Sie hat aber Einkommen aus Erwerbstätigkeit .
Ist also keine klassische VZ Studentin. und selbst wenn, auch die haben den selben Anspruch auf Leistungen analog Grundsicherung, welches Amt die zahlt, spielt ja erst mal keine Rolle. zudem ist sie AE, für sie gelten also andere Regeln als für 0815 Studenten Anfang 20
LG
Das ist leider falsch!
Junge Mütter in Ausbildung bekommen vom Jobcenter keine Leistungen! (das ärgert mich seit Jahren, weil ich denke, dass gerade
Alleinerziehende während der Ausbildung unterstützt werden sollten!)
Es kann lediglich der Mehrbedarf beantragt werden und Leistungen fürs Kind....