Verfassungsgericht: Biologische Väter haben kein Recht auf Anerkennung der Vaterschaft

  • Naja, wenn du das so siehst, ich sehe es nicht so, dass Väter oder Mütter austauschbar sind, aber man muss untereinander einen Kompromiss finden und miteinander kooperieren! Klar, das wäre für mich eine schreckliche Vorstellung, deswegen räume ich dem KV uneingeschränktes Umgangsrecht ein (gleiches Recht für alle, ich wollte es schließlich auch so)... Aber zusammen aufs JA zugehen und die Vaterschaft eintragen zu lassen hat nichts damit zu tun, das zu machen, was die KM will, sondern lediglich, dass man sich das Recht des leiblichen Vaters sichert. Ist also im Interesse des KV's! Ich kenne tatsächlich zwei Fälle von sozialen Müttern in meinem direkten Umfeld :D Also auch das gibt es, solche Dinge gibt es immer in beide Richtungen!

    Wir alle sind Engel mit nur einem Flügel, wir müssen uns umarmen um zu fliegen... <3


    :engel

    Einmal editiert, zuletzt von Felu ()

  • Ok... Ich sehe schon, hat keinen Sinn, das auszudiskutieren! Ich habe darüber einfach eine andere Meinung... Trotzdem schöne Weihnachten und ich wünsche dir, dass du deinen Frieden mit dem Thema "entsorgter" Väter machen kannst

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    :engel

  • Naja, wenn du das so siehst, ich sehe es nicht so, dass Väter oder Mütter austauschbar sind, aber man muss untereinander einen Kompromiss finden und miteinander kooperieren! Klar, das wäre für mich eine schreckliche Vorstellung, deswegen räume ich dem KV uneingeschränktes Umgangsrecht ein (gleiches Recht für alle, ich wollte es schließlich auch so)... Aber zusammen aufs JA zugehen und die Vaterschaft eintragen zu lassen hat nichts damit zu tun, das zu machen, was die KM will, sondern lediglich, dass man sich das Recht des leiblichen Vaters sichert. Ist also im Interesse des KV's! Ich kenne tatsächlich zwei Fälle von sozialen Müttern in meinem direkten Umfeld :D Also auch das gibt es, solche Dinge gibt es immer in beide Richtungen!


    Um das wie von FrauRausteiger erwähnte Verfahren nutzen zu können hätte die KM und ihr Ehemann im Trennungsjahr Leben müssen. Wer sagt das es so war? Wenn Sie nicht im Trennungsjahr waren hätte er gar nichts vorm JA machen können. Theoretisch hätte er auch kurz nach der Trennung Klage Einreichen können und es hätte ihm nichts mehr genutzt. Vielleicht war es sogar so? Dann kann man den Vater vorwerfen das er in den ersten 4 Monaten nach der Geburt (wo man meiner Erfahrung nach andere Sachen im Kopf hat) nicht gleich eine Klage angestrengt hat. Vielleicht hat er das auch damals schon getan und das Gericht hat bei ihm ebenfalls solange wie bei mir gebraucht? Nur leider hat er keinerlei Chance solange die Mutter behauptet Sie lebt mit den Ehemann wieder zusammen und es besteht eine "Sozial-familiäre Beziehung" zu den Kind. Da Sie in der Zwischenzeit den Umgang erfolgreich verhindert hat der Biologische Vater auch keinerlei Chancen eine Beziehung aufzubauen bzw weiter zu festigen. Ein Teufelskreis. Keine Ahnung ob es tatsächlich so war, aber die Gesetzeslage würde dies ermöglichen und würde für mich den Klageweg des Vaters erklären.

  • Hallo,


    also rein rechtlich konnte man den biologischen Vater gar nicht vom Jugendamt in die Geburtsurkunde eintragen lasen!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Hallo,


    also rein rechtlich konnte man den biologischen Vater gar nicht vom Jugendamt in die Geburtsurkunde eintragen lasen!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

    Rein rechtlich trägt auch nicht das Jugendamt etwas in die Geburtsurkunde ein, sondern das Standesamt auf Mitteilung des Jugendamtes. Dabei hat das Standesamt unter Umständen sogar das Recht, die Beischreibung des Vaters zu verweigern.

  • Liebe Männer wo ist euer Problem ?
    Ihr wollt Väter werden ??
    Na dann spätestens mit dem dicken Bauch her mit dem Ehering
    ( Frauen sind dann eh in Nestbaufieber) und Problem gelöst.

    Ja sicher - weil es ja in Deutschland problemlos möglich ist, eine (noch) verheiratete Frau zu ehelichen. :kopf

  • Hallo,


    Wenn sich die Mutter, der Freund und der Nochehemann sich einig sind, läuft es eigentlich so ab!


    1) Die Mutter kann dem Kind nicht den Namen ihres Freundes geben.


    2) Da es rein rechtlich ein eheliches Kind ist, wird der Nochehemann in die Geburtsurkunde eingetragen.


    3) Nach der Geburt des Kindes kann der Freund die Vaterschaft anerkennen, die Mutter muss zustimmen und der Nochehemann auch. Alle müssen zustimmen, wenn einer sich querstellt, scheitert das weitere.


