Hallo,
ich hab mal eine Frage zum Elternzeitantrag beim Arbeitgeber.
Dort schreibt man ja sinngemäß rein, dass im Anschluss an die Mutterschutzfrist (Datum einsetzen), Elternzeit beantragt wird.
Wie berechnet sich diese Zeit? Ich bin so schlecht, was logisches Denken angeht.... :rotwerd
Also, stimmt das so:
falls Geburt vor dem errechnetem Termin, dann Datum 8 Wochen nach dem ursprünglich errechnetem Termin einsetzen
falls Geburt nach dem errechnetem Termin, dann Datum 8 Wochen nach dem tatsächlichen Geburtstermin
:thanks: