Kindergeld bei 18jährigem Ausbildungssuchenden

  • Mich würde Folgendes interessieren:
    Der Junge wurde im Dezember 18. Bis dahin lebte er 1 Jahr in einer betreuten WG. In dieser Zeit floss folglich das Kindergeld an das Jugendamt.
    Er hat im Sommer 2012 eine schulische Ausbildung begonnen, aber abgebrochen, weil es ihm überhaupt nicht lag. War dann in einer sogenannten Auffangklasse, wo er aber nicht wirklich hin ging, da er sich "unterfordert" fühlte. Er hat eigentlich auch einen Realschulabschluss, mal davon abgesehen.
    Hat dann mehr oder weniger vor sich hin gegammelt. Die Betreuer konnten ihn auch nicht motivieren irgendwas zu machen. Was zur Folge hatte, dass er mit seinem 18. Geburtstag aus der WG ausziehen musste.
    Eigentlich sollte er nicht wieder nach Hause, aber er wurde doch aufgenommen, weil er woanders nicht bleiben konnte. Dumm vielleicht.... Ach ja, er hatte sich für eine andere schulische Ausbildung beworben, aber konnte da zum Sommer 2013 nicht genommen werden (Bewerbung kam angeblich zu spät an, obwohl selbst die Betreuer sagten, dass er das pünktlich abgegeben hätte, egal).
    Nun ist es aber nunmal so, dass er erstmal wieder zuhause ist. Den Plan, diese schulische Ausbildung zu machen, verfolgt er weiterhin, muss aber halt warten bis August. Bewerben für den Schulplatz kann er sich erst im Februar. Da man ihn aber nur unter der Voraussetzung wohnen lässt, dass er bis zur Ausbildung zumindest etwas Geld verdient, weil man es so dicke auch nicht hat, um ihn mit durchzufüttern, sucht er nun einen Job. Zudem hat er sich beim Arbeitsamt auch noch als ausbildungssuchend gemeldet.
    Nun sagt man bei der Agentur für Arbeit, man könne ihm die Bescheinigung für das Kindergeld nicht ausstellen, das bekomme er sowieso nicht. Eigentlich soll nämlich ein neuer Antrag gestellt werden, da das Geld einfach fehlt, um noch eine Person mit durchzubringen. Ist da nun etwas dran, dass er keinen Anspruch auf Kindergeld hat, obwohl er ausbildungssuchend gemeldet ist? Sollte man das einfach auf der entsprechenden Anlage (Mitteilung der zuständigen Agentur für Arbeit) vermerken, dass die das nicht bescheinigen wollen? Oder bekommt er eh nichts, kann man den ganzen Aufwand überhaupt sparen?
    Das einzige, was er macht, ist eine ehrenamtliche Tätigkeit in einem Jugendtreff, wo er nachmittags halt hilft. Aber das wird auch nicht zählen.
    Muss man ihn nun auf die Straße setzen, weil man es sich nicht leisten kann, ihn mit zu unterhalten und Kindergeld gibt es nicht?
    Unterhalt vom Vater bekommt er auch nicht. Hätte er darauf wieder Anspruch? Unterhalt wurde eingestellt, nachdem der Vater arbeitslos wurde, überschnitt sich praktisch mi dem Auszug des Jungen von der Mutter. Jetzt arbeitet der Vater wieder, kann der Junge Unterhalt einfordern?

  • Unterhalt müßte eigentlich beide Elternteile zahlen


    nein, müssen sie nicht-


    nur dann, wenn er in einer Ausbildung (auch schulisch) einem, Praktikum oder ähnlichem ist-
    für jemanden der "nix" tut, muss auch nicht gezahlt werden-


    so ähnlich ist das beim KG-
    er hat seinen Ausbildung (sogenannt "böswillig") abgebrochen- und damit auch keinen Anspruch auf KG mehr-


    der Anspruch kann wieder aufleben, wenn er der Kindergeldstelle nachweist, dass er sich bemüht-
    dafür braucht er die Bescheinigung der Arge, und natürlich auch Nachweise, wo er sich beworben hat-
    Wenn er dort, oder beim Arbeitsamt verlauten lässt er dies "....Den Plan, diese schulische Ausbildung zu machen, verfolgt er weiterhin, muss aber halt warten bis August..." dort so formuliert hat,
    dann zeigt das, dass er jetzt (also aktueller Monat) keine Ausbildung sucht- und von daher nicht ausbildungssuchend ist.....ergo kein Anspruch auf KG-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Er sollte versuchen, seine Angaben "zu heilen", also nochmals aufs Amt und versuchen, die derzeitige Suchsituation eindeutiger zu erklären (siehe Luchsie ...) und dies zB mit Bewerbungsschreiben zu belegen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.