Habe ich Anspruch auf Trennungsunterhalt??

  • Sie hat aber Einkommen aus Erwerbstätigkeit ;) .
    Ist also keine klassische VZ Studentin. und selbst wenn, auch die haben den selben Anspruch auf Leistungen analog Grundsicherung, welches Amt die zahlt, spielt ja erst mal keine Rolle. zudem ist sie AE, für sie gelten also andere Regeln als für 0815 Studenten Anfang 20


    LG


    Das ist leider falsch!
    Junge Mütter in Ausbildung bekommen vom Jobcenter keine Leistungen! (das ärgert mich seit Jahren, weil ich denke, dass gerade
    Alleinerziehende während der Ausbildung unterstützt werden sollten!)


    Es kann lediglich der Mehrbedarf beantragt werden und Leistungen fürs Kind....

  • verstehe ich jetzt nicht, ich habe auch Einkommen aus Erwerbstätigkeit und bekommen trotzdem Trennungsunterhalt?


    Da zitiere ich mich einmal selbst:


    Trennungsunterhalt steht euch beiden zu. Und zwar jeweils 3/7 vom Einkommen des anderen, 4/7 behält man selbst.


    In der Praxis wird das gegengerechnet. Der Leistungsfähigere zahlt dann den Betrag abzüglich der 3/7, die er vom anderen zu bekommen hätte. Sonnenschein, du solltest da irgendwo einen Zettel haben, wo das genau drauf ausgerechnet ist in deinem Fall.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ja die 133 Euro sind laut Verwendungszweck Kindesunterhalt für Januar. Aber ich frag mich was er mit dem Unterhaltsvorschuß zu tun hat.


    Doch, das kommt hin. Die schreiben ihn an und bitten ihn um Stellungnahme und Offenlegung des Einkommens. Das braucht er nicht, wenn er dir den Unterhaltsvorschuss bezahlt. Er bezahlt dann die 133€ monatlich an dich und dann ist die UVK da raus.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • juwi

    Zitat

    Junge Mütter in Ausbildung bekommen vom Jobcenter keine Leistungen! (das ärgert mich seit Jahren, weil ich denke, dass gerade
    Alleinerziehende während der Ausbildung unterstützt werden sollten!)


    Das hat aber mit dem Fall der TE aber rein gar nichts zu tun :hae:


    Es ist normal, daß, wenn :hae: man ein (Ausbildungs-) oder Arbeits-Entgelt erwirtschaftet, es auch für den eigenen Lebensunterhalt verwendet werden soll.


    Weiterhin ist sie verheiratet, also hat zuerst der Noch Ehemann eine Verpflichtung, für ihr gemeinsames Kind und sie aufzukommen.


    Die Frage war, steht ihr Trennungsunterhalt zu, die Antwort ist ganz klar: JA
    Steht dem Kind KUH zu: JA (und einiges mehr als die 133 Euros, geschätzt ca. mindestens das doppelte bei dem Einkommen des KV's)


    Sollten der TUH, plus eigenes Erwerbseinkommen plus Kindesunterhalt plus Kindergeld nicht ausreichen (bzw. den Bedarf der 2er Lebensgemeinschaft decken), kann sie ergänzend Leistungen aus SGB2 (für das Kind und/oder Mehrbedarf) und /oder Wohngeld erhalten.


    Im Moment reicht es wohl nicht, weil sich da eine Deckungslücke - von geschätzt, mindestens 300-400 EUR - auf tut, also sollte sie einerseits die KUH und TEH Ansprüche klären lassen,l andererseits aber übergangsweise beim JC (vorzugsweise)? bis zur Klärung der Unterhaltsregelung Hilfen beanspruchen, das kann sie für sich selbst (bis auf Mehrbedarf, aber das wären ja auch einige Euros :devil:) nicht, richtig, aber für das Kind und die 2er Lebensgemeinschaft sehr wohl.


