Beistandschaft trotz UVG

  • Hallo!
    Ich bekomme schon seit über 2 Jahren Unterhaltsvorschuss für meine Tochter.
    Der KV hat bis auf insgesamt ca. 3 Monate (in 3 Jobs) nicht gearbeitet, und auch diese 3 Monate hatte er keinen Unterhalt gezahlt. lag wahrscheinlich auch unter der Untergrenze.
    Da er evtl. wieder zu Arbeiten anfängt, hatte ich überlegt, eine Beistandschaft einzurichten, die sich dann darum kümmern, dass er mal etwas zahlt.
    Da Töchterchen aber bereits UVG erhält und das JA ihn somit eh regelmäßig anschreibt, macht es Sinn bzw ist es überhaupt möglich, zusätzl.noch eine Beistandschaft einzurichten?
    Oder soll ich warten, bis das UVG in 3 Jahren ausläuft und ich dann gar keinen Unterhalt mehr bekomme?

  • hallo,


    beistandschaft finde ich auf jeden fall sinnvoll!


    habe ich auch eingerichtet, obwohl ich UVG bekommen habe. der KV hat 5jahre lang nichts gearbeitet, die beistandschaft erwirkte aber trotzdem einen titel. seit ca. einem jahr bin ich froh über "meinen" beistand und den titel, denn jetzt hat der KV plötzlich arbeit (anscheinend wurde er vom JC gezwungen was anzunehmen, da er 5jahre lang H4 bekam....). nun läuft der unterhalt schön über die beistandschaft. zuerst haben wir dem KV zugetraut, selbständig bzw. freiwillig zu zahlen da haben wir uns aber getäuscht, sodaß die beistandschaft nur in die schublade greifen mußte, um den titel "auszuspielen".


    fazit: mach das auf jeden fall, auch wenn du jetzt UVG bekommst.


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • Danke für Deine Antwort!
    Was genau bedeutet denn dieser Titel?
    Ich seh ja schwarz, dass der kv mal länger als ein paar Monate am Stück arbeitet (wenn man sich so die letzten Jahre ansieht), aber man weiß es ja nicht...
    Wärest du verpflichtet, dann sowohl der UVG-Stelle als auch der Beistandschaft immer den neuen Wohnort, Tel.nr. usw zu nennen? Da komme ich nämlich selbst oft nicht hinterher, auf dem aktuellen Stand zu bleiben, und müsste es dann so ja immer gleich 2 Stellen mitteilen...

  • hallo,


    nein, du mußt gar nichts machen. der KV hat sich dort mitzuteilen, wenn er umzieht oder tel wechselt. die schreiben ihn regelmäßig an und prüfen sein einkommen


    ein titel ist ein gerichtsurteil, wonach festgesetzt ist, wieviel der unterhaltszahler zu zahlen hat. "meine" beistandschaft hat damals einen sofort vollstreckbaren titel erwirkt, der eben jetzt zum einsatz kommt, weil KV nicht freiwillig zahlen will...


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • Wärest du verpflichtet, dann sowohl der UVG-Stelle als auch der Beistandschaft immer den neuen Wohnort, Tel.nr. usw zu nennen? Da komme ich nämlich selbst oft nicht hinterher, auf dem aktuellen Stand zu bleiben, und müsste es dann so ja immer gleich 2 Stellen mitteilen...


    Naja, ein Blatt/Fragebogen mehr.


    Wenn du einen Titel hast könntest du das Gehalt oder ALG1 pfänden lassen.