    4) Sind die Unterlagen alle fertig, ist das ganze „schwebend Unwirksam“ und bekommt erst Rechtsgültigkeit, wenn das Scheidungsurteil vorliegt!


    5) Solange bleibt der Nochehemann der Vater des Kindes!


    6) Nach der Scheidung wird die Geburtsurkunde geändert.


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Ok... Ich sehe schon, hat keinen Sinn, das auszudiskutieren!


    In der Tat ist es sinnlos darüber zu diskutieren, ob Geschlechter unterschiedliche Rechte haben sollten. Genausogut könnte man darüber diskutieren, ob Schwarze weniger Rechte als Weiße haben sollten. Fällt in dieselbe üble Kategorie.

  • 3) Nach der Geburt des Kindes kann der Freund die Vaterschaft anerkennen, die Mutter muss zustimmen und der Nochehemann auch. Alle müssen zustimmen, wenn einer sich querstellt, scheitert das weitere.



    Hallo Vater 1971,


    nun bist Du in der Tat einmal fast richtig!


    - Das alles geht bereits vor der Geburt
    - wenn sich einer quer stellt, kann man das Vaterschaftanfechtungsverfahren einleiten.


    Ist z.B. der Nochehemann unwillig, kann das Vaterschaftsanfechtungsverfahren eingeleitet werden, weil die ja die Mutter in diesem Falle die Vaterschaft bestätigt.
    Ist z.B. die Mutter unwillig, kann das Vaterschaftsanfechtungsverfahren erfolg haben, weil der Nochehemann seine Nicht-Vaterschaft bestätigt.


    Nichts dergleichen ist geschehen.
    Es hatte offenbar niemand Grund gesehen an der Situation "Nochehemann ist Vater" etwas zu ändern.
    Mit Sicherheit wäre hier vor und nach der Schwangerschaft genug Gelegenheit gewesen.
    Daher ist nichts dokumentiert (auch kein Versuch), was auf die Vaterschaft des Klägers hinweisen könnte.
    Nun mit einigem zeitlichen Verzug in ein Familiengefüge eingreifen zu wollen, finde ich persönlich auch falsch. Hier hat der Schutz der Familie Vorrang.


    Das ist der Unterschied zum Fall von andi0383, dessen Vaterschaftsanfechtungsklage ja erfolgreich war.


    Noch eine kleine Korrektur: Die Geburtsurkunde wird nach der Scheidung nicht geändert, sondern neu erstellt. Eine Änderung verfolgt das Kind ein Leben lang, eine neue erstellte Geburtsurkunde ist eine blütenweiße Angelegenheit.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Hallo FrauRausteiger,


    - wenn sich einer quer stellt, kann man das Vaterschaftanfechtungsverfahren einleiten.


    Der biologische Vater hat doch eine Vaterschaftsanfechtungsklage eingereicht, aber diese blieb vor den Fachgerichten erfolglos. Der Grund war doch das die sozial-familiäre Beziehung zwischen dem Kind und seinem rechtlichen Vater stehe gemäß § 1600 Abs. 2 BGB einer Anfechtung entgegen.


    Ich finde es schon ein wenig Merkwürdig wenn das Gericht das Wort „Familienfrieden“ in diesem Zusammenhang benutzt. Seien wir doch Ehrlich! Wenn ich der Ehemann währe, würde mich dass immer beschäftigen und belasten!


    Es hatte offenbar niemand Grund gesehen an der Situation "Nochehemann ist Vater" etwas zu ändern.


    Ich würde schon sagen, der leibliche Vater hat einen Grund gesehen, daran etwas zu ändern!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Hallo FrauRausteiger,


    Noch eine kleine Korrektur: Die Geburtsurkunde wird nach der Scheidung nicht geändert, sondern neu erstellt. Eine Änderung verfolgt das Kind ein Leben lang, eine neue erstellte Geburtsurkunde ist eine blütenweiße Angelegenheit.


    So meinte ich es auch! Man stelle sich bloß mal vor, der eine Vater wird durchgestrichen und der richtige Vater wird nur daneben geschrieben.
    Oh man, so eine Geburtsurkunde möchte wohl keiner haben!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Fakt ist, hätte er sofort das Verfahren eingeleitet, hätte er wahrscheinlich Recht bekommen.
    Das Verfahren dauert ca ein Jahr unter den Anfangsvoraussetzungen und da gab es noch keine heile Familie. Die gab es erst wenn das Kind fast ein Jahr alt wäre. Er hatte die ganze Schwangerschaft und das erste LJ des Kindes Zeit um es in die Wege zu leiten.
    Dass seine Klage abgelehnt wurde, deutet darauf hin dass er einfach viel zu spät aktiv wurde, so dass das Kind bereits in die heile Familie hineingewachsen ist.

  • Hallo NemesisLady,


    Zitat

    Fakt ist, hätte er sofort das Verfahren eingeleitet, hätte er wahrscheinlich Recht bekommen.