    Vielleicht wäre auch mal eine Anfrage beim Studentenwerk hilfreich :hae:


    LG

    Einmal editiert, zuletzt von Yogi ()

  • erstmal danke für eure Beiträge,


    inzwischen habe ich eine
    überraschende Neuigkeit bzgl. meines Falles. Der Ex hat sich am Wochenende gemedelt und fragt nach Versöhnung :laber. Das hat natürlich nur eines zu bedeuten, er will sich nämlich die ganzen Kosten sparen. Er hat endlich begriffen, dass ihm nichts anderes übrig bleib als uns Unterhalt zu zahlen und deswegen versuchte er mich
    zu übereden wieder zusammen zu kommen, damit ich meine Klage zurück ziehe und gut ist. Es ist einfach nur lächerlich.


    Jetzt zurück
    zum Thema Unterhalt: Sicher würde mir mein Einkommen + Kindegelt + TU +
    KU ausreichen, ohne dass ich mich zum Amt wenden muss. Aber ich muss erstmal
    den Unterhalt für mein Kind und für mich bekommen.

    Studenten können Bafög bekommen, falls Eltern nicht leistungsfähig sind
    oder auch elternunabhängiges Bafög, falls die Voraussetzungen stimmen.

    Um den Bafög o.ä. vom Studenwerk zu bekommen gibt´s mehrere Voraussetzungen, die ich in meiner jetzigen Lage teilweise nicht erfüllen kann. Also das ist schon mal für mich ausgeschlossen.

    Im Moment reicht es wohl nicht, weil sich da eine Deckungslücke - von geschätzt, mindestens 300-400 EUR - auf tut, also sollte sie einerseits die KUH und TEH Ansprüche klären lassen,l andererseits aber übergangsweise beim JC (vorzugsweise)? bis zur Klärung der Unterhaltsregelung Hilfen beanspruchen, das kann sie für sich selbst (bis auf Mehrbedarf, aber das wären ja auch einige Euros :devil:) nicht, richtig, aber für das Kind und die 2er Lebensgemeinschaft sehr wohl.

    Die Deckungslücke besteht momentan nur, weil wir keinen Unterhalt vom Ex bekommen. Und ich weiß es nicht, ob ich so einen Antrag beim JC stellen darf/kann, da die Unterhaltsregelung noch nicht geklärt ist.



    L.G.

  • Die Deckungslücke besteht momentan nur, weil wir keinen Unterhalt vom Ex bekommen. Und ich weiß es nicht, ob ich so einen Antrag beim JC stellen darf/kann, da die Unterhaltsregelung noch nicht geklärt ist.


    Die ungeklärte Sache macht dich aber bedürftig, so das (wenn es dir zusteht) sie erstmal leisten müssen, und wenn als Vorauszahlung auf den ausstehenden Unterhalt. Sie werden das Geld dann ebenfalls beim KV einfordern. Sieht dann in der Praxis so aus, daß sie leisten und KV dann die Unterhaltsschulden später dann an das JC zahlen muss, anstatt an dich.


    Den Antrag darfst du auf jeden Fall stellen, daß ist dein Recht. Mehr wie ablehnen können sie dann nicht.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Die ungeklärte Sache macht dich aber bedürftig, so das (wenn es dir zusteht) sie erstmal leisten müssen, und wenn als Vorauszahlung auf den ausstehenden Unterhalt. Sie werden das Geld dann ebenfalls beim KV einfordern. Sieht dann in der Praxis so aus, daß sie leisten und KV dann die Unterhaltsschulden später dann an das JC zahlen muss, anstatt an dich.


    Den Antrag darfst du auf jeden Fall stellen, daß ist dein Recht. Mehr wie ablehnen können sie dann nicht.


    Genau so ist es. Selbst wenn sie selbst nicht bedürftig sein sollte (btw. die maximal 700 Euro Gehalt werden ja wahrscheinlich auch nicht voll angerechnet) hat sie für die Mehrbedarfe / Bedarfsgemeinschaft dann Anspruch. Das JC tritt dann in Vorkasse, treibt den zustehenden Unterhalt beim Noch Mann /KV ein und sobald alles vor Gericht geklärt ist, ist das JC dann raus, das versuche ich die ganze Zeit zu sagen und so wär der Weg den ich der TE vorschlagen würde. Und wie Hucky schon richtig sagt, mehr wie ablehnen können sie nicht.


    LG