Ausbildung bezahlt, aber kein Kindesunterhalt

  • Hallo Alleinerziehende,
    könnt ihr unsere Gesetze verstehen? Ich habe meiner Exfrau eine Ausbildung über 4 Jahre zahlen müssen (40.000€). Zusätzlich habe ich die beiden Kinder. Seit ihrem Abschluss ist sie arbeitslos, bzw. lebt von Bareinnahmen, die offiziell nicht deklariert werden. Die Kinder leben seit 8 Jahren bei mir. Bisher wurde nicht ein Cent Kindesunterhalt bezahlt. Mit der Begründung, ich habe die Mittel, um für die Kinder sorgen zu können. Heute sagt mir meine Anwältin erneut, dass das Gesetz eben dieses so vorsieht.

  • Ja, es ist schon eine Frechheit, dass deine Ex zu den 2 Arbeitslosen in Deutschland gehört.


    Oder gibt es tatsächlich noch mehr Arbeitslose in diesem Land?

  • Was ist denn das für ein Bescheuerter Kommentar.?


    Die Km ist genauso verpflichtet sich arbeit zu suchen und Unterhalt zu zahlen wie alle anderen Elternteile die Unterhalt zahlen müssen.


    :kopf

  • Die Mutter ist arbeitslos und vermutlich auch auf der Suche. Aber gerade als Ausländerin ist die Suche nach einem Arbeitsplatz in der heutigen Zeit nicht leicht.

  • könnt ihr unsere Gesetze verstehen?


    Welche Gesetze meinst du denn da? Denn:

    Ich habe meiner Exfrau eine Ausbildung über 4 Jahre zahlen müssen (40.000€).


    solch ein Gesetz kenne ich nicht. Da müssen besondere Umstände und Absprachen vorliegen.


    Zusätzlich habe ich die beiden Kinder.


    Gibt es kein Gesetz zu. Ihr als Eltern entscheidet über den Aufenthalt der Kinder.


    lebt von Bareinnahmen, die offiziell nicht deklariert werden.


    Kenne ich auch kein Gesetz, das dies erlaubt.


    Bisher wurde nicht ein Cent Kindesunterhalt bezahlt. Mit der Begründung, ich habe die Mittel, um für die Kinder sorgen zu können.


    Kenne ich auch kein Gesetz zu. Ich kenne nur die Regelung, dass bei erheblichen Einkommensunterschieden und einem sehr hohen Einkommen der einen Seite die finanzielle Verantwortung für die Kinder nur bei einem Elternteil liegt.



    Ich kann deinen Frust verstehen, wenn der andere Elternteil so gar keine finanzielle Verantwortung übernehmen kann/will. Doch das "funktioniert" für diesen Elternteil nur bei ganz besonderen Bedingungen. gegen die muss man entweder etwas unternehmen und Gegenbeweis antreten - oder akzeptieren. In D sind die Unterhaltsgesetze sehr hart. Sich da dran vorbeizustehlen geht nicht mit ein paar Tricks.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Hallo Alleinerziehende,
    könnt ihr unsere Gesetze verstehen?


    Hallo - ja klar, die meisten schon. Wenn du allerdings den Sinn meinst, naja, da hakts hier und da schon, aber in der Regel :pfeif ...


    Ich habe meiner Exfrau eine Ausbildung über 4 Jahre zahlen müssen (40.000€)


    Wer hat Dich gezwungen?


    Was war das für eine Ausbildung?


    Seit ihrem Abschluss ist sie arbeitslos, bzw. lebt von Bareinnahmen, die offiziell nicht deklariert werden.


    OK, kannst das nachweisen? Arbeitslosigkeit nach der Ausbildung ist nicht sonderlich auskömmlich, es kommt auch drauf an, welche Ausbildung sie hat und ob das gefragt ist?


    Bisher wurde nicht ein Cent Kindesunterhalt bezahlt.


    Der Spruch ist böse - von was soll sie das bezahlen. Es bleibt ein Selbstbehalt, selbst wenn Sie arbeiten ginge. Da muss sie schon gut verdienen, bevor da was an Geld zu Dir bzgl. der Kids kommt. Was ist mit UVG? 6 Jahre pro Kind unterhalb dem 12.Lebensjahr, wenn Partner nicht kann oder zahlt.


    Heute sagt mir meine Anwältin erneut, dass das Gesetz eben dieses so vorsieht.


