Elternvereinbarung bei Trennung?

  • Habt Ihr eine Elternvereinbarung mit Euren Ex, wo geregelt ist, wann und wie er sein Kind/Kinder sehen darf?


    Ich möcht gern eine machen, nur muß er die unterschreiben?

  • Hallo Peggy,


    wenn Du Deine Elternvereinbarung schriftlich aufsetzt sollte diese auch von beiden Eltern unterschrieben sein. Sinnvoll ist es ggf. - je nach dem wie weit man seinem Ex noch vertrauen entgegenbringen kann - einen Zeugen mit unterschreiben zu lassen.


    Viele Grüße
    Sticker

  • Muss er nicht.


    In der Regel reicht eine Absprache.


    Außerdem ändert sich mit der Zeit das Leben des Kindes und ggfls. auch der Eltern
    bzw. z.B. der Job - da kann es zu anderen Zeiten kommen.


    Manchmal dauert es auch eine weile, bis die neuen Wohungen und das neue
    Leben eingewöhnt sind, bis es zu einer Regelmäßigkeit kommt.


    Ich habe den Umgang auch immer der Sehnsucht von Vater & Kind angepaßt.

  • Hallo Peggy,


    wenn Du Deine Elternvereinbarung schriftlich aufsetzt sollte diese auch von beiden Eltern unterschrieben sein. Sinnvoll ist es ggf. - je nach dem wie weit man seinem Ex noch vertrauen entgegenbringen kann - einen Zeugen mit unterschreiben zu lassen.


    Viele Grüße
    Sticker


    Verträge sind dann gut, wenn man sich verträgt.


    Einigt euch auf etwas was für beide ( + Kinder ) gut ist - dann klappt das auch :strahlen

  • Verträge sind dann gut, wenn man sich verträgt.


    Einigt euch auf etwas was für beide ( + Kinder ) gut ist - dann klappt das auch :strahlen




    Leider geht dieses "sich einigen" nicht immer.... Und wenn es gehen würde, würde man doch nicht über einen Vertrag nachdenken..... :hae:

  • Gerade in der Trennungsphase sind Einigungen manchmal schwer - die Parteien noch verletzt -
    manchmal braucht es eine Weile bis sich beide Seiten wieder auf das Wesentliche DAS KIND
    konzentrieren und eine Lösung finden.


    Ich würde da nichts über's Knie brechen...

  • Wenn man sich nicht einig wird, kommt auch kein Vertrag zustande. Versuche es erst alleine mit der KM, die Umgangsvereinbarung zu treffen. Klappt das nicht, und ihr werdet euch über den Umgang nicht einig, dann kann dies über ein Vermittelndes Gespräch beim JA gemacht werden. Klappt das auch nicht, dann wird der Umgang über das Gericht geregelt.


    Genau so funktioniert das auch, wenn einer sich nicht dran hält- Dann gibt es erst ein vermittelndes Gespräch beim Jugendamt, dann entscheidet ein Gericht.


    Wenn die Entscheidungen des Gerichtes nicht befolgt werden, dann kann man mit Rechtsmittel nutzen (Ordnungsgelder), die dann entsprechend den Druck auf den ausüben, der sich nicht an die Vereinbarung hält.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Wenn man sich nicht einig wird, kommt auch kein Vertrag zustande. Versuche es erst alleine mit der KM, die Umgangsvereinbarung zu treffen. Klappt das nicht, und ihr werdet euch über den Umgang nicht einig, dann kann dies über ein Vermittelndes Gespräch beim JA gemacht werden. Klappt das auch nicht, dann wird der Umgang über das Gericht geregelt.


    Genau so funktioniert das auch, wenn einer sich nicht dran hält- Dann gibt es erst ein vermittelndes Gespräch beim Jugendamt, dann entscheidet ein Gericht.


    Wenn die Entscheidungen des Gerichtes nicht befolgt werden, dann kann man mit Rechtsmittel nutzen (Ordnungsgelder), die dann entsprechend den Druck auf den ausüben, der sich nicht an die Vereinbarung hält.


    Drum jetzt auch viel Energie in eine einvernehmliche Lösung stecken ......


    :tuschel Wir hatten damals viel Zeit und Papier mit dem JA, Caritas, Diakonie usw. verschwendet - es war alles nichts wert. Und Anwälte und Gerichte machen das nicht besser.

  • Hallo,
    ich kann nur sagen, ich habe diese beim Jugendamt erstellen lassen. Meine Tochter wollte aber auch zu mir. Ich sollte Sie erst alle 14 Tage Freitag 17 Uhr bis Sonntag 17 Uhr bekommen. Auf Wunsch meiner Tochter ging es auch ab Donnerszag 17 Uhr bis Sonntag 20 Uhr. Auch war diese Vereinbarung hilfreich beim Prozess, da diese Mitarbeiter den Fall schon kannten.

  • Auch ist die Gesetztgebung dahin gehend geändert worden, wenn beide das gemeinsame Sorgerecht haben beinhaltet es auch das gemeinsame Aufenthalts Bestimmungsrecht.
    War in meinen Fall sehr hilfreich.

  • Mein Ex und ich haben gemeinsames Sorgerecht.


    Er wollte auch, daß ein Kind zu ihm ziehen soll. Aber das möcht ich nicht. Er kann seine Kids zu jederzeit sehen, wohnen nur 2 Häusereingänge auseinander.


    Mometan ist er davon abgekommen, dennoch beschäftigt es mich.


    Ich möchte ja ein friedliches Miteinander wegen den Kids , aber leider nicht immer so einfach.

  • Naja, dann wird er so eine Vereinbarung eh nicht unterschreiben.
    Ihr müßt euch einigen - aber bei der Entfernung kann man das doch kann
    entspannt & immer wieder spontan tun.


    In vielen Punkten sind wir uns einig. Ich hoffe, das bleibt auch so.