Ist eine Steuerrückzahlung als Einnahme anzugeben?

  • Hallo ihr lieben Menschen!


    Nur eine kurze, knackige Frage: muss ich eine Steuerrückzahlung als Einnahme beim Jobcenter angeben, wenn ich noch im ALGII-Bezug bin? Bzw gibts da eine Höhe, ab der es angegeben werden muss?


    Herzlichen Dank, habt noch einen schönen Tag :blume

  • eine steuerrückzahlung ist in voller höhe anzugeben und wird als solche auch in voller höhe im monat des zuflusses als einkommen deinem bedarf abgezogen, sprich du bekommst weniger alg2 in diesem monat.

  • bedeutet:


    als beispiel du bekommst sagen wir mal fiktive 860 euro alg 2 im monat...dann bekommst du deine steuerrückerstattung von fiktiven 1200 euro. diese übersteigt bei weitem deinen alg2 bedarf. nun darf diese stuerrückerstattung nicht auf einen monat deines bezuges aufgerechnet werden sondern muss auf 6 monate verteilt werden...sprich 6 monate lang je 200 euro abzug bei deinem alg2 bedarf

  • ergänzende frage:
    es ist vollkommen ok für mich und rechtens, dass es angerechnet wird, gar keine frage. bestünde aber nicht dennoch die möglichkeit, für einen monat aus dem bezug zu gehen und das ganze auf der vermögensseite anrechnen zu lassen, damit ich zumindest noch ein bißchen was davon hab? meine sachbearbeiterin war sich nicht sicher, weil sie sagte, das sie diesen fall noch nie gehabt hätte .....

  • „Der Verteilzeitraum wird weder durch das Ende eines Bewilligungsabschnitts noch durch
    eine kurzzeitige Unterbrechung des Leistungsbezuges begrenzt. Der Verteilzeitraum
    wird nur dann beendet, wenn für mindestens einen Monat die Hilfebedürftigkeit –


    ohne Berücksichtigung der einmaligen Einnahme – entfällt (BSG vom 30.09.2008 - B
    4 AS 29/07 R). Der bis dahin noch nicht berücksichtigte Teil der einmaligen Einnahme ist
    bei einer erneuten Beantragung von SGB II-Leistungen dem Vermögen zuzuordnen.“ (


    Sprich das wird keinen Sinn machen mit dem 1 Monat ,weil Du nur durch die Steuerrückzahlung aus dem Bezug raus wärst.
    Ganz ehrlich wundert mich nicht das die SB das nicht kennt, wenn das gehen würde hätte sie den Fall sicher schon öfters gehabt.


    Liebe Grüße


    Ute