    Wann, nach deiner Auffassung hätte er das Verfahren einleiten sollen? Nach der Geburt, nach 4 Monaten oder nach 11 Monaten?


    Jetzt mal ehrlich, wie lange dauert nach deiner Meinung so ein Verfahren?


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Na schon vor der Geburt kann man damit anfangen. Ich hätte es getan. Da standen die Chancen auch gut dass der Ehemann mitspielt.

  • Hallo NemesisLady,


    Zitat

    Na schon vor der Geburt kann man damit anfangen. Ich hätte es getan. Da standen die Chancen auch gut dass der Ehemann mitspielt.


    Märchen und Weihnachtsgeschichten mögen ja zu dieser Zeit passen, aber haben ja nichts mit diesem Fall und der Realität zu tun!


    Warum sollen damals die Chancen gut gestanden haben, das der Ehemann mitspielt? Entschuldigung, aber das klingt für mich vollkommen unlogisch!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Oh, hast Du inzwischen nähere Informationen zu diesem Fall? Dann lass uns bitte an Deinem Wissen teilhaben. Oder fangen wir wieder das Spekulieren an?


    Natürlich hätte er spätestens gleich nach der Geburt seine Vaterschaft anerkennen können, aber warum offiziell Verpflichtungen eingehen, wenn man die Rechte durch das Zusammenleben mit der Mutter auch ohne wahrnehmen kann? Ich könnte jetzt natürlich auch über die Motive des biologischen Vaters, in eine heile Familie Unruhe zu bringen spekulieren (und natürlich habe ich es für mich bereits getan), aber es würde nicht wirklich weiterführen.

    3 Mal editiert, zuletzt von Profiler2610 ()

  • Hallo Profiler2610,


    Zitat

    Oh, hast Du inzwischen nähere Informationen zu diesem Fall? Dann lass uns bitte an Deinem Wissen teilhaben. Oder fangen wir wieder das Spekulieren an?


    Entschuldige bitte, aber da klaue ich dir gleich etwas:


    Das schreibt genau der Richtige ... wer im Glashaus sitzt usw. :wand


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Warum sollen damals die Chancen gut gestanden haben, das der Ehemann mitspielt? Entschuldigung, aber das klingt für mich vollkommen unlogisch!


    Hallo Vater 1971,


    dass es für Dich und Deinen Horizont unlogisch klingt, ist also der Maßstab dafür, ob Du die Gedanken anderer Schreiberinnen hier als vorweihnachtliches Märchen abqualifizieren darfst?


    Ich glaube, ich hatte es weiter oben bereits erläutert, tu es aber für Dich nochmals; dieses Mal ausführlicher:


    Es ist vollkommen normal und üblich für uneheliche Partnerschaften, dass vor oder nach der Geburt eines Kindes die Vaterschaft anerkannt wird. Beiden - Vater und Mutter - sollte dies ein Bedürfnis sein.


    Da Vater und Mutter des Kindes vor und nach der Geburt zusammengelebt haben, wären zumindest zwei der drei notwendigen Parteien Willens und in der Lage gewesen, den Versuch "Vaterschaftsanerkennung" zusammen zu starten. Hätte der rechtliche Vater (Noch-Ehemann) nicht zustimmt, hätten beide zusammen die Vaterschaftsanfechtung betreiben können und hätte mit Sicherheit Erfolg gehabt.
    Damit wäre dann der Wille und zu diesem Zeitpunkt auch die Zustimmung der Mutter dokumentiert gewesen selbst wenn sie später dann vielleicht Abstand genommen hätte von diesem Vorhaben.


    Offenbar wurde dieser Zeitpunkt verpasst. Nichts war dokumentiert.


    Es hat offenbar vor der Geburt und auch während der Partnerschaft 4 Monate nach der Geburt niemand einen Grund gesehen, dem Kind die korrekte Geburtsurkunde zu verschaffen.
    Und das wo der Gang zum Standes-/Jugendamt für junge, unverheiratete Eltern selbstverständlich sein sollte.


    Dieses Versäumnis dürfte nach meinem Dafürhalten die Ursache sein, warum andi0383 die Vaterschaftsanfechtungsklage geschafft hat und der Beschwerdeführer am Verfassungsgericht eben nicht.
    Das Kind war nach Rückkehr der Mutter in die eheliche Harmonie und Glückseligkeit und nach diversen Gängen durch die Gerichtsbarkeit dann bereits Teil der sozialen Familie.
    Dies war offenbar bereits der Fall beim ersten Antrag beim Landgericht. Er kann also nicht wirklich zeitnah nach der Geburt des Kindes gestellt worden sein.


    hoffentlich nun verständlich erläutert hat
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    2 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • @ Vater 1971


    Aber ich reagiere nicht auf berechtigte Argumente mit dem Vorwurf, Märchen oder Weihnachtsgeschichten zu erzählen.


    Deine Art, auf Argumente zu reagieren, die nicht Deiner paranoiden Weltanschauung von entrechteten Vätern entsprechen, ist, diplomatisch ausgedrückt, unter aller Sau!

    4 Mal editiert, zuletzt von Profiler2610 ()