbeit...nun wollte ich auf ein gesetz verweisen...vielleicht, dass es nicht verboten ist, eine kurzfristige betreuung durch den kv zu veranlassen.
    mal sehen ob ich etwas dazu finden.

  • Hallo sanne 82,


    Habe ab und zu auf ihn als "Babysitter" zurückgegriffen, weil ich denke es wäre besser er, als jemand Fremdes.


    das kannst du getrost unter Umgang einstufen und dazu hat die Unterhaltsvorschusskasse (Jugendamt) gar nichts zu sagen! Wie ihr als Eltern den Umgang organisiert ist eure Sache!


    Nun wird mir unterstellt, dass mein "nochmann" in meinem Haushalt lebt, und ich daher keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistung habe.


    Du hast kein Problem, wenn er wo anders gemeldet ist, denn kein Jugendamt hat dir zu sagen, wie lange ein Vater sich bei seinen Kindern aufhalten darf!


    Gruß Vater 1971

  • Das ist aber mal wieder sehr pauschal! Wenn der Lebensmittelpunkt des Kindes nicht eindeutig einem Elternteil zuzuordnen ist, z.B. bei gemeinsamer Erziehung, besteht nunmal kein Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen! Die Zeit, die er als Babysitter verbringt, sollte er lieber mit Arbeit ausfüllen und Unterhalt zahlen, statt den Lebensunterhalt seiner Kinder der Allgemeinheit überzudrücken!

  • ja er hat seine eigene Wohnung.


    Laut aussage des amtes wurden kontrollen durchgeführt. Zu dieser zeit war ich nicht im haus, da ich arbeiten war. der kv war anwesend, aber nicht an der tür, er hat auch mit niemanden gesprochen.



    :hae: klingt alles sehr komisch - gffls. solltet ihr gemeinsam zu Amt gehen und das klären - z.B. mit seiner Meldebescheinung, MIetvertrag ggfls. letzte Nebenkosten/Stromabrechnung (damit man sieht das er seine Wohnung benutzt)


    Leider gibt es Betrugsfälle - aber dann muss ein Beweiß her