Zahlt Jobcenter Dyskalkulie-Therapie?

  • Da kennt sich ja jemand gut aus.


    Leider.......


    Als bei meinem Sohn eine grade noch messbare (oberes Ende der Scala) Legasthenie festgestellt wurde, hielten die meisten Lehrer das Wort "Legasthenie" noch für eine nette Umschreibung von Dummheit oder Faulheit.


    Ob es heute viel besser ist............


    L.G. Tani

  • Hi, Tani.
    Muss ich nun den ganzen Artikel durchlesen, um zu Deinem Punkt zu kommen?


    Wenn ich § 41 SGB VIII google (("Hilfe für Junge Volljährige), finde ich sowohl bei Wikipedia als auch in dejure (also der reine Gesetzestext), dass diese Hilfen zwar nach dem 18. Lebensjahr als Ersthilfe stattfinden können, aber in der Regel nur bis zum 21. Lebensjahr gewährt werden, in begründeten Einzelfällen für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgeführt werden.


    Sprich: Antragstellung und eigentliche Hilfe vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Hilfe darüber hinaus a) in begründeten Einzelfällen und b) für einen begrenzten Zeitraum. Beides sind unbestimmte Rechtsbegriffe, die vom Sachbearbeiter durch Ermessen mit Leben gefüllt werden müssen.
    Es ist eher unwahrscheinlich, dass eine 23-jährige Person, die bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen hat und selber Mutter ist, hier im Rahmen der Jugendhilfe bei Legasthenie gefördert werden kann.


    Von daher würde ich hier lieber keine Hoffnungen wecken, die mit allergrößter Wahrscheinlichkeit enttäuscht werden. Der richtige Weg wäre wie bereits oben aufgezeigt über die Krankenkasse, die Arbeitsagentur als Reha-Träger oder die Rentenvesicherung als Reha-Träger. Ggf. das Versorgungsamt oder der Sozialhilfeträger bei festgestellter Behinderung und daraus resulierende bestehender Eingliederungsprobleme.

  • Hi Tani und Susanne,



    es geht um eine Dsykalkulie-Therapie. :thanks: für eure Posts...


    Susanne: Klar, ist die berufsausbildung abgeschlossen, aber mit einen Ergebnis von "ausreichend" nimmt eben (fast) kein AG einen. Ich hab den Jobcenter nachweislich durch Bewerbungskostenanträge so um die 100 erfolglose Bewerbungen geschrieben. Mein "altes" Jobcenter hatte nie viel Interesse an der Vermittlung meinerseits, mal hie ein VV und dann iiiiirgendwann nach so 2 Jahren ne Sinnlos-Maßnahme... :kopf


    Naja, das neue Jobcenter sieht ganz brauchbar aus..


    Zumal meinen mangelhaften Rechenkünste früher (Einstellungstest) oder später auffallen... Wenn ich z.B. nach der Bundestagswahl Mehrheiten errechnen müsste bzw. Sitze veteilen müsste, könnten sich sich Grüne, Linke z.B. sicher über paar (ungerechtfertigte) Sitze freuen. ;)


    Außerdem wie soll ich das Kind ordentlich bei den Hausaufgaben unterstützen, wenn ich schon im Zahlenraum über 20 kopfrechnend ins Schleudern komme...


    Beim Einkauf könnte man mich sicher auch besch...wenn mans drauf anlegt... Ich zähl das Wechselgeld nämlich nie nach...aus Angst mich zu Verrechnen und zu Blamieren.


    Nuja, ich probier mal die Engelszungentaktik, wo eine Elu ist ist auch ein Weg. :D Dass Rechenschwache von der Gesellschaft vergessen werden ist nu nix Neues... :frag


    Ich sags mal so: Lieber ein paar Euros in eine Dykalkulie-Therpie investiert, als 65 Jahre lang Sozialeistungen an mich. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Eluchil ()

  • Hallo Eluchil,


    Du müsstest schon deutlich machen, dass Du in Deinem Job als Verwaltungsfachangestellt in den meisten Bereichen auch rechnen müsstest (Stichwort-> Jobchance). Das wäre eine Argumentation ggü. dem Jobcenter.


    Eine andere (theoretische) Möglichkeit besteht darin, beim Sozialhilfeträger eine Eingliederungshilfe zu beantragen (ähnlich wie bei Kindern für das Jugendamt).
    Allerdings wird das in diesem Bereich nicht so weit verbreitet sein, wie in der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche (§35a SGB VIII).


    Du wirst Dich da in einer Grauzohne befinden. Was aber spricht dagegen, sich da genauer zu erkundigen und nachzuhaken?


    :brille

  • Muss ich nun den ganzen Artikel durchlesen, um zu Deinem Punkt zu kommen?

    Nein, der Link ist nur drin, weil ich daraus zitiert habe, Ist meines Wissens Vorschrift im Forum.


    Von daher würde ich hier lieber keine Hoffnungen wecken, die mit allergrößter Wahrscheinlichkeit enttäuscht werden. Der richtige Weg wäre wie bereits oben aufgezeigt über die Krankenkasse, die Arbeitsagentur als Reha-Träger oder die Rentenvesicherung als Reha-Träger. Ggf. das Versorgungsamt oder der Sozialhilfeträger bei festgestellter Behinderung und daraus resulierende bestehender Eingliederungsprobleme.

    Die Krankenkasse erkennt Dyskalkulie nicht als Krankheit an und ist raus.


    Es geht hier ja auch um die Diagnostik und die Kosten dafür. Da gibt es vielleicht die Möglichkeit dies übers Jugendamt zu regeln. Außerdem dürften die Sozialpädagogen der Jugendhilfe im Stoff sein und sollten eine gute Beratung, auch in Punkto Finanzierung, bieten können.


