u machst es dir leider zu einfach und die Leute die sich bei dir bedankt haben wissen scheinbar nicht , was 2 Stunden bedeuten!
Als Vater bist du 8 Stunden am Umgangswochenende hinterm Lenkrad und dein Kind sitzt 4 Stunden im Auto!
Mein Sohn besucht eine auswärtige Schule mit auswärtiger Unterbringung - und zwar mit seinem und meinem Einverständnis... Ohne Intervention des Jugendamtes, Herausnahme oder sonstiges, ehe hier die Unterstellungen anfangen - auf unser beider Antrag beim Landschaftsverband hin, wegen Behinderung des Kindes. Er fährt am WE mit dem ÖPNV 2 Stunden einfache Fahrt zu mir. Wenn ich ihn abhole, fahre ich 1,5 Stunden einfache Strecke - mit Tochterkind ebenfalls im Gepäck. Ich tue das für das Kindswohl! Und zwar auf meine Kosten. Zum KV besteht im Übrigen kein Kontakt - durch den KV abgebrochen (ganz Off topic: Was sagen die Väterlobbyisten dazu?? Haben sie hier das Kindeswohl im Blick? Meine Beiden leiden!! Den KV interessierts nicht!).
also ich würde nicht gerne 4 Stunden fahrt für den umgang haben wollen
Würde ich auch nicht gerne. Habe ich aber und ich nehme es gerne in Kauf. Weil ich merke, dass es meinem Kind in der Schule gut geht. Weil DIESE Schule schafft, was hier Schulen vor Ort absolut vermurkst haben.
Wenn also KV nicht egoistisch auf sein Umgangsrecht schauen würde sondern darauf, wie es den Kindern geht - und nach Angaben der KM kommen sie gut mit dem neuen Partner aus und freuen sich auf den Umzug, von daher ist davon auszugehen, dass es ihnen dort gut gehen wird - würde er dann nicht auch den weiteren Weg in Kauf nehmen wollen, um seine Kinder sehen zu können und damit seine Kinder ihn sehen können? Ich weiß wie sehr mein Sohn sich freut, mich sehen zu können und wir beide nehmen die Strecke gerne auf uns... für uns!
Gibt es hierzu denn noch eine Antwort ?
Ich befürchte, gewisse User haben das neue Forumsmitglied erfolgreich verscheucht. Schade.