Hat ein Lehrling mit Kind Anspruch auf Wohngeld und ALG II?

  • ratte - egal wie oft du es sagst, es ist falsch. es geht nicht um die bezeichnung, es geht um leistungen nach dem sgb2 und die können bezogen werden: heizkostenzuschuss, sozialgeld für das kind, mietzuschuss für mutter und kind, mehrbedarf alleinerziehend etc.

  • ratte - egal wie oft du es sagst, es ist falsch. es geht nicht um die bezeichnung, es geht um leistungen nach dem sgb2 und die können bezogen werden: heizkostenzuschuss, sozialgeld für das kind, mietzuschuss für mutter und kind, mehrbedarf alleinerziehend etc.

    nana -egal wie oft Du es wiederholst es scheint Dir einfach nicht möglich meine Beiträge zu verstehen.


    Aber wichtig ist, das die TS hoffentlich was für Ihre Freundin aus den Infos hier rausziehen konnte.


    Liebe Grüße


    Ute