    Sei froh, dass die Anwältin fair ist und nicht zu Aktivitäten rät, die ihr ordentlich Geld bringen, aber Dir nur Geld kosten.


    Mir erschliesst sich nicht der Zusammenhang, dass Du Ausbildung bezahlt hast und nun keinen Kindesunterhalt bekommst. Frag mal beim Amt. Wie alt sind Deine Kinder?


    Versuch mal die Dinge mit der Partnerin von denen um die Kinder zu trennen.


    :wink

  • Hei

    Was hat das hier mit ausländern zu tun? Deine antwort empfinde ich gerade nur als unverschämt. Der TS macht einem post in dem er mitteilt das er sich von geltenden gesetzen ungerecht behandelt fühlt. Ob, wieso und weshalb oder ob zu recht kann heir nicht beurteilt werden.
    Da wir ja aber ein diskusionsforum sind werden sich sicherlich leute finden die dieses problem aufarbeiten und dem TS ratschläge, tips und anregungen geben können. Ob er nu im recht oder sich zu unrecht beschwert spielt dabei erst mal gar keine rolle.


    Einem mitglied des forums gerade einem noch so unerfahrenen aber so dümmlich in die parade zu fahren ist absolut neben der spur und ich denke auch weit ausserhalb der forenrichtlinien.


    leicht ärgerlich
    Johann

    Einmal editiert, zuletzt von Mareritt ()

  • Danke Johann sehe ich auch so wie du... zumal da nichts von steht das sie Ausländerin ist.


    Und entschuldige mal wenn ich arbeiten will finde ich welche... ich gehe noch nebenher Putzen, also wenn ich sowas höre dreht sich mir alles um.


    :radab

  • @Mederano, du kannst sicher gerne die Finanzierung übernehmen.



    Ansonsten verstehe ich das übrigens auch nicht. Dass man verdonnert werden kann, dem Expartner oder der -partnerin eine Ausbildung zu finanzieren, höre ich zum erstenmal.

  • Scheinbar werde ich hier ein "wenig" missverstanden.


    Es ist immer schwierig, als Ausländerin (s. Vorstellungs-Thread des TS) in Deutschland eine Arbeit zu finden. Es hört sich für mich nach einer privat finanzierten Ausbildung aus, eventl. mit einem Sprachkurs. Warum er die Ausbildung finanziert hat, hat er leider nicht erklärt.


    Es ist nun mal für eine Ausländerin schwierig, eine Arbeit zu finden, bei der sie Unterhalt für zwei Kinder zahlen kann.


    Auch mit einem Putzjob kann ich kein Unterhalt für 2 Kinder über 12 Jahre zahlen.



    Da der Ts anwaltlich vertreten wird, denke ich mal, dass seine Anwältin das schon zu Recht geprüft hat.



    Und ja, ich finde es auch ungerecht, dass es immer wieder Elternteile gibt, die keinen Unterhalt zahlen können. Aber wie kann das geändert werden?

  • Mod.-Hinweis: Dies ist das zweite Posting des Threadstarters. Da hat sich auch Volleybap die Mühe gemacht und sein Vorstellungsposting gelesen, um da vielleicht ein bisschen mehr "Fleisch" zu bekommen, um substantiell antworten zu können. Und da hat er wie Mederano gefunden, dass die Mutter, wie dort beschrieben wird junge Südamerikanerin ist und der Threadstarter älteren Semesters sei.


    Die Anfragen von Mederano verstehen sich tatsächlich erst deutlicher aus diesem Zusammenhang.
    Die direkten Anwürfe - Berta, Mareritt - an User und deren Aussagen als bescheuert oder dümmlich zu bezeichen, gehen jedoch gar nicht. Ich bitte beide User sehr eindringlich, hier im Forum einen anderen Ton zu pflegen. Volleybap

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hei


    Ok, das dümmlich war wohl wirklich unangebracht. Dafür meine bitte um Entschuldigung


    Zum rest meiner aussage steh ich aber


    Johann

  • Lieber Volleybap


    das B.... bezog sich auf den Kommentar das es nur 2 Arbeitslose in deutschland gibt, sorry aber Sarkasmus hilft dem TS auch nicht.


