Ein gesundes neues Jahr wünsche ich Euch erstmal.
Leider kann ich nur sporadisch hier reinlesen, weil mein Computer mal wieder zickt ...
Zum Problem: Pünktlich Heiligabend flatterte mir der korrigierte Bescheid vom JC ins Haus. Ich bin in TZ beschäftigt und habe Weihnachtsgeld erhalten.
Das wird lt. Schreiben komplett verrechnet in den nächsten 6 Monaten.
Nun hoffte ich aber, ich könne entweder wenigstens den Freibetrag von 50€ behalten, oder es wird wie mein Einkommen angerechnet, so dass ich 20% davon behalten könne. Aber jetzt wird es Cent-genau zurückverlangt.
Kann das denn tatsächlich sein? Es ist doch auch irgendwie "Einkommen". Oder?
Begründet wird u.a. damit, dass die Sonderzahlung erwähnte 50€ übersteigt (aha, ..., und deshalb bekommt man also gar nichts, während man bei genau 50€ diese hätte behalten dürfen?) :hae:
Außerdem wird zusätzlich auf "§2 Abs. 4 Alg II-VO" verwiesen. Diesen Absatz gibt es gar nicht mehr. Dennoch will ich meine Antwort ordentlich begründen, soweit es Sinn machen würde, und nicht nur auf den weggefallenen § hinweisen.
Weiß nur nicht, inwieweit ich hier korrekt mitdenke ...