Schwimmkurs als "aussergewöhnliche Belastung"?

  • Hallo,
    wie in der Überschrift schon geschrieben,habe ich die Kurze (wird im Mai 6) zu einem Schwimmkurs angemeldet.Letztes Jahr hatten die Vorschulkinder noch die Möglichkeit im Kiga schwimmen zu lernen,fällt dieses Jahr leider flach.Ich bin auch nicht wirklich eine Badenixe :D ,also dachte ich,sollen Profis das übernehmen... Die Chose kostet 115 Euro für 10 Stunden. Dem KV ist es wichtig,dass die Kurze Sachen,wie z.B schwimmen lernt,"damit sie später mithalten kann".Mir geht es eher um ihre Sicherheitund um ihr ein wenig die Angst vorm Wasser zu nehmen. Als ich ihm vom Kurs erzählte,fragte er "ob er mir mit Geld aushelfen solle"(also:leihen)? Ich meinte,er könne gerne was dazubeitragen(z.B Hälfte bezahlen),aber das müsse er selber wissen.Er bezahlt den Unterhalt gewissenhaft,aber ist er eigentlich irgendwie (rechtlich) dazu angehalten,bei einem größeren Betrag was beizusteuern?
    Wie sieht das z.B auch mit Schulbüchern und -ausflügen aus?MUSS oder KANN er was zuzahlen bzw. nicht?

  • Sport & Musikunterricht - dazu würde der Schwimmkurs gehören - in der Regel nicht.


    Vielleicht findet sich ein anderer Sponsor - die Tante, Oma ?


    Ich finde schwimmen auch sehr wichtig, ggfls. ist es aber nicht nur mit einem Kurs getan.


    Schulbücher und CO. gehören auch zu den Dingen des tgl. Lebens und sind damit im Unterahlt drin,
    gglfs. könnten aber größere Klassenreise als Sonderbedarf anfallen.

  • mein sohn macht gerade auch einen schwimmkurs, wir teilen uns fair aufgeteilt 50/50 die kosten. unser kurs kostet allerdings nur 90 euro insgesamt.