    Fakt ist jeder Unterhaltspflichtige ET ist gesteigerte Erwerbsobliegenheit und wenn sie wie Ts sagt Geld unter der Hand verdient, dann betrügt sie nicht nur die Kinder was Unterhalt betrifft sondern auch das Sozialsystem weil sie Staatliche Leistungen bezieht... Ich weiß dies gilt natürlich zu beweisen.

    No Risk No Fun..... :brille

    Einmal editiert, zuletzt von Berta ()

  • Was ist denn das für ein Bescheuerter Kommentar.?


    Die Km ist genauso verpflichtet sich arbeit zu suchen und Unterhalt zu zahlen wie alle anderen Elternteile die Unterhalt zahlen müssen.


    :kopf

    Was heißt verpflichtet? Keiner zwingt sie soviel zu verdienen, dass sie zumindest den Mindestkinderunterhalt zahlt. Wie gesagt, der Alleinerziehende Papa hat genug um die Kinder durch zu bringen.

  • Was heißt verpflichtet? Keiner zwingt sie soviel zu verdienen, dass sie zumindest den Mindestkinderunterhalt zahlt. Wie gesagt, der Alleinerziehende Papa hat genug um die Kinder durch zu bringen.


    Ich habe dir dazu einen Link geschickt.... und sage es gerne nochmal gesteigerte Erwerbsobliegenheit nennt sich sowas.... Edith sagt: sorry hatte mich verschrieben so ist es korrekt


    kannst du beweisen das sie unter der Hand Geld verdient?

    No Risk No Fun..... :brille

    Einmal editiert, zuletzt von Berta ()

  • Die Mutter ist arbeitslos und vermutlich auch auf der Suche. Aber gerade als Ausländerin ist die Suche nach einem Arbeitsplatz in der heutigen Zeit nicht leicht.

    Arbeitslos bereits schon 6 Jahre nach der bezahlten Ausbildung von mir. Sie ist Deutsche.

  • Was heißt verpflichtet? Keiner zwingt sie soviel zu verdienen, dass sie zumindest den Mindestkinderunterhalt zahlt.


    Doch. Dazu ist jeder Unterhaltspflichtige per Gesetz verpflichtet. Das heißt in der Praxis: Er muss dem gericht glaubhaft nachweisen, dass (derzeit) keine Möglichkeit für ihn besteht, eine entsprechend bezahlte Arbeit aufzunehmen. Hinderungsgründe können Krankheit sein (ärztlich attestiert) oder fehlende Arbeit (Nachweis durch Arbeitslosenmeldung, durch Empfang von Arbeitslosengeld etc, durch regelmäßige Bewerbungen).
    Kann das deine Ex nachweisen, zieht die Unterhaltspflicht nicht und ist nicht durchsetzbar. Zumal eine Verurteilung auch kein Geld herbeischafft ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • So ist es!



    Ich kann deinen Frust verstehen, wenn der andere Elternteil so gar keine finanzielle Verantwortung übernehmen kann/will. Doch das "funktioniert" für diesen Elternteil nur bei ganz besonderen Bedingungen. gegen die muss man entweder etwas unternehmen und Gegenbeweis antreten - oder akzeptieren. In D sind die Unterhaltsgesetze sehr hart. Sich da dran vorbeizustehlen geht nicht mit ein paar Tricks.

    Welche besonderen Bedingungen? Gegen was muss man etwas unternehmen? Gegenbeweise sind nicht möglich. Hart? Vorbeizustehlen? - es geht, so wie es beschrieben wurde!

  • Für ein Gerichtsdokument kann ich das nicht nachweisen, wie auch?


    Der Spruch ist böse - von was soll sie das bezahlen. Es bleibt ein Selbstbehalt, selbst wenn Sie arbeiten ginge. Da muss sie schon gut verdienen, bevor da was an Geld zu Dir bzgl. der Kids kommt. Was ist mit UVG? 6 Jahre pro Kind unterhalb dem 12.Lebensjahr, wenn Partner nicht kann oder zahlt.

    Zusammenhang? Der Kindesvater hat die Ausbildung gezahlt und betreut die Kinder! Amt? Kannst du vergessen. Die Kinder sind jetzt 12 + 14.

    Versuch mal die Dinge mit der Partnerin von denen um die Kinder zu trennen.


    :wink

    ????????????????????????

  • Ich finde es eine Frechheit 40.000 Euro zahlen zu müssen und dann aber kein Kinderunterhalt zu bekommen... Da soll noch einer einmal bitte die Gesetze verstehen.


    Grüße


    ArminR