500km von Papa wegziehen

  • nana123454
    Wieso kann ein Kind keine eigene Meinung haben? Also wenn er mir ,Deiner Meinung nach,das erzählt was ich hören will, scheinst Du mein Kind besser zu kennen als ich. Aus dem Kita hat er mit keinem mehr Kontakt, weil wir vor der Schule ( ich alleine mit meinem Sohn) in eine andere Ecke der Stadt gezogen sind. Am Anfang hatte ich immer versucht den Kontakt zu halten, treffen und so, aber komischer Weise hatte mein Sohn keine Lust mehr darauf. Im Prinzip habe ich ihm ja schon da seine Freunde genommen, hm...komischer Weise weint er keinem nach. Auf dem Spielplatz gehen wir meist allein und da spielen wir zusammen oder wenn es dazu kommt spielt er mit anderen Kinder, die nicht immer die selben sind. Sind das Freunde? Glaube kaum, die wohnen zwar hier in der Umgebung, aber das war es dann.
    @Snake_Plissken
    Ich meine nicht nur diese widerlegen zu können, ich kann sie widerlegen. Denn mein Kind kenne ich mit Sicherheit besser als irgendeiner von hier. Da muss ich mir keine Dinge "anhören" das er seine Freunde verliert, aus der Umgebung gerissen wird ect.
    Das ich kein Gegenargument habe was den Vater betrifft, ist mir auch klar, denn da gibt es keine. Das genau beschäftigt mich und ich wollte nur hier eure Erfahrungen und Meinungen hören. Ob sie mir gefällt oder nicht ist was anderes, aber ich denke man kann es so oder so ausdrücken und leider scheinen einige gerne direkt drauflos zu zicken.

  • Antje77
    Ja, darüber habe ich auch schon nachgedacht. Bevor ich wegziehe, würde ich eh mit ihm reden. Denn das Theater was man hat, wenn ich es einfach so machen würde, würde ich meinem Kind nicht antun wollen und wenn ich andersherum denke wäre dies wirklich sehr mies. Das will ich ja gar nicht.

  • Also lange Rede kurzer Sinn:


    Das fängt sich langsam im Kreis an zu drehen. Es ist deine Entscheidung, ob du wegziehst oder nicht. KV muss informiert werden, wenn du wegziehst und muss einverstanden sein, daß das Kind mitzieht.


    Wenn KV damit nicht einverstanden ist bzw. ihr euch nicht über Umgang und Kosten einigen könnt, was aufgrund deiner Schilderungen für sehr wahrscheinlich halte, wird es dann notgedrungen zu einem Gerichtsprozess kommen. Und aufgrund der von dir genannten Fakten halte ich die Chancen des KV für gut, daß er das ABR kriegen wird und das Kind nicht mit umziehen wird.


    Da kann man das Ganze, je nach sichtweise (entweder Glück Mutter ist wichtiger als Umgang, oder Vater-Kind-Beziehung ist wichtiger als etwas mehr Glück der Mutter, da Mutter auch an Kind denken muss), schön oder schlecht argumentieren wie man möchte. Der wichtige Teil in der möglichen Verhandlung wird die starke Bindung des Vater-Kind-Verhältnisses und der stark schwindende Umgang werden.


    Mein Rat ist, daß du, bei deiner persönlichen Story und unter Abwägung der Interessen aller Beteiligten, ein paar Jahre noch mit dem Umzug warten solltest.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • …das ist mein Rat-
    Ich kann mir (ohne jetzt hier was lostreten zu wollen-oder dich in Sicherheit zu wiegen)
    nicht vorstellen das er dir verbieten KANN mit eurem Kind das bei DIR lebt wegzuziehen.
    Und 500 km sind 4-5 Autostunden also NICHT Flugstunden und auch nicht Ländergrenzen.

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !

    Einmal editiert, zuletzt von Antje77 ()

  • Und 500 km sind 4-5 Autostunden also NICHT Flugstunden und auch nicht Ländergrenzen.


    macht pro Umgang schon 16-20. Und die Hälfte davon verbringt das Kind auf Autobahnen und Landstraßen. Aber alles halb so wild

  • Doch kann er.
    Ich hatte mit meiner Anwältin ja schon mal darüber gesprochen, wie der Weg oder meine Chancen wären. Wir haben ja das gemeinsame Sorgerecht und ABR.
    Sie hatte mir mehrere Möglichkeiten aufgezählt.
    Entweder über Nacht weg. Dann direkt das ABR beantragen.Nachteil: er geht auch zum Anwalt und zur Polizei, die mein Kind dann abholen würden, ich müsste ihn auch erstmal mitgeben, bis es vor Gericht geklärt ist....das könnte passieren.
    Oder halt direkt hier beim Gericht das ABR beantragen. Nachteil: KV bekommt das alleinige ABR und Sorgerecht.
    Oder ich gehe ins Frauenhaus (da es zu dem damaligen Zeitpunkt ziemlich heftig war) und von da könnte ich ohne Bedenken dann halt weg ziehen.


