ja er hat seine eigene Wohnung.
Laut aussage des amtes wurden kontrollen durchgeführt. Zu dieser zeit war ich nicht im haus, da ich arbeiten war. der kv war anwesend, aber nicht an der tür, er hat auch mit niemanden gesprochen.
widerspruch werde ich auf jeden fall einlegen, auch meine stellungnahme zu den vorwürfen, ist in arbeit...nun wollte ich auf ein gesetz verweisen...vielleicht, dass es nicht verboten ist, eine kurzfristige betreuung durch den kv zu veranlassen.
mal sehen ob ich etwas dazu finden.