Antrag Elternzeit / Mutterschutzfrist

  • Hallo,


    ich hab mal eine Frage zum Elternzeitantrag beim Arbeitgeber.


    Dort schreibt man ja sinngemäß rein, dass im Anschluss an die Mutterschutzfrist (Datum einsetzen), Elternzeit beantragt wird.


    Wie berechnet sich diese Zeit? Ich bin so schlecht, was logisches Denken angeht.... :rotwerd


    Also, stimmt das so:
    falls Geburt vor dem errechnetem Termin, dann Datum 8 Wochen nach dem ursprünglich errechnetem Termin einsetzen
    falls Geburt nach dem errechnetem Termin, dann Datum 8 Wochen nach dem tatsächlichen Geburtstermin


    :thanks:

    --
    Dieses Posting könnte evtl. Spuren von Sarkasmus und Ironie beinhalten.
    Alle Auskünfte erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.
    Konfrontative Äußerungen sind ausschließlich zur Anregung der grauen Masse im oberen Bereich des Schädelinnenraumes gedacht.

  • dass im Anschluss an die Mutterschutzfrist (Datum einsetzen), Elternzeit beantragt wird


    ohne Daten ;)
    dann bist Du auf der sicheren Seite...
    sie haben ja alle Daten, die sie brauchen-
    Bescheinigung des voraussichtlichen Geburtstermins, und nach der Geburt erhalten sie ja die Geburtsurkunde ;)


    Ich würd nur die Dauer der Elternzeit die beantragt wird auf jeden Fall eintragen

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ou man, unsere Schlauluxi.... gute Idee. Danke! :lach

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