Vereinbarung vor JA interessiert den KV überhaupt nicht...

  • Man kann sich immer direkt ans Familiengericht wenden, aber meine Erfahrung ist, daß man beim Gericht weiterkommt, wenn man vorher die Beratung durch das JA wahrgenommen hat. Es ist richtig, daß die nichts bestimmen können, sondern nur vermitteln. Wenn die Vermittlung allerdings vorher versucht hat, hat man bessere Karten bei Gericht (Stichwort: Stellungnahme des Jugendamtes).


    Also zumindest bei uns ist das gerne gesehen. Ist auch immer der Rat meiner Anwältin, erst Vermittlung durch das JA versuchen, dann wird sie erst tätig.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Hallo jodifana,


    ich fürchte, in der Kürze der Zeit wirst Du auch mit dem Gang zum Gericht nichts bewirken können.
    Für das Kind besteht keine unmittelbare Gefahr, es wird wohl kaum Dringlichkeit für Deinen zusätzlichen Umgangswunsch gesehen werden (nichts anderes ist es für das Gericht.


    Es wir mir keiner dabei helfen können etwas durchzusetzen wozu der Vater sein Ok gegeben hat und dann auch noch schriftlich mit Unterschrift vor dem JA?


    Entschuldige aber das sehe ich anders...


    Eure Vereinbarung beim Jugendamt hat keinerlei rechtliche Relevanz.


    An Deiner Stelle würde ich mich jedoch unverzüglich und ganz dringend um diesen Sachverhalt hier bemühen:

    Jetzt habe ich sie seit September ´13 insgesamt an 2 Wochenenden gehabt, im Oktober ´13 und letztes WE...Da der `KV meinte er hätte den Umgangszeitraum zu bestimmen da Tochter jetzt bei ihm lebt.
    Und er wüsste das im Gesetz steht das ich sie Freitags nach der Schule gar nicht haben dürfe, sondern nur von Samstag 10 Uhr bis Sonntag 18 Uhr.....


    Hier würde ich mich auf keinerlei Gespräche beim Jugendamt mehr einlassen, an deren Ergebnisse sich der Kindsvater sowieso nicht halten mag. Hier hilft nur noch ein Beschluss eines Familiengerichts mit Zwangsgeldandrohung.


    Eventuell solltest Du das in Deinen Antrag morgen mit aufnehmen.
    Regelung des Umgangs generell und im Eilverfahren die Durchsetzung der elterlichen Vereinbarung über den Verbleib des Kindes während der Abwesenheit des Vaters. Alternativ (eventuell!) das Aufenthaltsbestimmungsrecht aufgrund der Bindungsintoleranz des Vaters.


    Bitte mache eine kleine Aufstellung, wie oft Ihr bereits Elterngespräche beim Jugendamt hattet und welche "Erfolge" diese hatten.
    Dann erübrigt sich der vielerorts als obligat angesehen Gang zum Jugendamt bevor ein Gericht eingeschaltet wird.
    Das Jugendamt kennt Euch zur Genüge...


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

    2 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Ich sage es mal etwas pragmatisch:


    Es gab ja im Vorfeld vermittelnde Kontakte beim Jugendamt. Jetzt wird das ja nicht eingehalten. Insofern hat sich die TS an die Vorgaben der dortigen Gerichte gehalten!


    :brille


    P.S.: Ich würde dennoch wg. der Eile den Weg über die Rechtsantragsstelle gehen

  • Ich war heute morgen in der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichtes.
    Hatte eine sehr nette Dame dort sitzen die für meinen Buchstaben zuständig war.
    Habe alles beigehabt und ihr kurz meine Sachlage erklärt.
    Sie musste kurz telefonieren weil sie nicht genau wusste wie sie dies denn aufnehmen soll/ kann als Antrag.


    Nun gut nach einer drei viertel Stunde dort drin habe ich nun folgendes: (Abschrift , ohne Daten, vom Original Dokument)


    Antrag auf Kindesherausgabe im Wege der einstweiligen Anordnung
    Antrag auf Regelung des Umgangsrechtes, gemäß §§ 1631 III, 1632 III BGB, § 155 FamG


    In der Familiensache


    der Frau Jodifana
    Adresse, geb. Datum


    -Antragstellerin-


    gegen


    Herrn Kindesvater



    betreffend
    das Kind: Tochter, wohnhaft bei KV


    erscheint Frau Jodifana, und beantragt:


    Ich beantrage im Wege der E.A. zu beschließen:


    1.
    Der KV hat das Kind an die Antragstellerin herauszugeben.
    Dem Antragsgegner wird für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung der Kindesherausgabe die Festsetzung eines Zwangsgeldes von bis zu 25.000 Euro, hilfsweise Zwangshaft, angedroht.


    2.
    Bei Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung wird der zuständige Gerichtsvollzieher beauftragt, das vorstehen bezeichnete Kind unter Hinzuziehung von Polizei und Anwendung von Gewalt herauszuholen.


    Im Wege des Hauptsacheverfahrens wird beantragt zu beschließen:


    3.
    Der Antragsstellerin wird gestatte, mit Tochter


    - in dem aus der anliegenden vor dem JA gefassten Vereinbarung hervorgehenden Umfang zusammen zu sein.


    Gründe:


    Kennt ihr ja.....


    Der Antragsgegner ist jedoch nicht, auch nicht mit Hilfe durch das JA, bereit das Kind über den Urlaub herauszugeben, daher wird wegen der Eilbedürftigkeit der obige Antrag zu1) und 2) im Wege der einstweiligen Anordnung gestellt.


    Unterschrift



    Die Dame im Gericht meinte das wird heute noch dem Richter vorgelegt und dann heute oder morgen durch sein. Entweder bekomme ich dann den Beschluss mit dem ich mein Kind holen kann oder es gibt kurzfristig einen Eröterungstermin bei Gericht.


    Aber sie meinte auch das er sich normalerweise an solch eine Vereinbarung halten solle, denn auch wenn Kind bei ihm lebt, habe ich immer noch das hälftige Sorgerecht und Anspruch auf Herausgabe des Kindes, solange es nicht Kindeswohl gefährdend ist.
    Sie meinte das die Gründe ausreichen würden, um einen Beschluss zu bekommen, da KV die Vereinbarung unterschrieben hat das wenn er in Urlaub ist, das Kind zu mir kommt.
    Er hätte ja dem JA mitteilen können das dass nicht möglich ist oder ihm es nicht passt und gerne eine andere Regelung hätte.
    Allerdings hat sie mir auch mit auf den Weg gegeben, das solche Umgangsvereinbarung vor dem JA nur bei Eltern funktionieren die sich auch daran halten und gute Kommunikation haben, in allen anderen Fällen sollten solche Sachen am besten immer über das Gericht geklärt werden.


    Naja, ich hoffe das jetzt was dabei rum kommt.
    Aber Nr. 2 des Antrages hat mich dann doch sehr erschreckt....Gerichtsvollzieher, Polizei, Gewalt.....Mein lieber Mann...