    Punkt 1 und 3 würde ich meinem Sohn nicht antun wollen. Punkt 2 habe ich Angst vor das er wieder so austickt und wirklich schlimmeres passiert.


    Ich werde irgendwann mal mit ihm reden, vielleicht nicht direkt allein und dann schau ich mal.


    Ich finde es einerseits schon etwas krass das man irgendwie so gefangen ist und verstehe auch nicht ganz so, warum das so schwierig ist. Es gibt tausende von Fälle wo die Mutter oder der Vater einfach umgezogen sind. Vielleicht mache ich mir zuviel Gedanken.
    Anderseits ist es dem Elternteil schon sehr mies gegenüber einfach...tschüss,bin dann mal weg....zu sagen/machen und das Kind ist selbstverständlich auch mit Weg.


    Ich habe auch die andere Seite mitbekommen, von meinem Bruder. Seine Ex hat ziemlich heftige Geschütze aufgefahren damals. Er durfte sehr lange sein Kind nicht sehen. Leider hatte sie das alleinige Sorgerecht,sie waren nicht verheiratet. Somit hatte er keine Chance, weil sie auch viel gelogen hatte. Die Väter Haben zum Teil wirklich die Arschkarte. Kaum rechte und so, was in dem Fall meines Bruders schlecht war.
    Mir hätte es damals geholfen, aber da waren die Gesetze ja schon etwas besser für die Väter.
    Denn das Verhältnis wär nicht immer so wie jetzt zwischen Vater und Sohn.

  • Zitat

    Oder ich gehe ins Frauenhaus (da es zu dem damaligen Zeitpunkt ziemlich
    heftig war) und von da könnte ich ohne Bedenken dann halt weg ziehen.

    ich weiß ja nicht wann das war, aber 2013 wär das nicht mehr gegangen.

    LG Sankofa



    Mit dummen Menschen zu streiten ist wie gegen eine Taube Schach zu spielen.
    Egal wie gut Du Schach spielst, die Taube wird alle Figuren umwerfen, auf
    das Brett kacken und herum stolzieren als hätte sie gewonnen.

  • 2011.... Ich habe davon absolut keine Ahnung. Hatte mich ja nie mit sowas auseinander gesetzt. Weiß auch nicht wie das hätte funktionieren soll, aber kam für mich sowieso nicht in Frage.

  • wollte das nur dazu schreiben, damit das nicht irgendwann mal irgendwer liest und sich in vermeintlicher sicherheit wiegt mit diesem weg.

    LG Sankofa



    Mit dummen Menschen zu streiten ist wie gegen eine Taube Schach zu spielen.
    Egal wie gut Du Schach spielst, die Taube wird alle Figuren umwerfen, auf
    das Brett kacken und herum stolzieren als hätte sie gewonnen.

  • Ich hatte mit meiner Anwältin ja schon mal darüber gesprochen, wie der Weg oder meine Chancen wären. Wir haben ja das gemeinsame Sorgerecht und ABR.
    Sie hatte mir mehrere Möglichkeiten aufgezählt.
    Entweder über Nacht weg. Dann direkt das ABR beantragen.Nachteil: er geht auch zum Anwalt und zur Polizei, die mein Kind dann abholen würden, ich müsste ihn auch erstmal mitgeben, bis es vor Gericht geklärt ist....das könnte passieren.
    Oder halt direkt hier beim Gericht das ABR beantragen. Nachteil: KV bekommt das alleinige ABR und Sorgerecht.
    Oder ich gehe ins Frauenhaus (da es zu dem damaligen Zeitpunkt ziemlich heftig war) und von da könnte ich ohne Bedenken dann halt weg ziehen.

    ... oder mit Beratung und Vermittlung einen Konsens zu finden.
    (Aber daran verdienen Anwälte am wenigsten )




    :strahlen

  • vielleicht solltest du dir eine bessere anwältin suchen. ohne einwilligung des vaters kannst du kind nicht ummelden, nicht in der schule abmelden und vor ort wieder anmelden. Er kann dir eine Strafanzeige an den Hals hängen wegen Kindesentziehung oder Entführung. Er stellt einen Antrag auf sofortige Rückführung des Kindes und kassiert gleichzeitig das ABR ein.
    Das er ausflippt kann ich verstehen.

  • Er kann dir eine Strafanzeige an den Hals hängen wegen Kindesentziehung oder Entführung.


    Entführung kann es nicht sein, da sie personensorgeberechtigt ist. Maximal ist es Kindesentziehung. Deshalb kann er es auch mit Hilfe der Polizei das Kind da rausholen, wenn sie einfach umzieht.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller