Neue Paragraf. bei Unterhaltsberechnung

  • Hallo, ich suche Hilfe wo man das neue Gesetz zwecks Unterhalt findet?
    Ich weiß nur so viel, dass das Kindergeld nun nicht mehr beim EK reingerechnet wird, sondern
    neben dem Unterhalt der nun neu berechnet wird abgeführt werden muss...
    Kann hier Jemand helfen, ich würde gerne wissen, wie die Richtlinien sind.....danke!

    Mit lieben Grüßen Gaby :troest

    Einmal editiert, zuletzt von Gaby73 ()

  • Es gibt kein neues Gesetz zur Berechnung von Kindesunterhalt ... es gibt ja nicht mal eine neue Düsseldorfer Tabelle für 2014 (kommt aber, sobald der Kinderfreibetrag im Steuerrecht erhöht wird). Das Kindergeld wurde auch noch nie als Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils berücksichtigt ... als Einkommen wird es nur angerechnet bei jungen Volljährigen.


    Lange Rede, kurzer Sinn: Es hat sich nichts geändert.

    Einmal editiert, zuletzt von Profiler2610 ()

  • Über welchen Unterhalt redest Du? Kindesunterhalt, Betreuungsunterhalt, Trennungsunterhalt?
    Ein "neues Gesetz" muss mir da entgangen sein. Es gibt aber in bestimmten Bereichen neue Ausführungsbestimmungen nach Gerichtsurteilen. Da geht es darum, von welchem Einkommen Unterhalt berechnet wird.
    Zum Kindesunterhalt findest du die aktuelle Tabelle in unserem Leitfaden (oben in der Forenleiste), Düsseldorfer Tabelle.



    Edith sagt: Profiler war (mal wieder) schneller ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    3 Mal editiert, zuletzt von Volleybap ()