    Wer dann letztendlich zahlt ist ja noch gar nicht relevant, da die Diagnostik noch aussteht.


    es geht um eine Dsykalkulie-Therapie



    Das war mir klar, meine Erwähnung der Legasthenie war eine Antwort auf den Post von Grinsekatze.




    L.G. Tani


  • Danke Katze,


    in dem Aufwasch darf der Arbeitsmedizinische Dienst des Jobcenters gerne ein aktuelles Gutachten aller aktuell Einschränkungen erstellen, das letzte vom A-Amt ist nämlich hundealt und außerdem nicht mehr vorh. ;)


    Ich hab leider auch noch Probs mit der Wirbelsäule. Ne Asperger-Digagnostik, läuft auch grad (musste eeeeewig drauf warten, die warteliste ist eeeewig lang).

  • Hi Eluchil,


    mit einer Asperger Diagnostik gehörst Du definitiv zum Personenkreis der von "seelischer Behinderung" betroffenen Menschen und hast Anspruch auf Eingliederungshilfe (Sozialamt) oder eines anderen Rehabilitationsträgers.


    Der Kater :brille

  • Die Krankenkasse erkennt Dyskalkulie nicht als Krankheit an und ist raus.


    ICD 10 F81.2
    Von daher eine im entspr. Katalog anerkannte Krankheit. Wüsste nicht, wie die Krankenkasse dies nicht anerkennen sollte. Inwieweit sie Therapien bezahlt, ist ja ne andere Sache.


    @ Kater:
    Jipp, da wird das örtliche Sozialamt wohl im Boot sein oder ein überörtlicher Sozialhilfeträger. Diese Zuständigkeiten hab ich noch nie verstanden. Manchmal vermute ich, dass die das extra kompliziert machen, damit keiner auf die Idee kommt, Leistungen zu beantragen... ;)


    @ Eluchil: Die Idee mit dem Ärztlichen Dienst der Agentur bzw. des Jobcenters ist grundsätzlich eine gute Idee, sprich Deinen Fallmanager mal darauf an, aber es ist wichtig, dass er nicht nach der grundsätzlichen Erwerbsfähigkeit fragt, die ist bei Dir denke ich nicht fraglich, sondern danach, ob der Ärztliche Dienst einen Reha-Bedarf sieht. Evtl. sollte er auch den Berufspsychologischen Dienst einschalten, die können im Bezug auf Dyskalkulie ggf. besser eine Einschätzung abgeben, da der Ärztliche Dienst ja nur aufgrund vorhanderer Diagnoseunterlagen der behandelnden Ärzte begutachtet und keine eigenen Diagnosen stellt. Da aber ja noch niemand bei Dir eine (anerkannte und belegbare) Diagnose erstellt hat, wird das schwierig.


    Also wäre der erste Schritt, eine Diagnose zu bekommen, ehe Du im 2. Schritt Dich um einen Kostenträger für die Therapie bemühst.

  • ICD 10 F81.2
    Von daher eine im entspr. Katalog anerkannte Krankheit.


    Nur weil die WHO ein Nümmerken vergibt ist es noch keine anerkannte Krankheit. Da steht auch Rechenstörung, mehr nicht.


    Auch Legasthenie hat ein Nümmerken. Deshalb ist es ebenfalls für die deutschen KK keine Krankheit.



    Die ICD-Codes beinhalten lediglich eine Diagnose und die ist bei ICD 10 F 81 = Lernbehinderung oder Lernstörung




    L.G. Tani

  • Ich hab vergesen zu erzählen, dass mein Bruder LRS hat und das Glück hatte engaigerte förderung zu bekommen... Er macht jetzt ab und wird wohl vllt, Im Fraunhofer vom Moms LG ne Stelle kriegen...


    Zu mir Ich hab Kontakt zu einen Dyskalkuliezetrum aufgenommen, geht jetzt alles seinen Gang. Wird schon werden.


    :thanks: an all.

  • Gibt's hier bei uns auch, wo man eine Therapie machen kann wenn man dyskalkulie hat..
    Kostet nur leider 200 € eine Therapiestunde...

    Stell dir vor deine Zukunft wird wunderbar und Du bist Schuld.

  • Gibt's hier bei uns auch, wo man eine Therapie machen kann wenn man dyskalkulie hat..
    Kostet nur leider 200 € eine Therapiestunde...


    :schiel:ohnmacht: AUA, ist das happig, wenn man das selber zahlen muss. Naja, ich hoffe Sachsen ist da billiger. eigentlich murks, das im ernstfall ich bezahlen muss was die Schule vermurkst hat. :radab

  • Jaa, also die Autismusamulanz hat nach nach zig anderen Tests seit 10/2013 noch nen Intelligenztest gemacht, leider kam bei den unterirdischen Matheleistungen nicht der Gedanke auf Dys.
    Nagut, schade hatte ich gehofft. Beim ZTR Dresden hab ich jetzt einen Termin für eine Testung angefragt. Dies kostet 80€.


    Was die Therapiestunden kosten weiß ich noch nicht.


    Ach chrissymaus, ich würde die Kosten für die Dys.-Therapie und die weitren Folgekosten meines verkorksten Lebenslaus gerne der Verursacherin Frau überforderte unfähige, unsachliche Grundschullehrerin privat in Rechung stellen. Sie hat mich nämlich dermaßen gedisst, weil sie mich aus der Klasse haben wollte und ab in die Förderschule Wenn ein I-Kind damals was falsch machte, wurde gleich das Förderschulfass aufgemacht... :kopf Zum Glück hat die I-Hilfe kräftig gegengehalten.


    Die Mittelschule hat vergeblich versucht zu reparieren was schieflief.


    Ach es ist so lange her und ich bin immernoch sooo :angry .